Archiv der Kategorie: Gewerkschaft/Arbeiterkammer

August Summerspecial im Gänsehäufel

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Neu im Sportangebot:
2 Stunden Karten
zum After Work – Stand Up Paddeling im Gänsehäufel

Hast du Lust, diese Hawaianische Sportart der Könige kennen zu lernen?

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After Work Stand Up Paddeling ist täglich von 17:00 – 19:00 Uhr möglich, inkludiert ist dabei auch der Eintritt ins Gänsehäufel. Allerdings ist dazu eine telefonische Terminvereinbarung unter der Nr. 0699 18 32 92 33 erforderlich. Zur vereinbarten Zeit erfolgt dann die persönliche Abholung durch das SUP Personal beim Bad-Eingang. Nach einer kurzen Unterweisung gehts los! – Schwimmkenntnisse sind erforderlich – Badeschluss ist 19:30 Uhr.

Kontakt:
Naish SUP Center Wien
Strandbad Gänsehäufel – Oststrand
Moissigasse 21
1220 Wien

Kosten: Für 2 Stundenkarten € 7,50 – der Differenzbetrag auf den vollen Betrag von wird vom BR Ang übernommen. Karten sind ab sofort im BR Ang Büro erhältlich.

Herzlichen Dank an BR Sabine Gludovatz für diese Initiative!

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Dienstverhinderung bei Hochwasser – was ist zu beachten?

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Hochwasser und andere Naturkatastrophen stellen die ArbeitnehmerInnen immer wieder vor arbeitsrechtliche Fragen; – hier in Folge eine Zusammenfassung der
AK Niederöstereich

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Kann mich mein Arbeitgeber entlassen, wenn ich aufgrund von Naturkatastrophen nicht oder nicht pünktlich zur Arbeit kommen kann?

Nein, dies ist kein Entlassungsgrund. Ist es Ihnen aufgrund einer Naturkatastrophe (zB Hochwasser) nicht oder nicht rechtzeitig möglich am Arbeitsplatz zu erscheinen, ist dies ein sog Dienstverhinderungsgrund, der das Fernbleiben rechtfertigt. Sie sind aber verpflichtet, alle Ihnen zumutbaren Vorkehrungen zu treffen um trotz der Naturkatastrophe zur Arbeit zu erscheinen! Sie sind verpflichtet, dem Arbeitgeber umgehend zu melden (zB telefonisch), dass Sie nicht/nicht rechtzeitig zur Arbeit erscheinen können!

Habe ich Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn ich aufgrund der Naturkatastrophe nicht oder nicht pünktlich zur Arbeit kommen kann?

Hier ist die Rechtslage für Angestellte und Arbeiter unterschiedlich.

Für kurze Zeit haben Angestellte bei Vorliegen eines Dienstverhinderungsgrundes gem § 8 Absatz 3 Angestelltengesetz Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Auch das Fernbleiben von Arbeitern ist in diesem Fall gerechtfertigt. Jedoch haben Arbeiter in diesem Fall nur dann Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn dieser im anzuwendenden Kollektivvertrag nicht ausgeschlossen ist.

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Wusstest du, dass…

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….die Kosten für Schadensbeseitigung von der Steuer absetzbar sind?

Kosten durch Hochwasserschäden können im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung steuerlich als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden – und das sogar ohne Selbstbehalt. Grundsätzlich ist jedoch festzuhalten, dass nicht schon der bloße Schaden, sondern erst die Kosten zur Beseitigung des Schadens steuerlich abgesetzt werden können. Die Kosten können demzufolge im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung 2013, die ab 2014 durchgeführt werden kann, abgesetzt werden. Abzugsfähig sind Kosten für die Beseitigung von unmittelbaren Katastrophenschäden, Kosten für die Reparatur und Sanierung beschädigter Gegenstände sowie Kosten für die Ersatzbeschaffung zerstörter Gegenstände. Die Erbringung eigener Arbeitsleistung ist mangels eines Kostenaufwandes steuerlich nicht absetzbar.

….ÖGB-Mitglieder zusätzlich Mittel aus dem ÖGB-Katastrophenfonds beantragen können?

Für ÖGB-Mitglieder besteht die Möglichkeit um Leistung aus dem ÖGB-Katastrophenfonds anzusuchen. Berücksichtigt werden nur Schäden am und im Wohnhaus bzw. an/in der Wohnung. Dabei muss es sich um den Hauptwohnsitz handeln. Schäden an Nebengebäuden, Garagen, landwirtschaftlichen Geräten und Maschinen, an Gärten, Gartenmöbeln, Kraftfahrzeugen u. dgl. werden nicht berücksichtigt. Die Schadenshöhe muss mindestens 700 Euro betragen. Beim Schadenseintritt muss eine mindestens zweijährige ununterbrochene ÖGB-Mitgliedschaft vorliegen. Die Leistung aus dem Katastrophenfonds wird auch ausbezahlt, wenn der Schaden bereits durch eine Versicherung gedeckt ist.
(Quelle ÖGB Salzburg)

Das ausgefüllte Antragsformular “Antrag_auf_Hilfe_aus_dem_ÖGB-Katastrophenfonds” sowie eine Auflistung der verursachten Schäden sind dem ÖGB per Post oder E-Mail: niederoesterreich@oegb.at zu übermitteln.

Sollte dir/Ihnen persönlich ein Schaden durch ein Elementarereignis entstanden sein, welcher nicht von dritter Seite (z.B. Versicherung) gedeckt ist, empfiehlt sich unbedingt eine Rücksprache bei deinem/Ihrem Betriebsrat!

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Pflegefreistellung wird ausgeweitet

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Die Pflegefreistellung für ArbeitnehmerInnen wird mit Jänner 2013 ausgeweitet. Ab sofort steht auch leiblichen Eltern, die nicht im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind leben, pro Jahr eine Woche Pflegeurlaub zu (und eine zweite, sofern das Kind unter zwölf Jahre alt ist).

Auch „neue“ Partner in Patchworkfamilien können die Freistellung künftig in Anspruch nehmen – also Partner, die zwar nicht leiblicher Elternteil sind, aber im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind leben. Das gilt auch für gleichgeschlechtliche Paare.

Hier gehts zum vollständigen Artikel der Arbeiterkammer

KV Verhandlungen abgeschlossen

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Die diesjährigen KV Verhandlungen für die Beschäftigten in der Sozialversicherung konnten nach intensiven Verhandlungen mit einer linearen Erhöhung von 2,3%  und Verbesserungen im Rahmenrecht abgeschlossen werden. Details dazu findest du im angefügten Info-Schreiben. Für etwaige Rückfragen stehe ich dir/Ihnen sehr gerne zur Verfügung!

Abschluss-Info

 

KV-Verhandlungen Info Nr. 3

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2. KV-Verhandlungsrunde für die Beschäftigten in der Sozialversicherung unterbrochen!

Liebe Kollegin,
lieber Kollege,

am 13.12. fand die zweite Runde zu den Gehaltsverhandlungen im Hauptverband statt, welche nach rund 4 Stunden Verhandlungen ohne Ergebnis vertagt wurde. Näheres im nachfolgenden Schreiben: Verhandlung-Info-3-ZBR

KV-Verhandlungen Info Nr. 2

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1. KV-Verhandlungsrunde für die Beschäftigten in der Sozialversicherung unterbrochen!

Die erste Kollektivvertragsrunde wurde nach längerer und intensiver Verhandlung ohne Ergebnis unterbrochen. Es zeichnet sich heuer besonders im Gehaltsrecht eine schwierige Verhandlungsrunde ab, da es politischen Druck für eine Null-Lohnrunde gibt.

Näheres im nachfolgenden Schreiben: Verhandlung-Info-2-ZBR

Nachdem wir die erste KV Info noch nicht im Blog, sondern nur über Mail bekanntgegeben haben, im Anschluss an dieser Stelle auch diese Aussendung.

1. Information für die Beschäftigten in der Sozialversicherung zu den Kollektivvertragsverhandlungen 2013 – bitte hier weiterlesen:
KV Verhandlungen_1. Info

14. November – NEIN zur Sparpolitik in Europa

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Liebe Kollegin,
lieber Kollege,

In der Beilage übermitteln wir dir eine Aussendung der GPA-djp zum ÖGB Aktionstag am Mittwoch den 14. November. Gerne kannst du die Aussendung auch an Freunde und Bekannte weiterleiten und uns somit unterstützen. Über deine Teilnahme würden wir uns freuen.

Wir bedanken uns für deine Kenntnisnahme und wünschen dir/Ihnen noch eine angenehme Arbeitswoche.

GPA-djp Info zum EGB-Aktionstag_14_Nov_2012_scd

“GELD IST GENUG DA”

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unter diesem Motto startet die GPA-djp gemeinsam mit der deutschen Gewerkschaft ver.di und der schweizer Gewerkschaft UNIA eine gemeinsame, Drei-Länder übergreifende AKTIONSWOCHE. Mit verschiedensten Veranstaltungen und Aktionen wollen die Gewerkschaften aufzeigen, dass es in Europa Geld für Wachstum und Investitionen gibt. Hier weiterlesen 

In Österreich ist der Reichtum besonders ungleich verteilt. Die zehn Prozent Reichsten besitzen 60% des Gesamtvermögens. Die Hälfte der Bevölkerung hat dagegen nur einen Anteil von 4% am Vermögen.

Wir schließen uns dieser Aktion in der Form an, dass wir am Freitag im Zuge der “Krapfenverteilung zu Faschingsbeginn am 11.11.” , gemeinsam mit unserer Interessensvertretung im Haus unterwegs sind, Info-Material verteilen und für Fragen/Diskussionen etc. zur Verfügung stehen. 

Zum Abchluss noch ein Zeitungsartikel aus der Schweiz

Rechnungshof prüft Pensionsrecht der Bediensteten in der SV

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Liebe Kollegin
Lieber Kollege

Wie du vermutlich bereits aus Medienberichten erfahren hast, wurde die DO-Pension der Sozialversicherungsbediensteten seitens des Rechnungshofes massiv kritisiert (siehe z. B. Artikel im Standard). Unsere Gewerkschaften GPA-djp und VIDA haben sofort darauf reagiert und dazu klar Stellung bezogen und ich übermittle dir hiermit das Schreiben an die Beschäftigten in der SV mit der Bitte um Kenntnisnahme – DO-Pension

Solltest du nähere Informationen zu weiteren Punkten des Rechnungshofberichtes wünschen, können wir uns gerne einen Termin vereinbaren (Kl. 1050).  Über die weitere Entwicklung des DO Pensionsrechtes werden wir rechtzeitig informieren.