STOPP DEN PFLEGERAUB

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Gewerkschaft/Arbeiterkammer veröffentlicht.

Was fordern wir und warum?
Im vergangenen Herbst hat die Salzburger Landesregierung rund 15.000 Pflege-
kräften einen Teil ihres Gehalts entzogen.
83.000 Menschen haben die Petition dagegen unterschrieben.
Am 25. November 2025 gingen 12.000 Menschen auf die Straße.
Die Landesregierung in Salzburg räumt mittlerweile selbst ein, dass ein Fehler
passiert ist. Korrigieren will sie ihn jedoch nicht. Deshalb braucht es jetzt ein
bundesweites Volksbegehren, das faire und verlässliche Rahmenbedingungen in
ganz Österreich garantiert.

Unsere Forderungen:
• Die Zweckwidmung des Pflegebonus
• Die Auszahlung und Finanzierung über 2028 hinaus
• Den Pflegebonus für alle Beschäftigten in Pflege- und Betreuungsberufen
Das Parlament als Bundesgesetzgeber soll eine klare und bundesweit verbindliche
Regelung schaffen. Dafür brauchen wir eure Hilfe.

Jetzt unterstützen!
Du kannst das Volksbegehren auf zwei Arten unterstützen:
Online mit ID Austria am Handy
ODER
Bei jeder Gemeinde in Österreich
(dazu brauchst du nur einen amtlichen Lichtbildausweis)

Mit deiner Hilfe erreichen wir die notwendigen 100.000 Unterschriften und setzen ein
starkes Zeichen für Pflege- und Betreuungsberufe sowie für ein zukunftsfähiges
Gesundheitssystem in Österreich.

stoppdenpflegeraub.info

Abschluss Kollektivertragsverhandlung Sozialversicherung 2026!

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Tarifabschluss 2026: Einigung für die Sozialversicherung steht fest!

In der fünften Verhandlungsrunde konnte kurz vor Weihnachten ein Ergebnis für den neuen Kollektivvertrag ab 2026 erzielt werden.

Die Gehälter steigen zum 1. Jänner 2026 um durchschnittlich rund 2 Prozent.

Die Gehaltsstaffelung im Überblick:

  • Einkommen bis 3.200 €: +1,50 % plus 40 € Fixbetrag.
  • Einkommen bis 5.500 €: +1,50 % plus 30 € Fixbetrag.
  • Einkommen über 5.500 €: +1,50 %.
  • Zulagen: Die Bemessungsgrundlagen werden um 1,97 % angehoben.

Wichtige Neuerungen im Rahmenrecht:

  • Kündigungsschutz: Für Neueintritte ab 2026 greift der erhöhte Kündigungsschutz erst nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit (bisher 10 Jahre).
  • Verfahren bei Dienstbeschreibungen: Bei längerer Abwesenheit nach einer negativen Bewertung kann diese nun durch ein externes Gutachten bestätigt werden, was zum Wegfall des Kündigungsschutzes führen kann.
  • Disziplinarmaßnahmen: Als neue Sanktion bei Dienstpflichtverletzungen kann der erhöhte Kündigungsschutz künftig befristet oder unbefristet aberkannt werden.

Pensionsanpassung zum 1. Jänner 2026:

Die Pensionen werden zum Jahresbeginn 2026 wie folgt angepasst:

  • Gesamtpension bis 2.500 €: Erhöhung um 1,5 %.
  • Gesamtpension über 2.500 €: Erhöhung um einen gesetzlich festgelegten Fixbetrag von 67,50 €.