Archiv der Kategorie: Gewerkschaft/Arbeiterkammer

Krank sein im Urlaub: AK Niederösterreich informiert zu den wichtigsten Fragestellungen

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Utl.: Was Sie wissen sollten. Damit Sie nicht draufzahlen. =

St. Pölten (OTS) – Es gehört zu den unangenehmeren Themen im Leben: Im Urlaub krank werden. Zu Beginn der Urlaubssaison informiert die AK Niederösterreich, was ArbeitnehmerInnen wissen sollten, damit sie nicht zusätzlich zur Erkrankung auch noch draufzahlen.

Eine Lebensmittelvergiftung im Hotel, ein gebrochenes Bein bei einem Absturz beim Wandern, ein Sonnenstich am Urlaubsstrand? Jahr für Jahr erkranken oder verletzen sich tausende österreichische ArbeitnehmerInnen im Urlaub. Diese an sich schon unangenehme Situation wirft zusätzlich noch einige Fragen auf, die AK Niederösterreich-Sozialversicherungsexperte Josef Fraunbaum beantwortet.

-Gilt die heimische Sozialversicherung im Ausland? „In der EU und im Europäischen Wirtschaftsraum prinzipiell ja”, erklärt Experte Fraunbaum. „Den Versicherungsnachweis finden Sie auf der Rückseite Ihrer e-Card. Das ist die Europäische Krankenversicherungskarte.”

Für Serbien, Montenegro, Bosnien und die Türkei gilt die EKVK nicht. „Für diese Länder kann man einen so genannten Betreuungsschein bei der Gebietskrankenkasse beantragen, den früheren Auslandskrankenschein. Den sollte man gegen einen örtlichen Krankenschein austauschen. In Serbien und Bosnien geht das übrigens auch mit der e-Card.”

Dieser Versicherungsschutz gilt nur mit zwei wichtigen Einschränkungen, warnt der Experte. „Die Versicherung gibt es nur für Akutbehandlungen und nicht etwa für eine geplante Zahnarztbehandlung in Ungarn. Und man sollte sich vergewissern, ob die Ärztin oder der Arzt, den man aufsucht, auch einen Kassenvertrag hat.”

Im Rest der Welt muss man die Behandlungskosten zunächst selbst tragen. Die heimische Krankenversicherung ersetzt dann bis zu 80 Prozent der Kosten, die bei einer vergleichbaren Behandlung zu Hause entstanden wären. „Um auf Nummer sicher zu gehen, kann man eigens eine private Auslandskrankenversicherung für den Urlaub abschließen”, sagt Fraunbaum. Außerdem sei bei Urlaubsbuchungen vieler Kreditkarten eine kostenlose Unfall- und Krankheitsversicherung inkludiert. „Hier sollte man sich genau erkundigen”, rät der Experte.

-Verliere ich den Urlaub, wenn ich krank werde?

„Wenn man länger als drei Tage krank ist, unterbricht dieser Krankenstand den Urlaub”, sagt Fraunbaum. „Das allerdings nur, wenn Sie dem Arbeitgeber die Erkrankung innerhalb von drei Tagen mitteilen.” Ob mit oder ohne Urlaub: Wer die Krankheit oder den Unfall vorsätzlich oder grob fahrlässig ausgelöst hat, hat keinen Anspruch auf.

Bei der Rückkehr sollte man auch unaufgefordert eine Krankenstandsbestätigung vorlegen. „Und ganz wichtig: Der Urlaub verlängert sich dadurch nicht. Wenn man beispielsweise vier Tage lang krank ist, darf man deswegen nicht vier Tage später den Dienst antreten. Man bekommt aber die vier Urlaubstage wieder gutgeschrieben”, sagt der AK-Experte.

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Rückfragehinweis:
AK Niederösterreich, Sozialrecht
Josef Fraunbaum
05/7171 – 22045
Aktuelle Themen finden Sie auch auf noe.arbeiterkammer.at/presse

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GPA-djp: GuKG-Novelle drückt auf Qualität bei der Pflegeausbildung

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Allgemeines, Gewerkschaft/Arbeiterkammer, Medienberichte veröffentlicht.
GPA-djp Presseaussendung vom 1. Juli

>>> GPA-djp: GuKG-Novelle drückt auf Qualität bei der Pflegeausbildung

Auch positive Aspekte, aber insgesamt sinkt das Ausbildungsniveau

Wien (OTS) – „Die Dreiteilung bei der Ausbildung wird insgesamt dazu führen, dass das Ausbildungsniveau sinkt und es zu einer Verschiebung von qualifizierter Arbeit zu weniger qualifizierten ArbeitnehmerInnen kommt. Das widerspricht der Aufwertung des Pflegeberufs, die wir anstreben”, schließt sich Reinhard Bödenauer, stellvertretender Geschäftsbereichsleiter der GPA-djp (Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier) an die Kritik der beschlossenen Reform der Pflegeausbildung (GuKG-Novelle) an.

Die dreijährige Ausbildung an den Fachhochschulen für den gehobenen Dienst in der Krankenpflege sei zwar prinzipiell zu begrüßen, weil das dem internationalen Standard entspreche. Die Einführung der Pflegeassistenz stehe allerdings im Widerspruch zur Aufwertung des Pflegeberufs im Gesamten.

„Noch mehr Verantwortung bei gleichen Gehältern ist genauso inakzeptabel wie die weitere Ersetzung von besser bezahlten Berufsgruppen durch billigere. Das Ziel, durch Kompetenzverschiebungen die Pflege insgesamt billiger zu machen, ohne auf die Qualität Rücksicht zu nehmen, lehnen wir ab”, erklärt Bödenauer.

„Besonders kritisch sehen wir, dass weitere Veränderungen im Behindertenbereich im Raum stehen. Menschen mit Beeinträchtigungen haben gleiche Rechte bei der Versorgung. Menschen zu etwas zu verpflichten, wozu sie nicht ausgebildet sind, ist aus unserer Sicht inakzeptabel”, so Bödenauer abschließend.

http://www.gpa-djp.at/cms/A03/A03_3.8.a/1342569234823/ueber-uns/presseservice/gpa-djp-gukg-novelle-drueckt-auf-qualitaet-bei-der-pflegeausbildung

Alle Presseaussendungen finden Sie im Volltext auf >> http://www.gpa-djp.at/presseaussendungen

Impressum Dieser Newsletter ist ein Service der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) Adresse und grundlegende Richtung des Mediums finden Sie unter http://www.gpa.at/impressum Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier 1034 Wien, Alfred-Dallinger-Platz 1 ZVR-Nr. 576439352

 

 

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Krank sein im Urlaub: AK Niederösterreich informiert zu den wichtigsten Fragestellungen

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Arbeitsrecht, Gewerkschaft/Arbeiterkammer, Info-Material veröffentlicht.

Was Sie wissen sollten. Damit Sie nicht draufzahlen.

Es gehört zu den unangenehmeren Themen im Leben: Im Urlaub krank werden. Zu Beginn der Urlaubssaison informiert die AK Niederösterreich, was ArbeitnehmerInnen wissen sollten, damit sie nicht zusätzlich zur Erkrankung auch noch draufzahlen.

Eine Lebensmittelvergiftung im Hotel, ein gebrochenes Bein bei einem Absturz beim Wandern, ein Sonnenstich am Urlaubsstrand? Jahr für Jahr erkranken oder verletzen sich tausende österreichische ArbeitnehmerInnen im Urlaub. Diese an sich schon unangenehme Situation wirft zusätzlich noch einige Fragen auf, die AK Niederösterreich-Sozialversicherungsexperte Josef Fraunbaum beantwortet.

Gilt die heimische Sozialversicherung im Ausland?
„In der EU und im Europäischen Wirtschaftsraum prinzipiell ja“, erklärt Experte Fraunbaum. „Den Versicherungsnachweis finden Sie auf der Rückseite Ihrer e-Card. Das ist die Europäische Krankenversicherungskarte.“ Für Serbien, Montenegro, Bosnien und die Türkei gilt die EKVK nicht. „Für diese Länder kann man einen so genannten Betreuungsschein bei der Gebietskrankenkasse beantragen, den früheren Auslandskrankenschein. Den sollte man gegen einen örtlichen Krankenschein austauschen. In Serbien und Bosnien geht das übrigens auch mit der e-Card.“

Dieser Versicherungsschutz gilt nur mit zwei wichtigen Einschränkungen, warnt der Experte. „Die Versicherung gibt es nur für Akutbehandlungen und nicht etwa für eine geplante Zahnarztbehandlung in Ungarn. Und man sollte sich vergewissern, ob die Ärztin oder der Arzt, den man aufsucht, auch einen Kassenvertrag hat.“

Im Rest der Welt muss man die Behandlungskosten zunächst selbst tragen. Die heimische Krankenversicherung ersetzt dann bis zu 80 Prozent der Kosten, die bei einer vergleichbaren Behandlung zu Hause entstanden wären. „Um auf Nummer sicher zu gehen, kann man eigens eine private Auslandskrankenversicherung für den Urlaub abschließen“, sagt Fraunbaum. Außerdem sei bei Urlaubsbuchungen vieler Kreditkarten eine kostenlose Unfall- und Krankheitsversicherung inkludiert. „Hier sollte man sich genau erkundigen“, rät der Experte.

Verliere ich den Urlaub, wenn ich krank werde?
„Wenn man länger als drei Tage krank ist, unterbricht dieser Krankenstand den Urlaub“, sagt Fraunbaum. „Das allerdings nur, wenn Sie dem Arbeitgeber die Erkrankung innerhalb von drei Tagen mitteilen.“ Ob mit oder ohne Urlaub: Wer die Krankheit oder den Unfall vorsätzlich oder grob fahrlässig ausgelöst hat, hat keinen Anspruch auf Krankenstand.

Bei der Rückkehr sollte man auch unaufgefordert eine Krankenstandsbestätigung vorlegen. „Und ganz wichtig: Der Urlaub verlängert sich dadurch nicht. Wenn man beispielsweise vier Tage lang krank ist, darf man deswegen nicht vier Tage später den Dienst antreten. Man bekommt aber die vier Urlaubstage wieder gutgeschrieben“, sagt der AK-Experte.

Rückfragehinweis: AK Niederösterreich, Sozialrecht
Josef Fraunbaum
05/7171 – 22045
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Christoph Baumgarten AK Niederösterreich Öffentlichkeitsarbeit 02742/20204 – 21926 0664/12 35 708

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Kindergeldkonto – Mehr Flexibilität für Eltern, mehr Partnerschaftlichkeit

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BR-Info, Info-Material veröffentlicht.

In den Sitzung des Nationalrats von 15. und 16. Juni 2016 wurde das Kindergeld-Konto neu beschlossen und reformiert. Nachfolgend die Details:

Kinderbetreuungsgeld

Das neue Kindergeldkonto bringt mehr Flexibilität und Partnerschaftlichkeit für Eltern. Dabei geht es auch um eine höhere Väterbeteiligung. Diese soll durch den Partnerschaftsbonus beim Kindergeld und den Papa-Monat für die Privatwirtschaft erreicht werden.

 • Ab 1. März 2017 gilt das neue Kindergeld-Konto
Das einkommensabhängige Modell bleibt zwar bestehen, die vier Pauschal-Varianten verschmelzen aber zu einem flexibleren Konto: Die Bezugsdauer kann flexibel zwischen rund 12 und 28 Monaten für einen Elternteil bzw. zwischen rund 15 und 35 Monaten für beide Elternteile gewählt werden. Unabhängig von der Bezugsdauer erhalten Eltern eine Gesamtsumme von maximal 15.450 Euro. Dazu kommen noch 1.000 Euro (je 500 Euro) Partnerschaftsbonus, wenn man sich die Betreuung zumindest 60:40 aufteilt, und zwar auch beim einkommensabhängigen Kindergeld.

 • Außerdem bringt die Reform die “Familienzeit”, d.h. eine Ausweitung des so genannten “Papa-Monats” auf die Privatwirtschaft. Für dieses Monat gibt es 700 Euro. Beim Papa-Monat gibt es derzeit leider noch keinen Rechtsanspruch oder speziellen Kündigungsschutz. Allerdings gilt natürlich auch beim Papa-Monat der allgemeine Kündigungsschutz aus dem Gleichbehandlungsrecht.

Nähere Information erhältst du im BR Ang Büro.

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Rechnungshofbericht zu DO-Pensionen – Stellungnahme

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gpalogoHauptverband

Liebe Kollegin
Lieber Kollege,

in den letzten Tagen wurde ein bereits im Sommer 2015 abgeschlossener Bericht des Rechnungshofes zu den Pensionen der Sozialversicherungsbeschäftigten veröffentlicht und hat zum Teil zu sehr massiven, zum größten Teil populistischen Reaktionen geführt. Um die Faktenlage ins rechte Licht zu rücken, haben die GPA-djp und der Hauptverband eine erste gemeinsame Stellungnahme  verfasst, die wir dir/Ihnen hiermit zu deiner Information zur Verfügung stellen.

Zur Stellungnahme

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Neue Sozialversicherungsbeiträge für 2016

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Info-Material, Medienberichte veröffentlicht.

Hauptverband

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wer sich informieren möchte über

  • Höchstbeitragsgrundlagen, Geringfügigkeitsgrenzen
  • Beitragssätze Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung
  • Rezeptgebühr
  • Service-Entgelt für e-Card
  • Kinderbetreuungsgeld
  • Richtsätze für Ausgleichszulagen
  • Pflegegeldstufen, etc.,

der sieht am besten hier nach: Sozialversicherungsbeiträge 2016

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Exklusiv – Angebot für Gewerkschaftsmitglieder

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BR-Info, Gewerkschaft/Arbeiterkammer veröffentlicht.

Corporate

Wir freuen uns, dir/Ihnen in Zusammenarbeit mit dem Zentralbetriebsrat der AUVA, den Gewerkschaften und corporatebenefits, ab sofort ein umfangreiches Mitarbeitervergünstigungsprogramm zur Verfügung stellen zu können!

Was sind Mitarbeitervergünstigungen?
Namhafte Anbieter stellen ihre Produkte und Dienstleistungen zu Sonderkonditionen zur Verfügung. Der Vorteil für dich – du kommst in den Genuss deutlicher Preisnachlässe und exklusiver Leistungen. Die Nutzung der Plattform ist selbstverständlich kostenfrei und steht für Gewerkschaftsmitglieder zur Verfügung.

Wie greife ich auf die Mitarbeitervergünstigungen zu?
Die Mitarbeitervergünstigungen findest du unter
https://auva-zbr.mitarbeiterangebote.at

Bei dem ersten Zugriff auf die Präsentationsplattform ist eine Registrierung erforderlich, bei der du deine E-Mail-Adresse und einen Registrierungscode zur Verifizierung angibst. Den Registrierungscode erhalten ausschließlich Gewerkschaftsmitglieder beim zuständigen Betriebsrat (Angestellte – BRV Michaela Gratzer, Arbeiter – BRV Reinhard Niedermeier).

Wir hoffen, dass du von der Auswahl der Angebote profitieren kannst und wünschen dir/Ihnen viel Freude mit den Mitarbeiterangeboten!

Jetzt GPA-djp Mitglied werden?
Jetzt VIDA Mitglied werden?
Alle
Infos zur Mitgliedschaft erhältst du bei deinem Betriebsrat!

Für Fragen oder Hilfestellung stehen wir dir/Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung!

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Lohnsteuersenkung 2016: schon jetzt eigenen Vorteil ausrechnen!

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Lohnsteuer-2016

Der nächste Gehaltszettel (für Jänner 2016) wird interessant – nicht nur wegen der jährlichen Gehaltserhöhung, sondern vor allem auch wegen der Lohnsteuersenkung, die ab dem neuen Jahr gilt.

Auf dem Online Mehr-Netto-Rechner unserer Gewerkschaft, der GPA-djp, kannst du schon jetzt mit nur ein paar wenigen Klicks berechnen lassen, wie viel du ab 2016 nach der Lohnsteuersenkung mehr im Börsel haben.

Hier ist der entsprechende Link: Online Mehr-Netto-Rechner

ERFOLGREICHER ABSCHLUSS DER KV-VERHANDLUNGEN SOZIALVERSICHERUNG 2016

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Liebe Kollegin,
Lieber Kollege!

Nach rund 5-stündigen intensiven Verhandlungen konnten die diesjährigen Kollektivvertragsverhandlungen für die Arbeiter und Angestellten in der Sozialversicherung in den Abendstunden des 16.11.2015 erfolgreich abgeschlossen werden.

Folgendes Ergebnis wurde erzielt:
Die Lohn- und Gehaltsansätze werden mit Wirkung vom 01.01.2016 um einen Sockelbetrag von € 11,50 sowie um weitere 0,95 % erhöht. Das ergibt eine durchschnittliche Erhöhung aller Schemata um 1,3 %.

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