Archiv der Kategorie: Gewerkschaft/Arbeiterkammer

Abschluss Gehalts- und KV-Verhandlungen Sozialversicherung für 2017

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gehaltsverhandlung

Die Lohn- und Gehaltsansätze werden mit Wirkung vom 01.01.2017 um durchschnittlich 1,32 % erhöht.

Nach intensiven Verhandlungen konnten die diesjährigen Kollektivvertragsverhandlungen für die Arbeiter und Angestellten in der Sozialversicherung erfolgreich abgeschlossen werden.

Folgendes Ergebnis wurde erzielt:

A) Gehaltsrecht

Die Lohn- und Gehaltsansätze werden mit Wirkung vom 01.01.2017 um durchschnittlich 1,32 % erhöht.

Die Zulagen-Bemessungsgrundlagen sowie die Anlagen der Dienstordnung werden um 1,22 % erhöht.

B) Rahmenrecht

Auch heuer konnten wir im Rahmenrecht wieder Verbesserungen durchsetzen, wie zum Bespiel:

  • Ausweitung der Funktionszulage der Stationsleitungen
  • Diverse Umreihungen im Verwaltungsbereich
  • Rechtsanspruch auf Papamonat

Sämtliche Änderungen treten mit 01.01.2017 in Kraft.

Mit diesem Gehaltsabschluss ist es auch heuer wieder gelungen, ein herzeigbares Ergebnis und reale Lohn– und Gehaltserhöhungen durchzusetzen.

GPA-djp_Logo kleinNur starke Gewerkschaften mit vielen Mitgliedern können derartige Ergebnisse erreichen. In diesem Sinne danken wir für Ihre Mitgliedschaft.
Sollten Sie noch kein Mitglied sein, laden wir Sie herzlich ein, unserer Gemeinschaft beizutreten.

Die neuen Gehaltstabellen folgen!

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AK NÖ: Kostenloses Storno auch ohne Reisewarnung möglich

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Wer in den kommenden Wochen eine Türkei-Reise antritt, sollte die Situation genau beobachten und die Reisewarnungen des Außenministeriums verfolgen, raten die KonsumentenschützerInnen der AK Niederösterreich. Denn: Ob eine Reise kostenlos storniert werden kann, hängt von den Umständen kurz vor dem geplanten Antritt ab.

Da es derzeit keine Reisewarnung des Außenministeriums für die Türkei gibt, können Pauschalreisen nur schwer kostenlos umgebucht oder storniert werden. „Eine offizielle Reisewarnung des Außenministeriums würde zu einer kostenlosen Stornierung der Pauschalreise berechtigen. Es kann aber auch ein Rücktrittsrecht geben, wenn keine Reisewarnung des Außenministeriums vorliegt. Ausschlaggebend dafür ist, ob die Reise unmöglich oder unzumutbar geworden ist“, sagt AK-Konsumentenberater Manfred Neubauer. Kriegsgefahr oder bürgerkriegsähnliche Unruhen, die ein ganzes Land erfassen, würden eine Reise unzumutbar machen.

Auf Kulanz des Veranstalters hoffen
Wenn der Reiseantritt unmittelbar bevorsteht und sich die Situation verschlimmert, sollte Kontakt mit dem Reiseveranstalter aufgenommen werden.  „Die Erfahrung hat gezeigt, dass die meisten Reiseveranstalter in Situationen wie diesen relativ kulant sind. Auch wenn es kein Recht auf ein kostenloses Storno gibt, so werden in der Regel alternative Reiseziele angeboten.“ Neubauer rät, diese auch anzunehmen. „Sonst kann es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung führen und da gibt es keine Garantie für einen positiven Ausgang“, so Neubauer.

Mehr Infos unter: noe.arbeiterkammer.at/konsumentenschutz

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Flexibles Kinderbetreuungsgeld-Konto ab 1. März 2017

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Wien (PK) – Die nach langen Verhandlungen zwischen den Ministerinnen Sophie Karmasin und Gabriele Heinisch-Hosek erzielte Einigung in Sachen Kinderbetreuungsgeld wurde nun dem Parlament in Form einer Regierungsvorlage, die unter dem Motto “mehr Flexibilität, Fairness und Partnerschaftlichkeit für die Eltern” steht, zugeleitet ( 1110 d.B.).

Kern der Reform ist die Zusammenführung der bisherigen vier Pauschalvarianten in einem so genannten Kinderbetreuungsgeld-Konto (KBG-Konto), das auf einer einheitlicheren Gesamtsumme (bis zu 16.449 €) basiert. Die Väter können zudem – im Einvernehmen mit den Arbeitgebern – innerhalb der ersten 91 Tage nach der Geburt eines Kindes einen Monat Familienzeit (“Papa-Monat”) in Anspruch nehmen, wobei die Kranken- und Pensionsversicherung weiterläuft. Dafür gibt es 700 €, und zwar für alle Familienformen. Für Eltern, die sich die Kinderbetreuung in einem fairen Verhältnis (zumindest 60:40) aufteilen, wird es einen Partnerschaftsbonus in der Höhe von 1.000 € geben. Dies gilt auch für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld, das grundsätzlich weiterhin bestehen bleibt. Inkrafttreten soll die Reform am 1. März 2017; für alle Geburten ab diesem Zeitpunkt können junge Mütter und Väter somit vom neuen Kinderbetreuungsgeld-Konto Gebrauch machen.

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Krank sein im Urlaub: AK Niederösterreich informiert zu den wichtigsten Fragestellungen

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Utl.: Was Sie wissen sollten. Damit Sie nicht draufzahlen. =

St. Pölten (OTS) – Es gehört zu den unangenehmeren Themen im Leben: Im Urlaub krank werden. Zu Beginn der Urlaubssaison informiert die AK Niederösterreich, was ArbeitnehmerInnen wissen sollten, damit sie nicht zusätzlich zur Erkrankung auch noch draufzahlen.

Eine Lebensmittelvergiftung im Hotel, ein gebrochenes Bein bei einem Absturz beim Wandern, ein Sonnenstich am Urlaubsstrand? Jahr für Jahr erkranken oder verletzen sich tausende österreichische ArbeitnehmerInnen im Urlaub. Diese an sich schon unangenehme Situation wirft zusätzlich noch einige Fragen auf, die AK Niederösterreich-Sozialversicherungsexperte Josef Fraunbaum beantwortet.

-Gilt die heimische Sozialversicherung im Ausland? „In der EU und im Europäischen Wirtschaftsraum prinzipiell ja”, erklärt Experte Fraunbaum. „Den Versicherungsnachweis finden Sie auf der Rückseite Ihrer e-Card. Das ist die Europäische Krankenversicherungskarte.”

Für Serbien, Montenegro, Bosnien und die Türkei gilt die EKVK nicht. „Für diese Länder kann man einen so genannten Betreuungsschein bei der Gebietskrankenkasse beantragen, den früheren Auslandskrankenschein. Den sollte man gegen einen örtlichen Krankenschein austauschen. In Serbien und Bosnien geht das übrigens auch mit der e-Card.”

Dieser Versicherungsschutz gilt nur mit zwei wichtigen Einschränkungen, warnt der Experte. „Die Versicherung gibt es nur für Akutbehandlungen und nicht etwa für eine geplante Zahnarztbehandlung in Ungarn. Und man sollte sich vergewissern, ob die Ärztin oder der Arzt, den man aufsucht, auch einen Kassenvertrag hat.”

Im Rest der Welt muss man die Behandlungskosten zunächst selbst tragen. Die heimische Krankenversicherung ersetzt dann bis zu 80 Prozent der Kosten, die bei einer vergleichbaren Behandlung zu Hause entstanden wären. „Um auf Nummer sicher zu gehen, kann man eigens eine private Auslandskrankenversicherung für den Urlaub abschließen”, sagt Fraunbaum. Außerdem sei bei Urlaubsbuchungen vieler Kreditkarten eine kostenlose Unfall- und Krankheitsversicherung inkludiert. „Hier sollte man sich genau erkundigen”, rät der Experte.

-Verliere ich den Urlaub, wenn ich krank werde?

„Wenn man länger als drei Tage krank ist, unterbricht dieser Krankenstand den Urlaub”, sagt Fraunbaum. „Das allerdings nur, wenn Sie dem Arbeitgeber die Erkrankung innerhalb von drei Tagen mitteilen.” Ob mit oder ohne Urlaub: Wer die Krankheit oder den Unfall vorsätzlich oder grob fahrlässig ausgelöst hat, hat keinen Anspruch auf.

Bei der Rückkehr sollte man auch unaufgefordert eine Krankenstandsbestätigung vorlegen. „Und ganz wichtig: Der Urlaub verlängert sich dadurch nicht. Wenn man beispielsweise vier Tage lang krank ist, darf man deswegen nicht vier Tage später den Dienst antreten. Man bekommt aber die vier Urlaubstage wieder gutgeschrieben”, sagt der AK-Experte.

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Rückfragehinweis:
AK Niederösterreich, Sozialrecht
Josef Fraunbaum
05/7171 – 22045
Aktuelle Themen finden Sie auch auf noe.arbeiterkammer.at/presse

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GPA-djp: GuKG-Novelle drückt auf Qualität bei der Pflegeausbildung

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GPA-djp Presseaussendung vom 1. Juli

>>> GPA-djp: GuKG-Novelle drückt auf Qualität bei der Pflegeausbildung

Auch positive Aspekte, aber insgesamt sinkt das Ausbildungsniveau

Wien (OTS) – „Die Dreiteilung bei der Ausbildung wird insgesamt dazu führen, dass das Ausbildungsniveau sinkt und es zu einer Verschiebung von qualifizierter Arbeit zu weniger qualifizierten ArbeitnehmerInnen kommt. Das widerspricht der Aufwertung des Pflegeberufs, die wir anstreben”, schließt sich Reinhard Bödenauer, stellvertretender Geschäftsbereichsleiter der GPA-djp (Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier) an die Kritik der beschlossenen Reform der Pflegeausbildung (GuKG-Novelle) an.

Die dreijährige Ausbildung an den Fachhochschulen für den gehobenen Dienst in der Krankenpflege sei zwar prinzipiell zu begrüßen, weil das dem internationalen Standard entspreche. Die Einführung der Pflegeassistenz stehe allerdings im Widerspruch zur Aufwertung des Pflegeberufs im Gesamten.

„Noch mehr Verantwortung bei gleichen Gehältern ist genauso inakzeptabel wie die weitere Ersetzung von besser bezahlten Berufsgruppen durch billigere. Das Ziel, durch Kompetenzverschiebungen die Pflege insgesamt billiger zu machen, ohne auf die Qualität Rücksicht zu nehmen, lehnen wir ab”, erklärt Bödenauer.

„Besonders kritisch sehen wir, dass weitere Veränderungen im Behindertenbereich im Raum stehen. Menschen mit Beeinträchtigungen haben gleiche Rechte bei der Versorgung. Menschen zu etwas zu verpflichten, wozu sie nicht ausgebildet sind, ist aus unserer Sicht inakzeptabel”, so Bödenauer abschließend.

http://www.gpa-djp.at/cms/A03/A03_3.8.a/1342569234823/ueber-uns/presseservice/gpa-djp-gukg-novelle-drueckt-auf-qualitaet-bei-der-pflegeausbildung

Alle Presseaussendungen finden Sie im Volltext auf >> http://www.gpa-djp.at/presseaussendungen

Impressum Dieser Newsletter ist ein Service der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) Adresse und grundlegende Richtung des Mediums finden Sie unter http://www.gpa.at/impressum Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier 1034 Wien, Alfred-Dallinger-Platz 1 ZVR-Nr. 576439352

 

 

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Krank sein im Urlaub: AK Niederösterreich informiert zu den wichtigsten Fragestellungen

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Was Sie wissen sollten. Damit Sie nicht draufzahlen.

Es gehört zu den unangenehmeren Themen im Leben: Im Urlaub krank werden. Zu Beginn der Urlaubssaison informiert die AK Niederösterreich, was ArbeitnehmerInnen wissen sollten, damit sie nicht zusätzlich zur Erkrankung auch noch draufzahlen.

Eine Lebensmittelvergiftung im Hotel, ein gebrochenes Bein bei einem Absturz beim Wandern, ein Sonnenstich am Urlaubsstrand? Jahr für Jahr erkranken oder verletzen sich tausende österreichische ArbeitnehmerInnen im Urlaub. Diese an sich schon unangenehme Situation wirft zusätzlich noch einige Fragen auf, die AK Niederösterreich-Sozialversicherungsexperte Josef Fraunbaum beantwortet.

Gilt die heimische Sozialversicherung im Ausland?
„In der EU und im Europäischen Wirtschaftsraum prinzipiell ja“, erklärt Experte Fraunbaum. „Den Versicherungsnachweis finden Sie auf der Rückseite Ihrer e-Card. Das ist die Europäische Krankenversicherungskarte.“ Für Serbien, Montenegro, Bosnien und die Türkei gilt die EKVK nicht. „Für diese Länder kann man einen so genannten Betreuungsschein bei der Gebietskrankenkasse beantragen, den früheren Auslandskrankenschein. Den sollte man gegen einen örtlichen Krankenschein austauschen. In Serbien und Bosnien geht das übrigens auch mit der e-Card.“

Dieser Versicherungsschutz gilt nur mit zwei wichtigen Einschränkungen, warnt der Experte. „Die Versicherung gibt es nur für Akutbehandlungen und nicht etwa für eine geplante Zahnarztbehandlung in Ungarn. Und man sollte sich vergewissern, ob die Ärztin oder der Arzt, den man aufsucht, auch einen Kassenvertrag hat.“

Im Rest der Welt muss man die Behandlungskosten zunächst selbst tragen. Die heimische Krankenversicherung ersetzt dann bis zu 80 Prozent der Kosten, die bei einer vergleichbaren Behandlung zu Hause entstanden wären. „Um auf Nummer sicher zu gehen, kann man eigens eine private Auslandskrankenversicherung für den Urlaub abschließen“, sagt Fraunbaum. Außerdem sei bei Urlaubsbuchungen vieler Kreditkarten eine kostenlose Unfall- und Krankheitsversicherung inkludiert. „Hier sollte man sich genau erkundigen“, rät der Experte.

Verliere ich den Urlaub, wenn ich krank werde?
„Wenn man länger als drei Tage krank ist, unterbricht dieser Krankenstand den Urlaub“, sagt Fraunbaum. „Das allerdings nur, wenn Sie dem Arbeitgeber die Erkrankung innerhalb von drei Tagen mitteilen.“ Ob mit oder ohne Urlaub: Wer die Krankheit oder den Unfall vorsätzlich oder grob fahrlässig ausgelöst hat, hat keinen Anspruch auf Krankenstand.

Bei der Rückkehr sollte man auch unaufgefordert eine Krankenstandsbestätigung vorlegen. „Und ganz wichtig: Der Urlaub verlängert sich dadurch nicht. Wenn man beispielsweise vier Tage lang krank ist, darf man deswegen nicht vier Tage später den Dienst antreten. Man bekommt aber die vier Urlaubstage wieder gutgeschrieben“, sagt der AK-Experte.

Rückfragehinweis: AK Niederösterreich, Sozialrecht
Josef Fraunbaum
05/7171 – 22045
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Christoph Baumgarten AK Niederösterreich Öffentlichkeitsarbeit 02742/20204 – 21926 0664/12 35 708

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Kindergeldkonto – Mehr Flexibilität für Eltern, mehr Partnerschaftlichkeit

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In den Sitzung des Nationalrats von 15. und 16. Juni 2016 wurde das Kindergeld-Konto neu beschlossen und reformiert. Nachfolgend die Details:

Kinderbetreuungsgeld

Das neue Kindergeldkonto bringt mehr Flexibilität und Partnerschaftlichkeit für Eltern. Dabei geht es auch um eine höhere Väterbeteiligung. Diese soll durch den Partnerschaftsbonus beim Kindergeld und den Papa-Monat für die Privatwirtschaft erreicht werden.

 • Ab 1. März 2017 gilt das neue Kindergeld-Konto
Das einkommensabhängige Modell bleibt zwar bestehen, die vier Pauschal-Varianten verschmelzen aber zu einem flexibleren Konto: Die Bezugsdauer kann flexibel zwischen rund 12 und 28 Monaten für einen Elternteil bzw. zwischen rund 15 und 35 Monaten für beide Elternteile gewählt werden. Unabhängig von der Bezugsdauer erhalten Eltern eine Gesamtsumme von maximal 15.450 Euro. Dazu kommen noch 1.000 Euro (je 500 Euro) Partnerschaftsbonus, wenn man sich die Betreuung zumindest 60:40 aufteilt, und zwar auch beim einkommensabhängigen Kindergeld.

 • Außerdem bringt die Reform die “Familienzeit”, d.h. eine Ausweitung des so genannten “Papa-Monats” auf die Privatwirtschaft. Für dieses Monat gibt es 700 Euro. Beim Papa-Monat gibt es derzeit leider noch keinen Rechtsanspruch oder speziellen Kündigungsschutz. Allerdings gilt natürlich auch beim Papa-Monat der allgemeine Kündigungsschutz aus dem Gleichbehandlungsrecht.

Nähere Information erhältst du im BR Ang Büro.

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Rechnungshofbericht zu DO-Pensionen – Stellungnahme

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gpalogoHauptverband

Liebe Kollegin
Lieber Kollege,

in den letzten Tagen wurde ein bereits im Sommer 2015 abgeschlossener Bericht des Rechnungshofes zu den Pensionen der Sozialversicherungsbeschäftigten veröffentlicht und hat zum Teil zu sehr massiven, zum größten Teil populistischen Reaktionen geführt. Um die Faktenlage ins rechte Licht zu rücken, haben die GPA-djp und der Hauptverband eine erste gemeinsame Stellungnahme  verfasst, die wir dir/Ihnen hiermit zu deiner Information zur Verfügung stellen.

Zur Stellungnahme

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Neue Sozialversicherungsbeiträge für 2016

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Hauptverband

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wer sich informieren möchte über

  • Höchstbeitragsgrundlagen, Geringfügigkeitsgrenzen
  • Beitragssätze Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung
  • Rezeptgebühr
  • Service-Entgelt für e-Card
  • Kinderbetreuungsgeld
  • Richtsätze für Ausgleichszulagen
  • Pflegegeldstufen, etc.,

der sieht am besten hier nach: Sozialversicherungsbeiträge 2016

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