Archiv des Autors: michaelagratzer

Keine Reduzierung des Urlaubs bei Umstieg von Vollzeit auf Teilzeit

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BR-Info, Gewerkschaft/Arbeiterkammer veröffentlicht.

gesetzbuch

In Österreich war es bisher sowohl nach dem Urlaubsgesetz als auch nach dem Vertragsbedienstetengesetz üblich, bei einem Wechsel von Vollzeit- auf eine Teilzeitbeschäftigung das Urlaubsausmaß indirekt zu reduzieren, dh bei einer Reduzierung von 40 auf 20 Stunden wurde das nicht verbrauchte Urlaubsguthaben von 5 Wochen x 40 Stunden auf 5 Wochen x 20 Stunden reduziert.

Der EuGH ordnet den jeweiligen U-Anspruch immer dem Jahr des Entstehens zu und schließt daraus, dass bei Nichtverbrauch dieses Urlaubs eine nachträgliche Reduzierung des Beschäftigungsausmaßes nicht mer zu einer Reduzierung des Urlaubsanspruches führen darf.

Urteil vom EuGH 22.4.2010 C-486/08 (entnommen der Österr. Zeitschrift für Pflegerecht)

Weitere Erfolge für unsere KeglerInnen….

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BR-Info veröffentlicht.

….konnten im Rahmen der NÖ Betriebskegelmeisterschaften der Arbeiterkammer NÖ am 6.+7. März in Stockerau erzielt werden.

Sowohl das Damenteam mit Hilde Gneist, Rita Gierlinger, Christine Seebach, Melitta Bahnholzer und Theresia Huemayer als auch das Herrenteam mit Schmid Helmut, Klaus Kronsteiner, Rudolf Wäckerle, Hannes Adletzberger und Georg Jäger erreichten in der Mannschaftswertung des Bezirks Tulln den 1. Platz.

Wir gratulieren herzlichst!

AK_Kegeln

Neue Firmenkooperationen….

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BR-Info, Info-Material veröffentlicht.

…..konnten durch Initativen von BR Florentina Musil und Ersatz-BR Klaus Kronsteiner eingegangen werden. Dafür herzlichen Dank!

Bei der Firma Clinic Dress werden für RW KollegInnen 15% Rabatt auf alle Katalogangebote gewährt. Bestellungen können per Mail an: mail@clinic-job-dress.at oder per Fax ( 0512/3377 777 ) unter Angabe unserer Kundennummer: 1006290 vorgenommen werden. Die 15% Rabatt werden dann automatisch vom Bruttogesamtpreis abgezogen!

Bei der Garten Tulln gibt es für RW KollegInnen gegen Vorlage der Mitarbeiterkarte nachfolgende Ermäßigungen:

Saisonkarten:
Erwachsene               € 29,- (statt 34,- Vorverkauf bzw. 39,- regulär)
Kinder                         € 15,- (statt 19,- Vorverkauf bzw. 29,- regulär)
Familien                      € 50,- (statt 60,- Vorverkauf bzw. 65,- regulär) 

Tageskarten
Erwachsene               €   9,- (statt € 11,-)
Familien                      € 21,- (statt € 24,-)

Internationaler Frauentag 2011

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Gleichbehandlung veröffentlicht.
roseHeuer stand der 8. März ganz im Zeichen des 100-jährigen Jubiläums des Internationalen Frauentags. Während 1911 vor allem das Wahlrecht der Frauen im Mittelpunkt stand (in Teilen der Schweiz wurde das Frauenwahlverbot erst 1990 aufgehoben!!), orientieren sich die Themen seitdem an der aktuellen (gesellschafts)politischen Lage des einzelnen Landes: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit, Gleichberechtigung auf dem Arbeitsmarkt, verstärkter Kampf gegen Diskriminierung. 
NEU: Ab 01. März 2011 müssen Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten einen Einkommensbericht erstellen und die Durchschnittsverdienste der Männer und Frauen auflisten. Ebenso müssen Inserate/Ausschreibungen eine Entgeltangabe beinhalten. 
Anlässlich des Frauentages verteilten BRV Michaela Gratzer und ihre BetriebsrätInnen, wie schon die Jahre zuvor, und GBB Brigitte Nagl je eine Rose, einen Kornspitz und eine Duftseife an ca. 150 Mitarbeiterinnen. >
Fotos vom Aktionstag sind hier zu finden!
 
Brigitte Nagl
Gleichbehandlungsbeauftragte 
 
 

100 Jahre „Internationaler Frauentag“

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BR-Info, Gleichbehandlung veröffentlicht.

Brauchen wir diesen Tag (8. März) noch immer?

Vieles hat sich in diesen hundert Jahren geändert und vieles konnte für die Gleichberechtigung der Frauen erreicht werden. Formal sind Frauen den Männern inzwischen gleichgestellt. Sie besitzen das aktive und passive Wahlrecht und müssen ihre Männer nicht mehr fragen, ob sie berufstätig sein dürfen, es ist bereits selbstverständlich.

Allerdings gibt es noch viel zu tun, um die tatsächliche Einkommens- und Chancengleichheit für Frauen zu erreichen. Die Einkommensschere klafft zwischen Frauen und Männern in Österreich um 18% auseinander, und das bei gleicher Qualifikation und Wochenarbeitszeit!

Was hat sich also getan in diesen hundert Jahren, seit Textilarbeiterinnen in den USA erstmals gegen unzumutbare Arbeitsbedingungen und für höhere Löhne demonstrierten und streikten?  zur Geschichte vom Frauentag (ev. Ton aufdrehen)

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Aktion Minus 5%Kilo

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BR-Info, Veranstaltungen veröffentlicht.

Unsere diesjährige Aktion Minus 5%Kilo findet von 14.3. – 22.4.2011 statt. Zur Detailausschreibung gehts hier

Im Vorfeld unserer Aktion gibt es einen Vortrag von Dr. Martin Schindl zum Thema „richtige Ernährung“. An dieser Stelle herzlichen Dank!

Wann:? Am Mittwoch, den 9.3. um 16:00 im RW Vortragssaal.

Wir freuen uns auf dein/Ihr Kommen!

März 2011 – Personelles vom RW

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BR-Info, Personelles veröffentlicht.

Wir gratulieren:

Brigitte BINDER zur stellvertretenden Kanzleileiterin ab 1.3.2011

 

Gratzer Michaela 001

 

Roman NIMMERVOLL zum 25. jährigen Dienstjubiläum am 1.3.2011

 

 

 

Wir begrüßen als neue Kolleginnen ab 1.3.2011

Petra KOLLER in der Verwaltung

und ab 16.3.2011

Snezana RADOVIC in der Küche

 Die RW – BetriebsrätInnen wünschen unseren neuen Kolleginnen einen guten Start, viel Freude und Erfolg in ihrem Arbeitsbereich!

Wir verabschieden 

Stefan HÖDLMOSER – Physiotherapeut,

und wünschen dir für deine Zukunft alles Gute!

Pflegefreistellung – Fragen und Antworten

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Arbeitsrecht, BR-Info, Gewerkschaft/Arbeiterkammer veröffentlicht.

GPA-DJP

Da jetzt eine Zeit ist, in der relativ viele durch Verkühlungen, grippale Infekte, etc. geschwächt sind, möchten wir hier auf unserem BR-Blog die Gelegenheit nutzen, immer wieder auftretende Fragen zum Thema Pflegefreistellung beantworten.

Besteht Anspruch auf Pflegefreistellung?
Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung unter Fortzahlung des Entgelts besteht wegen der notwendigen Pflege eines im gemeinsamen Haushalt lebenden erkrankten nahen Angehörigen.  

Für welche Personen besteht Anspruch auf Pflegefreistellung?
Unter den Begriff “naher Angehöriger” fallen: Ehegatte, eingetragener Partner, Lebensgefährte, Kinder (auch Wahl- und Pflegekinder), Eltern, Groß- und Urgroßeltern, sowie Enkel und Urenkel. 

Wie lange besteht Anspruch auf Pflegefreistellung?
Der Arbeitnehmer hat pro Arbeitsjahr für eine Woche Anspruch auf Entgeltfortzahlung (unabhängig vom Alter des zu pflegenden erkrankten Angehörigen).
Für maximal eine zweite Woche besteht der Entgeltfortzahlungsanspruch wegen der notwendigen Pflege seines im gemeinsamen Haushalt lebenden neuerlich erkrankten Kindes (Wahl- oder Pflegekindes), welches das 12. Lebensjahr noch nicht überschritten hat.

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