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Frauenpolitik, Männerpolitik, Familienpolitik, Menschenpolitik 2018

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Allgemeines, Gleichbehandlung veröffentlicht.

Die aktuellen politischen Entscheidungen, das bestehende Sozial- und Gesundheitssystem zu schwächen und die Sozialpartnerschaft aushebeln sind hinlänglich bekannt. Darüber hinaus werden Auswirkungen auf die Frauenpolitik sichtbar, die ich euch gerne näherbringen möchte.

Dazu habe ich ein paar einige Artikel zusammengestellt, die sich mit den aktuellen Debatten rund um die Geschlechterthematik beschäftigen.

Diese gehen alle in Österreich lebenden Personen etwas an, sind sie doch mittelbar oder unmittelbar davon betroffen.

Durch das neue Arbeitszeitgesetz, in dem „freiwillig“ bis zu zwölf Stunden täglich und 60 Stunden wöchentlich gearbeitet werden „muss“, verschärfen sich bestehende Probleme bezüglich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf noch weiter.

Besonders für alleinerziehende Elternteile, das sind nach wie vor vorwiegend Frauen, lässt sich eine Berufstätigkeit mit den notwendigen Kinderbetreuungsverpflichtungen nicht vereinbaren.

Dahinter steht die Debatte um klassische Geschlechtsrollenbilder, die in der österreichischen Gesellschaft weiterhin stark vertreten sind.

https://derstandard.at/2000081789874-1192182008495/Was-einer-gleichberechtigten-Elternschaft-im-Weg-steht

https://derstandard.at/2000083787824/Wie-es-die-Maenner-mit-der-Karenz-halten

Nach wie vor übernehmen Frauen einen Großteil der Hausarbeit und der Kinderbetreuung. Die öffentliche Kinderbetreuungssituation ermöglicht insbesondere im ländlichen Bereich kaum Vollzeitarbeit von Vätern und Müttern, da dies die Schließzeiten gar nicht zulassen würde. Viele Männer würden gerne mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen und eine gerechtere Aufteilung bevorzugen, dieses wird Ihnen jedoch von Arbeitgeberseite häufig schwergemacht.

Was bietet die aktuelle Regierung noch so an Maßnahmen zur Unterstützung von Familienrechten, Frauenrechten und Frauenförderung?

  • Sie will die Bundeszuschüsse für den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen um 30 Millionen Euro kürzen

https://kurier.at/politik/inland/kinderbetreuung-scharfe-kritik-von-oberoesterreichs-lh-stelzer/400066070

  • Sie reduziert massiv die finanziellen Förderungen für Frauen- und Familienberatungseinrichtungen sowie andere Frauenprojekte

https://derstandard.at/2000083629263/Frauenring-kritisiert-Sparkurs-bei-Frauenprojekten?ref=rec

  • Das Innenministerium beendet die Zusammenarbeit mit Gewaltschutzeinrichtungen und stoppt ein kooperatives Projekt zur Prävention von Gewaltdelikten

https://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/5465813/Jedes-Jahr-sterben-25-Frauen-durch-ExPartner

  • Der Ausbau der Ganztagsschulen wird nach hinten verschoben

https://derstandard.at/2000082801353/Ganztagsschule-Aenderung-bei-Ausbauplan-wird-beschlossen

Was diese Maßnahmen konkret für Auswirkungen haben, wird sich erst herausstellen. Sie machen auf jeden Fall sichtbar, dass Frauen aber auch Männer in klassisch geschlechtsspezifische Rollen zurückzudrängen werden sollen.

Hier sind alle gefordert, dieser Entwicklung entgegenzutreten im Sinne eines gleichberechtigten, bereichernden Miteinanders.

Eure Gleichbehandlungsbeauftragte
Ute Glentzer

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8. Wr. Beachvolleyball-Turnier – Einladung

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BR-Info, Veranstaltungen veröffentlicht.

Endlich ist es wieder soweit!!! Das 8. Wiener Beachvolleyball-Turnier findet statt!

Wann: Samstag, 01.09.2018, 09:30 Uhr

Voraussichtliches Ende ca 17 Uhr, je nach Teilnehmerzahl und Spielmodus

Im Anschluss an das Turnier findet die Siegerehrung mit Essen statt

Wo: NEU: Beachvolleyballplatz in 2104 Spillern, Unterrohrbacherstraße 16 (www.bvv04.at)

Selbstbehalt für das Turnier pro TeilnehmerIn:€ 10,00  (der Rest wird vom ZBR übernommen)

Gespielt wird nach den internationalen Beachspielregeln mit kleinen Abänderungen( auf jeden Fall ist das obere Zuspiel weder zur Annahme noch zum Angriff erlaubt!) Spielmodus (abhängig von der Anzahl der Mannschaften) wird noch bekannt gegeben. Nur gemischte Mannschaften zu je 3 SpielerInnen sind zugelassen, 2 ErsatzspielerInnen können genannt werden.

Anmeldungen bitte spätestens bis 24.8.2018 per Mail an rw-brang@auva.at oder persönlich im BR Ang Büro, damit wir die Anmeldungen und Selbstbehalte gesammelt weiterleiten können.

Organisatorische Rückfragen bitte direkt an:
renate.jetschko@auva.at ; Tel Nr 05 9393 41463

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Die AUVA hat die Zusammenarbeit von Spitälern im Großraum Wien in die Wege geleitet.

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Medienberichte veröffentlicht.

Liebe Alle,

hier ein Artikel, der mich schon den ganzen Tag ärgert. Aber ich habe nicht noch extra Öl in das ohnehin schon lodernde Feuer gießen wollen. Nachdem ich ihn nun noch einmal gelesen habe, konnte ich nicht mehr anders und musste ihn euch schicken. Für mich eine der größten Frechheiten des letzten halben Jahres! Und da meine ich nicht, was der Journalist schreibt, sondern was offensichtlich manche „Führungskräfte“, die so wie wir auf die AUVA vereidigt sind, von sich geben. Und schmunzeln, wenn es um die Schließung von Einrichtungen geht. – So ZBRV DI Erik Lenz.

. Wiener Zeitung, 18.07.2018 (S. 14)
Engere gesundheitliche Bande
Die AUVA hat die Zusammenarbeit von Spitälern im Großraum Wien in die Wege geleitet.

Wien. Bei der Führung des Reha-Zentrums Weißer Hof in Klosterneuburg lösen die jetzt publik gewordenen Sparpläne für eine „Zusammenführung“ mit dem Lorenz-Böhler-Unfallkrankenhaus in der Brigittenau und dem UKH in Meidling am Standort Meidling im Süden der Bundeshauptstadt Schmunzeln aus.
(Anm. der Redaktion: Wir hoffen sehr, dass es sich hiebei um ein Missverständnis handelt! Denn wer könnte denn damit gemeint sein?)

Denn neu ist diese Überlegung keineswegs. Bereits im Jahr 2014 hat die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA), die österreichweit sieben Unfallkrankenhäuser und vier Reha-Zentren führt, eine Machbarkeitsstudie für den Großraum Wien gestartet.
Seit Anfang dieses Jahres arbeiten das Lorenz-Böhler und das UHK Meidling im Traumazentrum Wien zusammen. Ab 2019 werden dann der Weiße Hof und das UKH Meidling bei der ambulanten Rehabilitation stärker kooperieren, damit Patienten kürzer stationär behandelt werden können.

Basis für die Überlegungen zu einer Zusammenführung der drei Häuser an einem Standort, die jetzt im Zuge des Sparplans der AUVA mit einer Gesamtsumme von 486 Millionen Euro bis 2029 für Zündstoff sorgt, ist, dass die medizinische Behandlung und die Reha-Versorgung für betroffene Patienten bestmöglich erfolgen soll (Anm. der Redaktion: ist das bisher nicht geschehen?)
Diese Bemühungen um die Genesung der Patienten soll möglichst früh bereits in der Intensivstation eines Unfallkrankenhauses beginnen. Auf diesem Weg wollte und möchte die Unfallversicherungsanstalt einen nahtlosen Übergang von der Unfallheilbehandlung zur Rehabilitation gewährleisten.
Das gilt aber auch in die umgekehrte Richtung. Treten bei einer Person, die sich schon in der Phase der Rehabilitation befindet, wieder Komplikationen auf, so ist die AUVA an einer raschen Rückführung ins Unfallkrankenhaus interessiert. Schließlich geht es auch darum, die Kosten für die Heilung so gut es geht niedrig zu halten. Jene, die nach einem Arbeitsunfall die Rückkehr ins Berufsleben schaffen, will man auch berufsbegleitend bei weiteren Reha-Maßnahmen unterstützen.

Vorbilder sind Kliniken in Deutschland und der Schweiz
Eines der Vorbilder für die AUVA ist dabei die Spezialklinik in Murnau im deutschen Allgäu unweit der bayrischen Wintersportmetropole Garmisch-Partenkirchen. Die Visionen für eine Verbesserung der Versorgung von Patienten in den AUVA-Einrichtungen sind an Murnau als Wegweiser angelehnt. Ähnliche Vorbildfunktion hat für die AUVA das Traumazentrum in Nottvil in der Schweiz.
Erkenntnisse der Machbarkeitstudie wurden im Wiener Bereich bereits umgesetzt. Zwar sind das Lorenz-Böhler-Unfallkrankenhaus und das UKH Meidling weiter an zwei Standorten angesiedelt. Aber seit Beginn des heurigen Jahres wird auf organisatorischer Ebene zusammengearbeitet. Das geht, wie der „Wiener Zeitung“ in der AUVA erläutert wird, soweit, dass die Mitarbeiter der beiden Unfallspitäler auch hin und her wechseln.
Ebenfalls übergreifend in den beiden Häusern sind Anästhesie, Intensivstation und Radiologie nur mehr in einer Abteilung organisiert. Es gibt außerdem mit Primarius Christian Fialka, der zugleich Präsident der österreichischen Gesellschaft für Unfallchirurgie ist, einen Chef in beiden Häusern.
Künftig sollen mehr Patienten ambulant behandelt werden
Der nächste Schritt bei der Kooperation zwischen Unfallbehandlung und Rehabilitation ist schon vorbereitet. Ab kommendem Jahr werden das Reha-Zentrum Weißer Hof in Klosterneuburg und das Unfallkrankenhaus Meidling verstärkt zusammenarbeiten. Es geht dabei um die ambulante Rehabilitation, die ausgebaut wird. Das soll für Patienten den Vorteil bringen, dass sie sich einen längeren stationären Aufenthalt im Weißen Hof ersparen. Statt dessen reicht für bestimmte Personen dann aus, dass sie sich ambulant in Meidling behandeln lassen, um nach einem Unfall wieder gesund zu werden.
Außerdem soll der Transport vom Reha-Zentrum, das im Bezirk Tulln liegt, in das UKH Meidling erleichtert werden. Die Schlussfolgerung aus dieser Entwicklung lautet in der Unfallversicherungsanstalt, der alle drei Einrichtungen gehören: „Was ohne Zusammenführung der Standorte geht, machen wir schon.“ Daher haben auch die weiteren Überlegungen, die im Rahmen des Sparplans zur Sprache gekommen sind, ihre Logik: „Der nächste Schritt wäre die räumliche Zusammenführung.“ Aber wann das sein werde, „das steht noch in den Sternen.“ Jetzt muss erst einmal der AUVA-Vorstand am 21. August seinen Sanktus zum Sparpapier gegeben, das dann der Bundesregierung übermittelt wird.
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Rote Karte für die Sozialministerin

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ÖAAB-FCG-Fraktion: „Nehmen Sie doch diese unselige Forderung nach 500 Millionen Euro Einsparungen in der AUVA zurück!“

Wien (OTS) – Disqualifiziert hat sich das Regierungsmitglied Beate Hartinger-Klein für ihren so verantwortungsvollen Job als Sozialministerin in den Augen der ÖAAB-FCG-Fraktion in der Wiener Arbeiterkammer. Fraktionsvorsitzender Fritz Pöltl (FCG): „Die Ministerin hat mehrmals wissentlich die Unwahrheit gesagt und fachlichen völlig falsche Aussagen getroffen.“ Sie habe damit wesentlich zur Verunsicherung der Österreicher und im Besonderen auch der Belegschafen der AUVA-Krankenhäuser beigetragen. „Ihren ständigen Beteuerungen, dass es zu keinen Spitalssperren kommen wird und die medizinische Versorgung der Unfallopfer nicht gefährdet sei, kann man einfach nicht mehr trauen“, kritisiert Pöltl scharf.

Interne Sparpläne

So etwa hat die Ministerin trotz grünem Licht des Hauptverbandes gegen den Neubau eines von der AUVA und der KABEG in Klagenfurt geplanten Traumazentrum ihr Veto eingelegt. Der Grund: Sie wolle zuerst die geforderten Einsparungen von 500 Millionen Euro realisiert wissen! Tatsächlich kursieren seit Tagen interne Sparpläne der AUVA, die bis 21.August finalisiert und dann auch beschlossen werden sollen. Dass Hartinger-Klein diese „Sparpläne“ gar nicht kennen will, ist die nächste Chuzpe. Natürlich ist ihr Ressort über die Einsparungskonzepte detailliert informiert worden.

Umfragetief

Dass sich diese Verantwortungslosigkeit im Sozialressort in der Meinung der Österreicher bereits niedergeschlagen hat, zeigen aktuelle Umfragen: Demnach sehen die Österreicher bei Fragen der Sozialpolitik akuten Handlungsbedarf: 43 Prozent der Befragten glauben, dass die Bundesregierung hier „schlechter“ agiert als ihre Vorgänger, nur 9 Prozent glauben, dass sich die Arbeit „besser“ wurde. Fritz Pöltl: „Die politische Verunsicherung muss endlich ein Ende haben. 500 Millionen Euro Einsparungen bei der AUVA sind ohne Leistungskürzungen und Spitalsperren einfach nicht zu stemmen. Nehmen Sie doch endlich diese unselige Forderung zurück Frau Sozialministerin!“

Rückfragen & Kontakt:

Fraktion christlicher Gewerkschafter Wien
KR Friedrich Pöltl
FCG-Landesgeschäftsführer
Tel.: 01/5344479481
Johann Böhm Platz 1
1020 Wien

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | FCW0001

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Brief an die Beschäftigten…..

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…von der GPA-djp…

Liebe Kollegin, lieber Kollege,

der 5.7.2018 ist der Tag, an dem zweifach in die Rechte der Beschäftigten der Sozialversicherung eingegriffen wurde. Zuerst bei der Arbeitszeit und dann noch durch das ASVG in Investitionen und Personal.

Zur Arbeitszeit:
Die im Nationalrat beschlossene Änderung des Arbeitszeitgesetzes ist nur eine geringfügige Verbesserung des ursprünglichen Initiativantrages. Die Freiwilligkeitsgarantie ist ein zahnloses Instrument, da nach wie vor der/die Beschäftigte in der schwächeren Position gegenüber dem/r Dienstgeber/in ist, wenn er/sie keine Überstunden über die 10. tägliche bzw. 50. wöchentliche Stunde machen will oder kann.
Zum Weiter
lesen Brief an die Beschäftigten  anklicken.

Für etwaige Rückfragen – zu diesen oder anderen Themen – stehe ich dir/Ihnen selbstverständlich gerne telefonisch Kl. 51608 oder persönlich zur Verfügung!

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AUVA – Interne Alarmrufe gegen Reformpläne

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Artikel gefunden im Standard vom 7.7.2018 ….

Obmann Ofner dementiert Echtheit von lancierter Unterlage,
Rendi-Wagner warnt vor Privatisierung der Unfallspitäler –

Wien – In der von der Bundesregierung zu kräftigen Einsparungen gezwungenen Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) rumort es nun auch intern. Der APA wurde ein Papier zugespielt, aus dem hervorgehen soll, dass AUVA-Obmann Gerald Ofner gegenüber Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) zu tief greifenden Einschnitten bereit sei. Ofner dementierte die Echtheit der Unterlage.

Der AUVA-Obmann habe bei einem Termin mit Hartinger-Klein in der Vorwoche nicht das intern vorbereitete Konzept verwendet, sondern ein Zehn-Seiten-Papier, das etwa die Auflösung aller Landesstellen, die Reduktion des Personals um ein Drittel und die Privatisierung der Unfallkrankenhäuser vorsehe, so der Vorwurf. Die anonymen Kritiker wollen darin die Handschrift der Industriellenvereinigung (IV) erkennen und befürchten den “Todesstoß” für die soziale Unfallversicherung.

Verhandlungen dauern an

Ofner wies dies auf APA-Anfrage über seine Sprecherin zurück. “Das ist definitiv kein Papier des Obmanns”, hieß es. Natürlich seien verschiedene Analysen erstellt worden, wie man die Sparvorgaben der Regierung erfüllen könnte, es gebe aber noch keinerlei Festlegungen oder Beschlüsse. Verhandelt werde noch bis in den August hinein, und die Gespräche mit der Ministerin liefen gut, ließ Ofner wissen.

Die im Wesentlichen aus Dienstgeberbeiträgen finanzierte AUVA muss laut Regierungsprogramm bzw. laut im Mai beschlossener Punktation des Ministerrats 500 Mio. Euro jährlich einsparen. Ein erster finanzieller Erfolg muss bis Jahresende 2018 nachweisbar sein.

Schon bis 31. August 2018 werden Organbeschlüsse verlangt, um das Einsparungspotenzial sicherzustellen. Weitere finanzielle Potenziale, die per Gesetz oder in Verhandlungen mit anderen Trägern zu erreichen wären (sie betreffen etwa die Entgeltfortzahlungen für Arbeitnehmer und die aus AUVA-Sicht zu geringe Vergütung für Freizeitunfälle bzw. die zu hohen Zahlungen für Arbeitsunfälle) müssen ebenfalls bis dahin genannt werden. Wird dieses Ziel nicht erreicht, droht die Auflösung der Versicherung.

Rendi-Wagner besorgt

SPÖ-Gesundheitssprecherin Pamela Rendi-Wagner hat sich am Samstag von dem angeblichen Geheimpapier alarmiert gezeigt. Dieses entlarve die wahren Regierungspläne hinter den Einsparungsvorgaben an die AUVA, meinte sie in einer Aussendung. Es drohe eine Privatisierung der Unfallkrankenhäuser.
(Anmerkung von uns: auch die Reha-Zentren könnten betroffen sein!)

Auch im letzten Gesundheitsausschuss habe Ressortchefin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) dies auf ihre wiederholte Nachfrage nicht ausgeschlossen, so Rendi-Wagner: “Offenbar glaubt die Ministerin, sie kann die Menschen und das Parlament hinters Licht führen. Konkret heißen die Pläne der Ministerin ‘Bankomatkarte statt e-card’ in Unfallkrankenhäusern.” Sie forderte die Gesundheitsministerin auf, den Bürgern reinen Wein einzuschenken und offenzulegen, wie die Zukunft der AUVA aussehe. (APA, 7.7.2018)

Weiterlesen:
Hartinger-Klein bestreitet AUVA-Privatisierungspläne

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GPA-djp-Aichinger zu Sozialversicherung: Anlassgesetzgebung gefährdet Versorgung der Menschen

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Gesetz wird ein rechtliches und politisches Nachspiel haben

„Besser kann man die von der Regierung verbreiteten Märchen vulgo Fake-News, es werde im System statt bei den Menschen gespart, nicht widerlegen. Die gestern im Parlament verordnete Ausgabenbremse gefährdet massiv Vorhaben, die für die Versicherten von enormer Bedeutung sind“, kritisiert der Vorsitzende des Wirtschaftsbereichs Sozialversicherung in der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp), Michael Aichinger.

“Durch die Blockade von Bauvorhaben, Vertragsabschlüssen und Nachbesetzungen wird die Versorgung für die Versicherten gefährdet und verschlechtert. Gefährdet sind damit auch die Ziele und die Umsetzung der Gesundheitsreform, der Ausbau der Primärversorgungszentren über den Ausbau der Wundversorgung bis hin z.B. zu Schmerzzentren für die Wiener Bevölkerung oder des Zahngesundheitszentrums in Linz. Laufende Bauvorhaben zu stoppen verursacht Mehraufwand und Kosten. Die Weiterentwicklung und Sicherheit der medizinischen Versorgung wird massiv gefährdet und wir werden es der Bevölkerung mitteilen”, so Aichinger.

“Dieses auch auf einzelne Personen in der Sozialversicherung maßgeschneiderte Anlassgesetz gefährdet die Versorgung der Menschen und dient ausschließlich der Umfärbung der Träger und Versorgung von politischen Günstlingen der Regierung. Eine in der zweiten Republik einzigartige, konzertierte und ungeheuerliche Maßnahme. Die Menschen in Österreich brauchen die medizinische Versorgung und die Beschäftigten der Sozialversicherung müssen ihre Arbeit für die Versicherten leisten können. Die Entmündigung der Entscheidungsträger durch Ausgabengrenzen und Finanzierungsstopps wird ein rechtliches und politisches Nachspiel haben. Denn mit diesem Gesetz wird verfassungsrechtlich unzulässig in den laufenden Betrieb hinein interveniert”, erklärt Aichinger.

Die GPA-djp wird als eine der Maßnahmen mit anderen die Kampagne „Mein Herz für ein soziales Österreich“ weiterführen und die Beschäftigten in der österreichischen Sozialversicherung mit allen Mitteln unterstützen.

Mehr unter: www.herzfuersoziales.at

Alle Presseaussendungen finden Sie im Volltext auf >> www.gpa-djp.at/presseaussendungen


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Beschlussfassung “Arbeitszeitverlängerungsgesetz”

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Liebe Kollegin,
lieber Kollege,

das Parlament hat mit den Stimmen der Regierungsparteien ÖVP und FPÖ den 12-Stunden-Tag und die 60-Stunden-Woche beschlossen. Entgegen der ursprünglichen Ankündigung der Regierung wird das Gesetz überfallsartig bereits am 1. September 2018 in Kraft treten. Hier die wichtigsten Punkte:

• Arbeitszeit
Der Arbeitgeber kann jederzeit 12 Stunden täglich und 60 Stünden wöchentlich anordnen. Auch bei Gleitzeit werden 5 x 12 Stunden tägliche Arbeitszeit ermöglicht. Betriebsräte werden um ihr Zustimmungsrecht zu Überstunden bis zum 12 Stunden-Tag/zur 60 Stunden-Woche gebracht und damit um die Möglichkeit, eine bessere Abgeltung, geblockten Zeitausgleich und Ähnliches für die ArbeitnehmerInnen zu verhandeln. Das ist eine Ausschaltung der gewählten Interessenvertretung der Beschäftigten.
• “Freiwilligkeit”
Die Regierungsparteien behaupten, sie hätten mit einem Abänderungsantrag eine sogenannte “Freiwilligkeitsgarantie” verankert. Überstunden ab der 10. Stunde täglich und der 50. Stunde wöchentlich können nun ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. In der Praxis ändert das aber nichts. “Freiwilligkeit” ist in der Arbeitswelt fiktiv. Beschäftigte kommen schnell unter Druck, wenn sie gegenüber Vorgesetzten und KollegInnen auf ihr Ablehnungsrecht pochen, riskieren ihre Beliebtheit, die nächste Beförderung oder gar den Job.
• 4-Tage-Woche
Einen Anspruch auf die 4-Tage-Woche sucht man vergeblich. Beschäftigte können Zeitausgleich nicht selbstbestimmt und zusammenhängend in Form von ganzen Tagen nehmen.
• Sonn- und Feiertagsarbeit
Nach derzeitiger Gesetzeslage gibt es definierte Ausnahmen von der Sonn- und Feiertagsruhe (etwa Gastronomie, Verkehr, Gesundheitsbetriebe, Medien, wenn die Produktion nicht unterbrochen werden kann usw). Künftig gilt: Für vier Sonn- oder Feiertage im Jahr kann der Arbeitgeber auch ohne solche Notwendigkeit Ausnahmen von der Wochenend- oder Feiertagsruhe vereinbaren, mit dem Betriebsrat oder, falls nicht vorhanden, mit jedem einzelnen Arbeitnehmer.
• Beschäftigte ohne gesetzlichen Schutz
Der Kreis von Menschen, die überhaupt keinen gesetzlichen Schutz bei der Arbeitszeit genießen – also nicht einmal die 12-stündige Begrenzung der Tagesarbeitszeit, Ansprüche auf Nachtruhe, freie Wochenenden und Feiertage – wird beträchtlich ausgedehnt. Das waren bisher nur “leitende Angestellte”. In Zukunft sollen auch ArbeitnehmerInnen mit “maßgeblicher selbstständiger Entscheidungsbefugnis” darunter fallen, deren Arbeitszeit “nicht gemessen oder im Voraus festgelegt wird”. Wen das genau trifft ist unklar! Sofern es der Kollektivvertrag nicht regelt, besteht nicht einmal ein Anspruch auf Überstundenzuschläge! Betreffen kann das z.B. Filial- und Abteilungsleiterinnen, AußendienstmitarbeiterInnen, IT-SpezialistInnen, TechnikerInnen, MitarbeiterInnen in Kreativbranchen, JournalistInnen.

Eine detaillierte Analyse des heute beschlossenen Gesetzes und Richtigstellungen zu Falschinformationen findest du unter www.gpa-djp.at/nein-zum-12-Stundentag
Weitere Materialien und Infos unter
https://www.neinzum12stundentag.at/materialien-unterlagen/

Wie geht es weiter?
Die Gewerkschaftsbewegung wird diesen Angriff auf Gesundheit, Einkommen und Freizeit der Beschäftigten nicht unbeantwortet lassen. Die Demo letzten Samstag mit über 100.000 TeilnehmerInnen und hunderte Betriebsversammlungen waren erst der Anfang. Die überfallsartige Beschlussfassung und das vorgezogene Inkrafttreten auf 1. September 2018 soll die Diskussion über dieses unsoziale Gesetz abkürzen. Der Plan der Regierung ist, Widerstand zu erschweren und zeitlich zu begrenzen. Der ÖGB und die Gewerkschaften werden in den nächsten Tagen eine deutliche Antwort vorbereiten und die weitere Vorgangsweise festlegen. Wir werden auf allen Ebenen für faire Arbeitszeitregeln kämpfen. Die Betroffenheit reicht weit über das Arbeitsleben hinaus. Ehrenamtliches und soziales Engagement in Vereinen, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die Pflege und Betreuung von Angehörigen, all das wird durch die unplanbare Ausdehnung von täglicher und wöchentlicher Arbeitszeit erheblich beeinträchtigt. Wir werden diese Auseinandersetzung daher gemeinsam mit vielen anderen Menschen und Organisationen führen!

Mit gewerkschaftlichen Grüßen

Barbara Teiber
gf. Vorsitzende GPA-djp

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