Je nach Reiseziel gelten andere Bestimmungen. Wer seinen Urlaub im Inland verbringt, kann sich mit der e-card bei allen Vertragsärztinnen und Vertragsärzten sowie Vertragsspitälern medizinisch behandeln lassen.
Auch im Ausland, insbesondere in den EU- und EWR-Ländern sowie der Schweiz, erleichtert die e-card vieles: Auf ihrer Rückseite befindet sich nämlich die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK), die bei allen Vertragsärztinnen bzw. Vertragsärzten sowie öffentlichen Spitälern in diesen Ländern verwendet werden kann. Der ausländische Krankenversicherungsträger rechnet direkt mit der Gebietskrankenkasse ab. Sollte in Einzelfällen die EKVK abgelehnt und auf Barzahlung bestanden werden, dann muss man sich unbedingt eine detaillierte Rechnung ausstellen lassen. Dies gilt auch für private Kliniken und Privatärztinnen bzw. Privatärzten. Dort muss – wie in Österreich – die Rechnung vorerst selbst bezahlt werden. Gegen Vorlage der Originalrechnung und Zahlungsbestätigung gibt es bei der GKK eine Kostenerstattung.









