…. zum 35. jährigen Dienstjubiläum
Anna-Christina SEEBACH
…. zum 25. jährigen Dienstjubiläum
Peter PRASSL
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Quelle: Homepage DM-Frauenlauf
Der 27. DM-Frauenlauf findet heuer am 25. Mai im Wr. Prater statt. Ob du laufen (5 oder 10 km) oder walken möchtest – beides ist möglich! Wir freuen uns auf deine Teilnahme!
Und nachdem letztes Jahr beim Business-Run das einheitliche AUVA-Outfit ausgesprochen gut angekommen ist, werden wir für alle Teilnehmerinnen dieses Laufes als auch für alle TeilnehmerInnen am wingsforliferun und noch keine AUVA Dress haben, diese organisieren. Mustergrößen liegen ab Mittwoch im BR Ang Büro zur Anprobe auf.
Hier gehts zur Ausschreibung: Frauenlauf_14
Hier gehts zur Homepage
Muster der Dress: Skizzen 22 05 2013
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Wir haben ab 10:00 Uhr die Führung durch den Stephansdom, um ca. 12:00 Mittagessen, bevor es dann um 14:00 Uhr mit der Stadtführung weitergeht. Wir freuen uns auf deine/Ihre Anmeldung bis Ende Februar!
Zur Ausschreibung: Wien-Tag_120414
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Wien (APA) – Dieser Tage flattert den Österreichern wieder Post der Pensionsversicherungsanstalt ins Haus. Adressaten sind jene, die bei der ersten Befragungswelle der PVA nicht geantwortet haben und deren Versicherungsverlauf somit unverändert Lücken aufweist. Werden vom Versicherten die entsprechenden Informationen nicht nachgeliefert, könnte das bei der Pensionshöhe unangenehm ins Gewicht fallen.
Zum ganzen Artikel: Pensionskonto
Wir empfehlen allen Kolleg/innen, die auf die erste Aussendung noch nicht geantwortet haben, es in ihrem eigenen Interesse schnellst möglich nachzuholen.
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Liebe Kollegin,
Lieber Kollege,
Ich möchte dich/Sie hiermit informieren, dass – nachdem die Umstellung für Teilzeitkräfte bereits im vergangenen Jahr erfolgte – es nach einigen Verhandlungsrunden nun auch die von uns gewünschte Änderungen bei der Reduzierung des Stundensolls aufgrund von Feiertagen für Vollzeitkräfte gibt, nämlich nach dem Ausfallsprinzip (gültig ab 1.1.2014).
Wen betrifft es und was bedeutet das konkret?
Grundsätzlich sind davon alljene Kolleg/innen betroffen, die eine fixe, ungleichmäßige Verteilung der vereinbarten Wochenarbeitszeit und keine Arbeitspflicht für Feiertage haben.
Zum Beispiel: Arbeitszeit Mo, Di, Mi jeweils 8 Stunden, Do 10 Stunden, Fr 6 Stunden. Fällt nun ein Feiertag auf einen Donnerstag, werden in diesem Monat vom Monatssoll nun auch die geplanten 10 Stunden in Abzug gebracht, wäre der Feiertag am Freitag, dann werden eben nur 6 Stunden in Abzug gebracht (bislang wurde immer mit dem Durchschnitt von jeweils 8 Stunden bewertet, bei Teilzeit aliquot).
Es konnte somit vereinbart werden, dass für das geschuldete Stundensoll des aktuellen Monats für den Feiertag auch die tatsächlich zu leistende Arbeitszeit in Abzug gebracht wird. Es kommt somit künftig für den Feiertag weder zu Plus- noch zu Minusstunden.
Selbstverständlich stehe dir/Ihnen sehr gerne für weitere Erklärungen/Rückfragen zur Verfügung! (Kl. 1050)
Die gesamte einvernehmliche Auslegung zur Rahmenbetriebsvereinbarung kannst du/Sie hier nachlesen: Auslegung BV AZR 2014
Arbeitsrechtliche Tipps der AKNÖ
Am 7. Februar beginnen die Olympischen Winterspiele in Sotschi. Wer die Entscheidungen auch während der Arbeit live verfolgen möchte, sollte sich arbeitsrechtlich absichern. „Am besten trifft man mit seinem Vorgesetzten eine Übereinkunft, mit der beide Seiten leben können. Ein gutes Betriebsklima fördert schließlich auch die Arbeitsleistung“, sagt AKNÖ-Experte Maximilian Weh.
Wenn am 12. Februar um 8 Uhr früh der Abfahrtslauf der Damen startet, werden sich viele ArbeitnehmerInnen an ihrer Arbeitsstätte befinden. Wer trotzdem das Geschehen verfolgen möchte, sollte Vorkehrungen treffen. „Da es ohne Absprache mit dem Arbeitgeber nicht gestattet ist, einen Fernseher aufzustellen oder im Internet einen Livestream zu verfolgen, sollte man vorab eine Vereinbarung mit diesem treffen“, rät Maximilian Weh. Privates Internetsurfen ist zwar in manchen Unternehmen erlaubt, allerdings meist nur in geringem Ausmaß. „Wer keine Vereinbarung trifft, läuft Gefahr, eine Abmahnung zu erhalten oder im schlimmsten Fall sogar entlassen zu werden“, warnt der Arbeitsrechtsexperte. Verfolgt man das Geschehen bei Olympia im Radio, kann der Arbeitgeber allerdings nichts einwenden. „Allerdings darf die eigene Leistung dadurch nicht beeinträchtigt werden. Auch KollegInnen oder KundInnen dürfen durch die Geräuschkulisse nicht belästigt werden“, sagt Weh.
Rückfragehinweis:
Maximilian Weh, Abteilung für Arbeits- und Sozialrecht,
Tel: 01/58883-1333
…. Mörbisch
Am 20. August gibt der Künstler Songs aus seiner bisherigen Karriere zum Besten. Wir freuen uns auf deine/Ihre Anmeldung!
Zur Ausschreibung: Xavier_Naidoo_200814
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…. können in Zusammenarbeit mit der AUVA und dem Zentralbetriebsrat ab sofort wieder vergünstigt bestellt werden..
Die Kosten betragen pro Impfstoff € 3,00 für MitarbeiterInnen; der Differenzbetrag auf den vollen Preis wird von der AUVA und dem Betriebsrat übernommen.
Kosten für Angehörige: € 21,90
Für Kinder von 1 bis 16 Jahren: € 18,60
Anmeldungen sind im Personalspeisesaal oder per Mail an Gratzer Michaela bis Freitag, den 21. Februar möglich.
Die Vorerhebung zur Betreuung der Kinder unserer KollegInnen in den Sommerferien ist abgeschlossen und wir können die erfreuliche Mitteilung machen, dass wir von 30. Juni bis 25. Juli eine diesbezügliche Betreuung anbieten können. Für diesen Zeitraum sind insgesamt 11 Kinder im Alter von 4 bis 12 Jahren vorangemeldet.
Die Betreuung werden 2 Pädagoginnen der Kinderfreunde Niederösterreichs durchführen. Jede Woche steht unter einem eigenen Wochenthema, sodass neben der pädagogischen Betreuung auch der Spaßfaktor nicht zu kurz kommt. Die Unterbringung ist in der Blockhütte vorgesehen. Genauere Infos bezüglich Tagesablauf, Jause, etc. folgt selbstverständlich noch.
Der Selbstkostenanteil beträgt € 20,- inklusive Mittagessen pro Woche und Kind. Aus organisatorischen Gründen wird die Ausspeisung voraussichtlich zwischen 12:00 und 12:15 Uhr erfolgen.
Für die Vorbereitung der Betreuungsverträge ist allerdings nun noch eine verbindliche Anmeldung für das/die Kind/er notwendig und wir ersuchen, das ausgefüllte Formblatt bis Freitag, den 28. Februar im BR Ang Büro abzugeben. Kolleginnen, die ihre Kinder ursprünglich noch nicht vorangemeldet haben, können das mittels der verbindlichen Anmeldung jedoch gerne noch nachholen.
Für Detailfragen stehe ich dir/Ihnen selbstverständlich gerne persönlich zur Verfügung (Kl. 1050).
Wir bedanken uns sehr herzlich bei allen Initiatoren, Förderer und Unterstützer dieser Aktion!
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Liebe Kollegin, lieber Kollege,
am 14. März 2014 findet im Schigebiet Jauerling ab 15 Uhr das erste große AKNÖ/ÖGB-Flutlichtspektakel mit einem Team-Nightrace, einer Winterwanderung, Gratis-Nachtschilaufen, einer Après-Skiparty und kulinarischen Schmankerln aus der Riesenpfanne statt. Die AK-NÖ und der ÖGB laden sehr herzlich zur Teilnahme ein!
Deinen Gratisgutschein sowie das Detailprogramm erhältst du/Sie im BR Ang Büro!
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