Krank sein im Urlaub: AK Niederösterreich informiert zu den wichtigsten Fragestellungen

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Utl.: Was Sie wissen sollten. Damit Sie nicht draufzahlen. =

St. Pölten (OTS) – Es gehört zu den unangenehmeren Themen im Leben: Im Urlaub krank werden. Zu Beginn der Urlaubssaison informiert die AK Niederösterreich, was ArbeitnehmerInnen wissen sollten, damit sie nicht zusätzlich zur Erkrankung auch noch draufzahlen.

Eine Lebensmittelvergiftung im Hotel, ein gebrochenes Bein bei einem Absturz beim Wandern, ein Sonnenstich am Urlaubsstrand? Jahr für Jahr erkranken oder verletzen sich tausende österreichische ArbeitnehmerInnen im Urlaub. Diese an sich schon unangenehme Situation wirft zusätzlich noch einige Fragen auf, die AK Niederösterreich-Sozialversicherungsexperte Josef Fraunbaum beantwortet.

-Gilt die heimische Sozialversicherung im Ausland? „In der EU und im Europäischen Wirtschaftsraum prinzipiell ja“, erklärt Experte Fraunbaum. „Den Versicherungsnachweis finden Sie auf der Rückseite Ihrer e-Card. Das ist die Europäische Krankenversicherungskarte.“

Für Serbien, Montenegro, Bosnien und die Türkei gilt die EKVK nicht. „Für diese Länder kann man einen so genannten Betreuungsschein bei der Gebietskrankenkasse beantragen, den früheren Auslandskrankenschein. Den sollte man gegen einen örtlichen Krankenschein austauschen. In Serbien und Bosnien geht das übrigens auch mit der e-Card.“

Dieser Versicherungsschutz gilt nur mit zwei wichtigen Einschränkungen, warnt der Experte. „Die Versicherung gibt es nur für Akutbehandlungen und nicht etwa für eine geplante Zahnarztbehandlung in Ungarn. Und man sollte sich vergewissern, ob die Ärztin oder der Arzt, den man aufsucht, auch einen Kassenvertrag hat.“

Im Rest der Welt muss man die Behandlungskosten zunächst selbst tragen. Die heimische Krankenversicherung ersetzt dann bis zu 80 Prozent der Kosten, die bei einer vergleichbaren Behandlung zu Hause entstanden wären. „Um auf Nummer sicher zu gehen, kann man eigens eine private Auslandskrankenversicherung für den Urlaub abschließen“, sagt Fraunbaum. Außerdem sei bei Urlaubsbuchungen vieler Kreditkarten eine kostenlose Unfall- und Krankheitsversicherung inkludiert. „Hier sollte man sich genau erkundigen“, rät der Experte.

-Verliere ich den Urlaub, wenn ich krank werde?

„Wenn man länger als drei Tage krank ist, unterbricht dieser Krankenstand den Urlaub“, sagt Fraunbaum. „Das allerdings nur, wenn Sie dem Arbeitgeber die Erkrankung innerhalb von drei Tagen mitteilen.“ Ob mit oder ohne Urlaub: Wer die Krankheit oder den Unfall vorsätzlich oder grob fahrlässig ausgelöst hat, hat keinen Anspruch auf.

Bei der Rückkehr sollte man auch unaufgefordert eine Krankenstandsbestätigung vorlegen. „Und ganz wichtig: Der Urlaub verlängert sich dadurch nicht. Wenn man beispielsweise vier Tage lang krank ist, darf man deswegen nicht vier Tage später den Dienst antreten. Man bekommt aber die vier Urlaubstage wieder gutgeschrieben“, sagt der AK-Experte.

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Rückfragehinweis:
AK Niederösterreich, Sozialrecht
Josef Fraunbaum
05/7171 – 22045
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GPA-djp: GuKG-Novelle drückt auf Qualität bei der Pflegeausbildung

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Allgemeines, Gewerkschaft/Arbeiterkammer, Medienberichte veröffentlicht.
GPA-djp Presseaussendung vom 1. Juli

>>> GPA-djp: GuKG-Novelle drückt auf Qualität bei der Pflegeausbildung

Auch positive Aspekte, aber insgesamt sinkt das Ausbildungsniveau

Wien (OTS) – „Die Dreiteilung bei der Ausbildung wird insgesamt dazu führen, dass das Ausbildungsniveau sinkt und es zu einer Verschiebung von qualifizierter Arbeit zu weniger qualifizierten ArbeitnehmerInnen kommt. Das widerspricht der Aufwertung des Pflegeberufs, die wir anstreben“, schließt sich Reinhard Bödenauer, stellvertretender Geschäftsbereichsleiter der GPA-djp (Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier) an die Kritik der beschlossenen Reform der Pflegeausbildung (GuKG-Novelle) an.

Die dreijährige Ausbildung an den Fachhochschulen für den gehobenen Dienst in der Krankenpflege sei zwar prinzipiell zu begrüßen, weil das dem internationalen Standard entspreche. Die Einführung der Pflegeassistenz stehe allerdings im Widerspruch zur Aufwertung des Pflegeberufs im Gesamten.

„Noch mehr Verantwortung bei gleichen Gehältern ist genauso inakzeptabel wie die weitere Ersetzung von besser bezahlten Berufsgruppen durch billigere. Das Ziel, durch Kompetenzverschiebungen die Pflege insgesamt billiger zu machen, ohne auf die Qualität Rücksicht zu nehmen, lehnen wir ab“, erklärt Bödenauer.

„Besonders kritisch sehen wir, dass weitere Veränderungen im Behindertenbereich im Raum stehen. Menschen mit Beeinträchtigungen haben gleiche Rechte bei der Versorgung. Menschen zu etwas zu verpflichten, wozu sie nicht ausgebildet sind, ist aus unserer Sicht inakzeptabel“, so Bödenauer abschließend.

http://www.gpa-djp.at/cms/A03/A03_3.8.a/1342569234823/ueber-uns/presseservice/gpa-djp-gukg-novelle-drueckt-auf-qualitaet-bei-der-pflegeausbildung

Alle Presseaussendungen finden Sie im Volltext auf >> http://www.gpa-djp.at/presseaussendungen

Impressum Dieser Newsletter ist ein Service der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) Adresse und grundlegende Richtung des Mediums finden Sie unter http://www.gpa.at/impressum Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier 1034 Wien, Alfred-Dallinger-Platz 1 ZVR-Nr. 576439352

 

 

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Sommer, Sonne, Sport

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Allgemeines veröffentlicht.

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Mit der richtigen Kleidung macht Sport gleich noch mehr Spaß, daher kannst du zum vergünstigten Preis von € 25,- ein Skin-Fit-Sportleibchen bei uns bestellen! 

Wir freuen uns auf deine Bestellung mit Angabe der Größe (S,M,L,XL,XXL) bis spätestens Mittwoch, den 27.7.2016. Ein Muster-Shirt liegt zur Ansicht auch im BR Ang Büro auf.

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Falls schon jemand unsere Eisaktion vermisst – wir haben nicht vergessen! Doch nach einigen Pannen – zuerst wurde das Eis ohne Truhe geliefert, dann die Truhe ohne Körbe und zuletzt ist am Wochenende auch noch die Truhe ausgefallen und alles dahingeschmolzen – werden wir dich demnächst auf deinem Arbeitsplatz besuchen!

Wir wünschen dir/Ihnen einen angenehmen Arbeitstag
sowie einen schönen Sommer!

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ZBR-Mitarbeiter/innen-Information Juni 2016

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Sehr geehrte Kollegin,
Sehr geehrter Kollege,

im Anschluss findest du/Sie die aktuelle ZBR Mitarbeiter/innen-Information vom Juni 2016, in der ZBRV Wolfgang Gratzer die wichtigsten Themen aus dem Zentralbetriebsrat und der AUVA sehr ausführlich darstellt, unter anderem zu den Themen:

 – Vorstand beschließt Grundsatzpapier für Kooperationen
 – Betriebsvereinbarung (BV) zu Patienten und Kundenbefragung wurde beschlossen
 – Projekt zur Evaluierung aller Betriebsvereinbarungen läuft auf Hochtouren
 – Zulagen für Hygienefach- und Küchenhilfskräfte umgesetzt
 – Effizienzsteigerungsanalyse (ESA), uvm..

Zum vollständigen Bericht hier klicken

WolfgangBRKonferenz

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UKH Wien Meidling feiert 60-jähriges Bestehen und Abschluss des langjährigen Umbaus

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Medienberichte veröffentlicht.

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Wissen – Werte – Visionen

Wien (OTS) – Seit 60 Jahren bietet das UKH Wien Meidling unfallchirurgische Versorgung auf europäischem Spitzen-Niveau. Das wurde am Mittwoch mit einem Festakt gefeiert. Gemeinsam versorgen die AUVA-Unfallkrankenhäuser Meidling und Lorenz Böhler in Wien jährlich an die 150.000 Patientinnen und Patienten.

Wien – Die Aufbruchstimmung der Nachkriegszeit, eine wachsende Stadt, starkes industrielles Hinterland: Das waren die Rahmenbedingungen, als im Vorstand der AUVA am 12. Oktober 1950 die Entscheidung fiel, ein zweites Unfallkrankenhaus im Süden Wiens zu errichten – fast genau 25 Jahre nach der Eröffnung des UKH in Wien Brigittenau, dem späteren Lorenz-Böhler-Krankenhaus.

Die Wahl des Grundstücks fiel auf den Wienerberg, wo nicht nur traditionell eine Vielzahl von Industrie-Betrieben beheimatet war; mit dem Wiener Umland ergab sich auch ein völlig neues Einzugsgebiet, der „Speckgürtel“ im Süden der Bundeshauptstadt, der seither beständig wächst. 1956 konnte das UKH Wien Meidling – damals noch Unfallkrankenhaus am Wienerberg – eröffnet werden. Mit einem Festakt wurde am Mittwoch die 60-jährige Geschichte des UKH Wien Meidling gefeiert. Gleichzeitig markierte die Feier den Schlusspunkt unter eine 14-jährige Umbauzeit.

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Krank sein im Urlaub: AK Niederösterreich informiert zu den wichtigsten Fragestellungen

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Arbeitsrecht, Gewerkschaft/Arbeiterkammer, Info-Material veröffentlicht.

Was Sie wissen sollten. Damit Sie nicht draufzahlen.

Es gehört zu den unangenehmeren Themen im Leben: Im Urlaub krank werden. Zu Beginn der Urlaubssaison informiert die AK Niederösterreich, was ArbeitnehmerInnen wissen sollten, damit sie nicht zusätzlich zur Erkrankung auch noch draufzahlen.

Eine Lebensmittelvergiftung im Hotel, ein gebrochenes Bein bei einem Absturz beim Wandern, ein Sonnenstich am Urlaubsstrand? Jahr für Jahr erkranken oder verletzen sich tausende österreichische ArbeitnehmerInnen im Urlaub. Diese an sich schon unangenehme Situation wirft zusätzlich noch einige Fragen auf, die AK Niederösterreich-Sozialversicherungsexperte Josef Fraunbaum beantwortet.

Gilt die heimische Sozialversicherung im Ausland?
„In der EU und im Europäischen Wirtschaftsraum prinzipiell ja“, erklärt Experte Fraunbaum. „Den Versicherungsnachweis finden Sie auf der Rückseite Ihrer e-Card. Das ist die Europäische Krankenversicherungskarte.“ Für Serbien, Montenegro, Bosnien und die Türkei gilt die EKVK nicht. „Für diese Länder kann man einen so genannten Betreuungsschein bei der Gebietskrankenkasse beantragen, den früheren Auslandskrankenschein. Den sollte man gegen einen örtlichen Krankenschein austauschen. In Serbien und Bosnien geht das übrigens auch mit der e-Card.“

Dieser Versicherungsschutz gilt nur mit zwei wichtigen Einschränkungen, warnt der Experte. „Die Versicherung gibt es nur für Akutbehandlungen und nicht etwa für eine geplante Zahnarztbehandlung in Ungarn. Und man sollte sich vergewissern, ob die Ärztin oder der Arzt, den man aufsucht, auch einen Kassenvertrag hat.“

Im Rest der Welt muss man die Behandlungskosten zunächst selbst tragen. Die heimische Krankenversicherung ersetzt dann bis zu 80 Prozent der Kosten, die bei einer vergleichbaren Behandlung zu Hause entstanden wären. „Um auf Nummer sicher zu gehen, kann man eigens eine private Auslandskrankenversicherung für den Urlaub abschließen“, sagt Fraunbaum. Außerdem sei bei Urlaubsbuchungen vieler Kreditkarten eine kostenlose Unfall- und Krankheitsversicherung inkludiert. „Hier sollte man sich genau erkundigen“, rät der Experte.

Verliere ich den Urlaub, wenn ich krank werde?
„Wenn man länger als drei Tage krank ist, unterbricht dieser Krankenstand den Urlaub“, sagt Fraunbaum. „Das allerdings nur, wenn Sie dem Arbeitgeber die Erkrankung innerhalb von drei Tagen mitteilen.“ Ob mit oder ohne Urlaub: Wer die Krankheit oder den Unfall vorsätzlich oder grob fahrlässig ausgelöst hat, hat keinen Anspruch auf Krankenstand.

Bei der Rückkehr sollte man auch unaufgefordert eine Krankenstandsbestätigung vorlegen. „Und ganz wichtig: Der Urlaub verlängert sich dadurch nicht. Wenn man beispielsweise vier Tage lang krank ist, darf man deswegen nicht vier Tage später den Dienst antreten. Man bekommt aber die vier Urlaubstage wieder gutgeschrieben“, sagt der AK-Experte.

Rückfragehinweis: AK Niederösterreich, Sozialrecht
Josef Fraunbaum
05/7171 – 22045
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Christoph Baumgarten AK Niederösterreich Öffentlichkeitsarbeit 02742/20204 – 21926 0664/12 35 708

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Kindergeldkonto – Mehr Flexibilität für Eltern, mehr Partnerschaftlichkeit

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BR-Info, Info-Material veröffentlicht.

In den Sitzung des Nationalrats von 15. und 16. Juni 2016 wurde das Kindergeld-Konto neu beschlossen und reformiert. Nachfolgend die Details:

Kinderbetreuungsgeld

Das neue Kindergeldkonto bringt mehr Flexibilität und Partnerschaftlichkeit für Eltern. Dabei geht es auch um eine höhere Väterbeteiligung. Diese soll durch den Partnerschaftsbonus beim Kindergeld und den Papa-Monat für die Privatwirtschaft erreicht werden.

 • Ab 1. März 2017 gilt das neue Kindergeld-Konto
Das einkommensabhängige Modell bleibt zwar bestehen, die vier Pauschal-Varianten verschmelzen aber zu einem flexibleren Konto: Die Bezugsdauer kann flexibel zwischen rund 12 und 28 Monaten für einen Elternteil bzw. zwischen rund 15 und 35 Monaten für beide Elternteile gewählt werden. Unabhängig von der Bezugsdauer erhalten Eltern eine Gesamtsumme von maximal 15.450 Euro. Dazu kommen noch 1.000 Euro (je 500 Euro) Partnerschaftsbonus, wenn man sich die Betreuung zumindest 60:40 aufteilt, und zwar auch beim einkommensabhängigen Kindergeld.

 • Außerdem bringt die Reform die „Familienzeit“, d.h. eine Ausweitung des so genannten „Papa-Monats“ auf die Privatwirtschaft. Für dieses Monat gibt es 700 Euro. Beim Papa-Monat gibt es derzeit leider noch keinen Rechtsanspruch oder speziellen Kündigungsschutz. Allerdings gilt natürlich auch beim Papa-Monat der allgemeine Kündigungsschutz aus dem Gleichbehandlungsrecht.

Nähere Information erhältst du im BR Ang Büro.

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