Schöne Weihnachten

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BR-Info veröffentlicht.

Liebe Kollegin, lieber Kollege,

zum abgelaufenen Jahr möchte ich mich im Namen des Angestelltenbetriebsrates bei dir/Ihnen sehr herzlich für die gute Zusammenarbeit, aber auch für die zahlreichen Gespräche, Begegnungen und für nette gemeinsame Stunden im Rahmen unserer Veranstaltungen bedanken!

Wir wünschen dir/Ihnen ein frohes Weihnachtsfest im Kreis deiner/Ihrer Familie und Freunde und unseren KollegInnen, die auch an den Weihnachtstagen am Weißen Hof sind und arbeiten müssen, ruhige und angenehme Dienste.

Alles Gute, Glück und Erfolg, aber vor allem Gesundheit und Zufriedenheit wünschen wir dir/Ihnen für das kommende Jahr!

  Frau

BRV Michaela Gratzer
für die AngestelltenbetriebsrätInnen

Wolfgang Gratzer
Dr. Siegmund Linder
Gabi Schimanek
Florentina Musil
Dr. Michaela Obrovsky
GLBH Brigitte Nagl
BHS Martin Riedl

 

Mitarbeiter-Information des Zentralbetriebsrats Dezember 2011

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BR-Info, Zentrale-Betriebs-Rundschau veröffentlicht.

Wolfgang

 

ZBR MitarbeiterInneninformation

Sehr geehrte Kollegin,
Sehr geehrter Kollege,

einleitend möchte ich einem Ersuchen von Obfrau KommR Renate Römer nachkommen. Im Rahmen der außerordentlichen Vorstandssitzung, die letzten Freitag in der Hauptstelle abgehalten wurde, hat die Obfrau auf die für 2011 zu erwartende positive finanzielle Bilanz hingewiesen. In diesem Zusammenhang hob sie auch die herausragenden Leistungen der MitarbeiterInnen der AUVA hervor. Besonders verwies sie auf die Leistungen, die in den Einrichtungen der AUVA im Rahmen der Arbeit für und mit unseren Patienten erbracht wird. Ich darf Ihnen hiermit den Dank der Obfrau für die ausgezeichnete Arbeit, die in unseren Einrichtungen geleistet wird, sehr gerne weiter leiten.

Dass zum Ende eines Geschäftsjahres ein außerordentlicher Vorstand einberufen wird, ist eher ungewöhnlich und bedarf eines besonderen Anlasses. So wurde im Rahmen der Sitzungdas Projekt Changemanagement (ich berichte im Übrigen darüber auch im AUVA ZBR Kalender 2012, den sie in den letzten Tagen von meinen BetriebsratskollegInnen erhalten haben) feierlich aus der Taufe gehoben.

Nach Dingen wie Personalwürfel, Einführung der Zeiterfassung, Cook&Chill u. a. mehr, die uns als BetriebsrätInnen in den letzten Jahren – und vielfach noch immer – beschäftigt und Sorge bereitet haben, soll nun das Betriebsklima verbessert und die Marke AUVA neu geprägt werden. In einem Klima von gegenseitiger Anerkennung und Wertschätzung soll ein gemeinsames „WIR-Gefühl“ entwickelt und die AUVA als einziger Unfallversicherungsträger an die Spitze der Sozialversicherung geführt werden. – Das hört sich doch gut an! Für Februar ist eine Informationstour der Obleute durch die Einrichtungen und Dienststellen der AUVA angesagt, wo den MitarbeiterInnen das Projekt vorgestellt werden soll.

Als Zentralbetriebsrat nehmen wir das Angebot zur Einbindung und Mitarbeit sehr gerne an und werden unsere Vorstellungen von notwendigen bzw. positiven Veränderungen offensiv in die Gespräche einbringen. – Sollten Sie Vorschläge in das Projekt einbringen wollen, so lade ich Sie ein, uns Ihre Vorstellungen per Mail, telefonisch oder über Ihren Betriebsrat zu übermitteln.

Hier kannst du den ganzen Artikel nachlesen

Auch das Christkind kann nicht alles wissen…

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Arbeitsrecht veröffentlicht.

…einen roten Pulli oder doch den Nietengürtel? Wer schon beim Geschenkeinkauf für Weihnachten unschlüssig ist, sollte vielleicht eher zu Gutscheinen greifen. „Aber Achtung, bei Umtausch, Gutscheinen oder Einkaufen im Netz lauern Fallen“, sagt Gabriele Zgubic, Leiterin der AK Konsumentenpolitik. Damit es zu keinen unliebsamen Überraschungen unter dem Christbaum kommt, gibt die AK Weihnachtsshoppern Tipps.

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 Kein gesetzliches Umtauschrecht
Beim Umtausch gilt: Es gibt kein gesetzliches Umtauschrecht. Der Konsument muss den Umtausch vorab ausdrücklich vereinbaren. Ist der Händler von sich aus dazu bereit, ist das Recht auf den Umtausch auf der Rechnung vermerkt. Umtauschen heißt eine andere Ware aussuchen – Bargeld gibt es meistens nicht zurück. Wer nicht gleich etwas Passendes findet, erhält einen Gutschein.

Kein Bargeld für Gutscheine
Für Gutscheine gibt es kein Bargeld. Mit Gutscheinen können Sie Waren aus dem aktuellen Angebot kaufen. Ist der Gutschein mehr wert, als das Produkt kostet, gibt’s für den Rest meistens einen neuen. Geht eine Firma pleite, kann der Gutschein wertlos werden. Gutscheine gelten 30 Jahre lang – außer sie sind zeitlich befristet.

Ware kaputt? Gewährleistungsanspruch für 2 Jahre
Die neue Kamera ist kaputt? Konsumenten haben einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch bis zwei Jahren nach dem Kauf. Der Händler muss defekte Waren kostenlos reparieren oder austauschen, letztlich den Preis mindern oder das Geld zurückgeben. Heben Sie immer die Rechnung auf. Sie können problemlos beweisen, wann und wo Sie die Ware gekauft haben.

Tipps für’s Online-Shopping
Geschenke per Mausklick sind beliebt. Bestellen Sie das erste Mal bei einem Ihnen unbekannten Händler, schauen Sie genau auf die Geschäftsbedingungen und Firmenangaben wie Name, Adresse, Mail, Telefonnummer. Auch ein Blick auf Versandspesen und das Rücktrittsrecht kann nicht schaden. Bei Online-Käufen gibt es ein Rücktrittsrecht bis zu sieben Werktage (Samstag nicht mitgezählt) ab Erhalt der Ware. Es gibt Ausnahmen – etwa bei entsiegelten CDs und DVDs oder bei Tickets gibt es kein Rücktrittsrecht. Werden Konsumenten über das Rücktrittsrecht nicht ordentlich informiert, verlängert sich die Frist auf bis zu drei Monate.

Teurer Ratenkauf
Gerade rund um Weihnachten wird gerne mit Ratenkauf geworben: „Heute kaufen, später zahlen.“ Aber Vorsicht! Ratenkäufe zählen zu den teuersten Krediten. Die effektiven Jahreszinssätze – inklusive aller Kosten – machen bis zu 20 Prozent aus. Prüfen Sie, ob Sie sich die Rate wirklich leisten können. Vergleichen Sie andere Finanzierungen, wenn Sie eine Anschaffung unbedingt brauchen. Wichtig ist, immer nach dem zu zahlenden Gesamtbetrag zu fragen. Wer eine Rate nicht pünktlich zahlen kann, muss mit saftigen Verzugszinsen und Mahnspesen rechnen.

Aktion Löschdecken

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Aktionen, BR-Info veröffentlicht.

loeschdecke1Nachdem bei den Feuerwehrschulungen die Empfehlung ausgesprochen wird, eine Löschdecke im Besitz zu haben, bieten wir dir diese hiermit zu vergünstigten Konditionen (Danke an Ersatz-BR Klaus Kronsteiner!) gerne an.

Die Löschdecken sind von der Fa. MINIMAX, nach EN 1869 geprüft, und in zwei Größen erhältlich.

 

große Decke (1,80m x 1,20m) € 40,-
kleine Decke (1,10m x 1,10m) € 20,-

Bei einem Brand wird die Löschdecke von Hand über den Brandherd gebreitet, damit das Feuer unter der Decke erlischt. Die Wirkung beruht auf dem so genannten Stickeffekt, das heißt, die Löschdecke unterbricht die Sauerstoffzufuhr und das Feuer erstickt. Verwendung finden sie vor allem in Küchen des Gastgewerbes und in Haushalten (Herde, Adventkränze, Christbäume, Auto, etc…)
Deine Bestellung nehmen wir gerne per Mail an Gratzer Michaela oder auf der Liste im Personalspeisesaal bis spätestens Freitag, den 13.Jänner entgegen.

BR-Ang Michaela Gratzer
(f. d. Betriebsausschuss)

Punsch am Dach…

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… des Naturhistorischen Museums erlebten 26 KollegInnen mit ihren Gästen am Mittwoch, den 7. Dezember.

Doch bevor es in schwindelnde Höhen mit atemberaubender Ausssicht ging, schlenderten wir im Rahmen der angebotenen Führung die Kaiserstiege, deren Marmorstufen in  sechs Meter langen Blöcke aus Carrara-Marmor einzig für den Bau dieser „Kaiserstiege“ im 19. Jahrhundert nach Wien importiert wurden, hinauf, – blickten bis zur prächtig dekorierten Hauptkuppel des Museums und besichtigten auch Forschungsräume, die gewöhnlicherweise Besuchern verwehrt bleiben.

Die Führung endete mit einem wärmenden Punsch am Dach des Museums, wo wir den einzigartigen Ausblick über die weihnachtlich beleuchtete Wiener Innenstadt genießen konnten.

Hier gehts zu den Fotos:

Pflegegeldbegutachtung

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Arbeitsrecht, BR-Info, Info-Material veröffentlicht.

Im Anschluss eine Aussendung der AK/NÖ

Liebe KollegInnen!

Ab 1.1.2012 werden Pflegefachkräfte bei der Pflegegeld-Begutachtung eingebunden. Alle Details dazu (inkl. des korrekten Ablaufes einer „Bewerbung“ für diese Tätigkeit) findet ihr in beigeschlossenem Artikel aus der Österreichischen Zeitschrift für Pflegerecht.

ÖZPR_Pflegegeldbegutachtung

Mit kollegialen Grüßen

Christian Haberle

———————————————————————————–
Dr. Christian Haberle MBA, MPH
Abteilung Gesundheitswesen
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich
Windmühlgasse 28; 1060 Wien
Tel.: 05 7171 DW 1276
Fax: 05 7171 DW 101276
e-mail: gesundheitswesen@aknoe.at
Internet: noe.arbeiterkammer.at/gesund

ZBR erreicht Errichtung einer Schlichtungskommission

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datenschutzAuf Initiative des Zentralbetriebsrates hat sich eine paritätisch zusammengesetzte Schlichtungskommission zu allen EDV und Datenschutzfragen konstituiert. Sie hat die Aufgabe, sich mit allen EDV- und Datenschutzfragen zu beschäftigen und entsprechende Lösungsvorschläge zu erarbeiten.

ZBR EDV Experte BR Wolfgang Beierl wird die Kommission in den nächsten Tagen auch im Intranet der AUVA vorstellen – seitens der Arbeitgeber wird eine Vorstellung in einer der nächsten Ausgaben der Zeitschrift „AUVA Intern“ erfolgen.

Fragen oder Beschwerden können entweder über den örtlichen Betriebsrat, oder direkt an eines der Mitglieder der Kommission gerichtet werden. In Folge die Mitglieder der AUVA Datenschutzkommission:

ZBRV Wolfgang Gratzer +436765918354

BR Wolfgang Beierl 01/33111 Kl.: 274

Direktor Dr. Helmut Köberl 01/33111 Kl.: 458

Abt. Lt. Dr. Thomas Pfeiffer 01/33111 Kl.: 464

Selbstverteidigungskurs für ….

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…. RW Kolleginnen. Aufgrund der großen Nachfrage im vorigen Jahr bieten wir im Frühjahr 2012 erneut einen Selbstverteidigungskurs an. Dieser besteht aus 4 x 3 Stunden, jeweils am Dienstag von 15:00 – 18:00. Die genauen Termine und Inhalt des Kurses findest du unter: Selbstverteidigung_2012

Bei freien Kapazitäten können gerne auch Teilnehmerinnen aus dem Vorjahreskurs zur Auffrischung teilnehmen.Nicht-mit-mir

Wir freuen uns auf deine Anmeldung bis spätestens Freitag, den 27. Jänner 2012.

Die 12 Rauhnächte

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BR-Info, Der Energetiker veröffentlicht.

Die Nächte zwischen dem 25. Dezember und dem 6. Januar werden als Rauhnächte oder, in der christlichen Tradition, als die zwölf heiligen Nächte bezeichnet. Nach dem ursprünglichen Brauchtum beginnen die Rauhnächte bereits mit der Wintersonnenwende am 21. Dezember, am dunkelsten Tag des Jahres und der längsten Nacht, auch Thomasnacht, genannt.

Rauhnacht

Dunkelheit, damit verbunden ist die Welt der Geister, Dämonen und dunklen Gottheiten. Dunkelheit, das ist aber ebenso der Ort fruchtbaren Wachstums, des Unbewussten, der nächtlichen Stille und der Geburt Christi. Es ist die Zeit, die wir auch „zwischen den Jahren“ nennen und ob nun mythologisch, abergläubisch, christlich-religiös oder ganz weltlich betrachtet, den Nächten zwischen Heiligabend und dem Dreikönigstag haftet etwas Besonderes an.

Ursprünge der Rauhnacht
Die Bezeichnung „Rauhnacht“ geht auf das mittelhochdeutsche Wort rûch (haarig) zurück, das heute noch im Kürschnerhandwerk als Rau(c)hware für dicht behaarte Tierfelle verwendet wird. In Verbindung mit den Rauhnächten haben haarige mythische Wesen, Nutzvieh und Verwandlungen zwischen Tieren und Menschen Bedeutung für Legenden, Rituale und Aberglauben.

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