Archiv der Kategorie: Gewerkschaft/Arbeiterkammer

OGH: Befristung von Gutscheinen auf zwei Jahre ist ungültig

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gutschein

Linz (APA) – Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in einem Urteil entschieden, dass die Befristung von Gutscheinen auf zwei Jahre unzulässig ist. Sie sind grundsätzlich 30 Jahre lang gültig. Das teilte die Konsumenteninformation der Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich, die eine entsprechende Klage eingebracht hatte in einer Presseaussendung mit.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) habe eine Firma, die Hotelgutscheine mit zweijähriger Befristung verkaufte, aufgefordert, diese Frist zu streichen. Als dem nicht nachgekommen wurde, brachte er Klage ein. Der OGH entschied, dass Gutscheine grundsätzlich 30 Jahre gültig sind. Der Gerichtshof lässt eine Verkürzung dieser Frist zu, wenn dafür sachlich nachvollziehbare Gründe vorliegen. Sei es dem Konsumenten nach Ablauf der Zeit nicht mehr möglich, die Gutschrift einzulösen oder ihren Wert zurückzubekommen, dann ist das Unternehmen um den Betrag bereichert. Das sei sachlich nicht gerechtfertigt und für den Verbraucher gröblich benachteiligend. Daher sei die Befristung ungültig, hieß es.

“Jetzt haben wir endlich Klarheit in dieser Sache und können entsprechende Ansprüche besser durchsetzen”, stellte der Leiter der oberösterreichischen Konsumenteninformation, Georg Rathwallner, fest.

Wer einen abgelaufenen Gutschein zu Hause habe, könne mittels Musterbrief auf ak-konsumenten die Einlösung oder die Rückzahlung des Wertes einfordern. Wenn das Unternehmen nicht reagiere, solle man sich an die AK wenden.

(Schluss) inn/zie/gru
APA0136 2012-08-09/09:58
090958 Aug 12

Um sich vor mitunter langwierigen Verfahren zu schützen, wird jedoch die Einhaltung der Ablauffristen empfohlen.

Reine “Geschenkpass- Gutscheine” wie wir sie z.B. von der Firma Sodexo beziehen, wurden in dem vorliegenden Urteil nicht behandelt.

 

Dienstverhinderung bei Unwetterschäden/Hochwasser

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Bin ich zur Arbeitsleistung verpflichtet? Habe ich Entgeltanspruch? Der Arbeitsplatz kann infolge starker Unwetterschäden nicht erreicht werden! Das eigene Haus steht unter Wasser! Im überschwemmten Betrieb fallen Aufräumarbeiten an! – Inwieweit bin ich zur Arbeitsleistung verpflichtet, und verliere ich – wenn ich nicht arbeite – meinen Entgeltanspruch?

Eine abschließende Antwort auf diese Fragen gibt es leider nicht! Es ist stets im Einzelfall zu prüfen und zu entscheiden!

Aber zumindest ein paar grundsätzliche Dinge können gesagt werden:

§ 8 Absatz 3 Angestelltengesetz regelt den Entgeltfortzahlungsanspruch bei Dienstverhinderung aus wichtigem Grund.

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GPA-djp-Katzian: AUVA-Prävention auf arbeitsbedingte Erkrankungen ausweiten!

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“Es liegt auf der Hand, dass in der Diskussion um die faire Abgeltung von Krankenkosten das Thema Prävention eine zentrale Rolle spielen muss: je mehr Krankheiten verhindert werden können, umso weniger muss behandelt werden”, kommentiert Wolfgang Katzian, Vorsitzender der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp).

Hier kannst du die ganze Presseaussendung lesen

Krank im Urlaub

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Im Urlaub krank zu werden ist unangenehm. Aber unter bestimmten Voraussetzungen verlierst du deine Urlaubstage nicht.

krank

Dein Urlaub wird bei Krankheit unterbrochen, wenn:
– die Erkrankung länger als 3 Kalendertage dauert,
– die Erkrankung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbei geführt wurde
– du als ArbeitnehmerIn nach drei Tagen deinem Dienstgeber die Erkrankung mitteilst und
– bei Wiederantritt des Dienstes eine Krankenstandsbestätigung vorlegst.

Krankheit verlängert Urlaub jedoch nicht
Die krankheitsbedingte Unterbrechung verlängert deinen Urlaub allerdings nicht. Sobald der vereinbarte Urlaub zu Ende ist oder du wieder gesund bist, musst du sofort wieder arbeiten gehen. Die Tage, an denen du krank warst, werden zu deinem noch bestehenden Urlaubsguthaben dazugerechnet.

Erkrankung im Ausland
Wenn du im Ausland erkrankst, musst du neben dem ärztlichen Zeugnis eine behördliche Bestätigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass das ärztliche Zeugnis von einem praktizierenden Arzt ausgestellt wurde. Diese Bestätigung brauchst du nicht, wenn du nachweisen kannst, dass du in einem öffentlichen Krankenhaus behandelt wurden.

Für weitere Fragen stehen die die BetriebsrätInnen in deinem Bereich bzw. ich (Kl. 1050) gerne zur Verfügung!

Aktualisierte Dienstordnungen A und B online

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Die GPA-djp stellt für ihre Mitglieder auch heuer wieder die aktuellste Ausgabe der DO.A bzw. DO.B als pdf-Versionen online auf der GPA-djp-Plattform zur Verfügung:

http://www.gpa-djp.at/servlet/ContentServer?pagename=GPA/Page/Index&n=GPA_2.2.q

Mit dieser Vorgehensweise kann wieder eine massive Reduktion der Druckkosten erreicht werden und diese Mittel stehen im Rahmen des Wirtschaftsbereiches für andere gewerkschaftliche Aktivitäten zur Verfügung.

46 Mio € erkämpfte die GPA-djp 2011 für ihre Mitglieder!

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Arbeitszeit und Einstufungen als Hauptproblemfelder
Die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) erkämpfte im Jahr 2011 im Rahmen ihrer Rechtsschutztätigkeit in fast 800 Fällen 46 Mio. Euro für ihre Mitglieder.

Der aktive Rechtsschutz der GPA-djp beinhaltet beispielsweise Interventionen im Betrieb, den Abschluss von Sozialplänen, Vertretung vor dem Arbeits- und Sozialgericht sowie die Unterstützung in Exekutions- und Insolvenzverfahren.

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Wege der Frauen durchs Rathaus

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Historisches und Aktuelles zum Wiener Rathaus wird auf den “Wegen der Frauen durchs Rathaus” mit Informationen zur Politik von und für Frauen verknüpft. Die Führung beleuchtet, wie und wo Frauen Politik machen, was sich getan und verändert hat, was heute für und durch Frauen in Wien geschieht.

1913 kam es zu einer Massenversammlung von Frauen in der Volkshalle des Rathauses, die das Wahlrecht, bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen forderten: Seither hat sich frauenpolitisch in Wien viel verändert. Frauen zogen als Politikerinnen und Mitarbeiterinnen ins Rathaus ein, Abteilungen und Projektstellen wurden eingerichtet, autonome Frauengruppen meldeten sich politisch zu Wort.

Termin:
Dienstag, 6.März 2012, 16:30-17:45 Uhr

Treffpunkt:
Stadtinformationszentrum im Rathaus, Eingang Friedrich-Schmidt-Platz 1
1010 Wien

Kosten: Eintritt frei!

Ein Angebot der Frauenabteilung der Stadt Wien (MA 57)

Dienstverhinderung bei Schneechaos

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Die AK informiert:

Wenn Sie auf Grund von Schnee-verwehungen bzw. Schneechaos nicht pünktlich oder gar nicht zur Arbeit kommen können, so liegt ein sogenannter “Dienstverhinderungsgrund” vor, der das zu spät Kommen bzw. Fernbleiben rechtfertigt. Jedoch nur dann, wenn Sie alles Ihnen Zumutbare unternommen haben, um trotz Schneeverwehungen/Schneechaos pünktlich bzw. überhaupt zur Arbeit zu kommen.

Was müssen Sie tun?

Sie sind dazu verpflichtet, alle Ihnen zumutbaren Vorkehrungen zu treffen (zB früher aufbrechen, eigener PKW anstatt öffentlicher Verkehrsmittel,…), um trotz der ungünstigen Schneeverhältnisse (pünktlich) zur Arbeit zu erscheinen!

Hier weiterlesen “Dienstverhinderung bei Schneechaos”