Archiv der Kategorie: Gewerkschaft/Arbeiterkammer

AKNÖ zu Pensionskonto: Erstgutschrift ist nur eine Momentaufnahme

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Info-Material veröffentlicht.

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“Es besteht kein Grund zur Panik, wenn die Konto-Erstgutschrift der Pensionsversicherungsanstalt auf den ersten Blick mager ausfällt”, sagt AKNÖ-Experte Mag. Johannes Denk. Der ausgewiesene Betrag gibt an, welche Pension der oder die Versicherte bei Pensionsantritt zum Regelpensionsalter bekommt, wenn keine weiteren Pensionszeiten erworben werden. Je jünger der oder die Versicherte ist, desto geringer ist die Aussagekraft der Konto-Erstgutschrift.

Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) hat Anfang Juni mit dem Versand der Konto-Erstgutschriften begonnen. Dabei ist zu beachten: Bei den darin angeführten Beträgen handelt es sich nur um eine Momentaufnahme. Die tatsächlich zu erwartende Pension wird in der Regel höher sein. Je weiter der oder die Versicherte noch vom Pensionsantrittsalter entfernt ist, desto mehr wird die zu erwartende Pension noch anwachsen.

Ab Zustellung der Konto-Erstgutschrift können die Versicherten ihr Pensionskonto und ihr persönliches Berechnungsergebnis mit Handysignatur oder Bürgerkarte bzw. über Finanzonline einsehen. Mit dem Pensionsrechner der Arbeiterkammer können Versicherte außerdem die künftige Pension abhängig von der zu erwarteten Einkommensentwicklung annäherungsweise berechnen. Dieser Rechner ist zu finden unter:
http://pensionsrechner.arbeiterkammer.at.

Vorsicht bei der Zusatzvorsorge

Die Niederösterreichische Arbeiterkammer rät ihren Mitgliedern, sich von einer möglicherweise gering erscheinenden Konto-Erstgutschrift nicht in Panik versetzen lassen. Insbesondere vor Abschluss einer privaten Zusatzvorsorge ist es sinnvoll, sich genau zu informieren und gegebenenfalls eine Beratung bei der Konsumentenschutzabteilung der AKNÖ in Anspruch zu nehmen.

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Dr. Gerhard Zahler-Treiber
Abteilung Öffentlichkeitsarbeit
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich Windmühlgasse 28, A-1060 Wien
Tel.: +43 1 58883-1248, Fax: +43 1 58883-1222
Mobil: +43 664 3185437
E-Mail: gerhard.zahler-treiber@aknoe.at
Internet: http://noe.arbeiterkammer.at

AK / Nö Wahlen – FSG kann klare absolute Mehrheit halten

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Seit Montag am späten Abend steht das voraussichtliche Endergebnis fest: die Fraktion sozialdemokratischer GewerkschafterInnen (FSG) hat zwar 1,4% und somit 2 Mandate verloren, kann aber mit 59,1 % klar ihre absolute Mehrheit im ArbeitnehmerInnenparlament behaupten. Weit abgeschlagen die Christgewerkschafter, die mit einem Minus von 0,4 % und insgesamt 23,1 % auf Platz 2 landen. Leicht zulegen können die freiheitlichen Arbeitnehmer, bleiben aber weiter unter der 10% Marke. Mit einem Zugewinn von immerhin 1% erreichen die grünen Gewerkschafter 3,1% und landen auf Platz 4. Geringe Mandatsverschiebungen könnte es noch nach Auszählen der Wahlkarten geben, das endgültige Endergebnis wird für Freitag erwartet. Einziger Wermutstropfen für AK/Nö Präsident Markus Wieser, der erstmals eine AK Wahl schlug, ist die Tatsache, dass die Wahlbeteiligung um satte 8 % zurückging und nur noch mehr bei knapp 40% liegt.

Ganz anders das Ergebnis am Weißen Hof. Selbst ohne Wahlkartenwähler konnte bei uns eine Wahlbeteiligung von 78,6 % erreicht werden! Davon erreichte die FSG 81,6% und konnte somit sogar noch leicht zulegen. Mit 7% der Weißen Hofer Stimmen verteidigt die AUGE ihren 2. Platz am Hof und kann die FCG, die 6,4% an Stimmen erreichte weiter hinter sich lassen. Alle anderen Listen erhalten am RW entweder gar keine Stimme oder bleiben klar unter der 3% Marke.

Unsere beiden Kammerräte BRV Michaela Gratzer und BRV Reinhard Niedermaier wurden mit dem vorliegenden Ergebnis eindrucksvoll in ihren Funktionen bestätigt und werden die Hofinteressen auch weiter in der Nö Kammervollversammlung vertreten. Wir bedanken uns bei allen KollegInnen und Kollegen, die von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht haben, bei jenen KollegInnen, die unsere beiden KandidatInnen unterstützt haben, ganz besonders.

Bericht von ZBRV Wolfgang Gratzer

Zum Detailergebnis RW: AK Wahlergebnis_2014_RW
Zum Detailergebnis NÖ: AK Wahlergebnis_2014

Peter Rapp macht Stimmung für die AKNÖ-Wahl 2014

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Der bekannte Entertainer, Moderator und Fernsehliebling Peter Rapp macht auf die niederösterreichische Arbeiterkammer-Wahl aufmerksam. „Wer von einer starken Interessenvertretung profitieren will, soll auch wählen gehen“, motiviert Peter Rapp die ArbeitnehmerInnen, ihre Stimme bei der AK-Wahl von 6. bis 19. Mai abzugeben. „Denn in der Arbeiterkammer sitzen die ExpertInnen, die weiterhelfen, wenn man Unterstützung, wie z.B. bei der Prüfung von Dienstverträgen oder bei Problemen am Arbeitsplatz, braucht“, ergänzt Rapp.

Hier gehts zum ganzen Presse-Artikel

Wir haben am Dienstag, den 6. Mai ein Wahllokal am Weißen Hof (Verwaltung, Raum 21) eingerichtet und freuen uns auf deine/Ihre Teilnahme an der Wahl von 06:30 – 16:00 Uhr! Wahlkarten können noch bis Freitag 2.5. bei uns im BR Büro angefordert werden!

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Pensionskonto – 900.000 Erinnerungsschreiben auf dem Weg

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Wien (APA) – Dieser Tage flattert den Österreichern wieder Post der Pensionsversicherungsanstalt ins Haus. Adressaten sind jene, die bei der ersten Befragungswelle der PVA nicht geantwortet haben und deren Versicherungsverlauf somit unverändert Lücken aufweist. Werden vom Versicherten die entsprechenden Informationen nicht nachgeliefert, könnte das bei der Pensionshöhe unangenehm ins Gewicht fallen.

Zum ganzen Artikel: Pensionskonto

Wir empfehlen allen Kolleg/innen, die auf die erste Aussendung noch nicht geantwortet haben, es in ihrem eigenen Interesse schnellst möglich nachzuholen. 

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Einvernehmliche Auslegung zur Feiertagsregelung

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Arbeitsrecht, BR-Info veröffentlicht.

Liebe Kollegin,
Lieber Kollege,

Ich möchte dich/Sie hiermit informieren, dass – nachdem die Umstellung für Teilzeitkräfte bereits im vergangenen Jahr erfolgte – es nach einigen Verhandlungsrunden nun auch die von uns gewünschte Änderungen bei der Reduzierung des Stundensolls aufgrund von Feiertagen für Vollzeitkräfte gibt, nämlich nach dem Ausfallsprinzip (gültig ab 1.1.2014).

Wen betrifft es und was bedeutet das konkret?
Grundsätzlich sind davon alljene Kolleg/innen betroffen, die eine fixe, ungleichmäßige Verteilung der vereinbarten Wochenarbeitszeit und keine Arbeitspflicht für Feiertage haben.

Zum Beispiel: Arbeitszeit Mo, Di, Mi jeweils 8 Stunden, Do 10 Stunden, Fr 6 Stunden. Fällt nun ein Feiertag auf einen Donnerstag, werden in diesem Monat vom Monatssoll nun auch die geplanten 10 Stunden in Abzug gebracht, wäre der Feiertag am Freitag, dann werden eben nur 6 Stunden in Abzug gebracht (bislang wurde immer mit dem Durchschnitt von jeweils 8 Stunden bewertet, bei Teilzeit aliquot).

Es konnte somit vereinbart werden, dass für das geschuldete Stundensoll des aktuellen Monats für den Feiertag auch die tatsächlich zu leistende Arbeitszeit in Abzug gebracht wird. Es kommt somit künftig für den Feiertag weder zu Plus- noch zu Minusstunden.

Selbstverständlich stehe dir/Ihnen sehr gerne für weitere Erklärungen/Rückfragen zur Verfügung! (Kl. 1050)

Die gesamte einvernehmliche Auslegung zur Rahmenbetriebsvereinbarung kannst du/Sie hier nachlesen: Auslegung BV AZR 2014

Olympia schauen während der Arbeitszeit

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Arbeitsrecht, BR-Info veröffentlicht.

Arbeitsrechtliche Tipps der AKNÖ

Am 7. Februar beginnen die Olympischen Winterspiele in Sotschi. Wer die Entscheidungen auch während der Arbeit live verfolgen möchte, sollte sich arbeitsrechtlich absichern. „Am besten trifft man mit seinem Vorgesetzten eine Übereinkunft, mit der beide Seiten leben können. Ein gutes Betriebsklima fördert schließlich auch die Arbeitsleistung“, sagt AKNÖ-Experte Maximilian Weh.

Wenn am 12. Februar um 8 Uhr früh der Abfahrtslauf der Damen startet, werden sich viele ArbeitnehmerInnen an ihrer Arbeitsstätte befinden. Wer trotzdem das Geschehen verfolgen möchte, sollte Vorkehrungen treffen. „Da es ohne Absprache mit dem Arbeitgeber nicht gestattet ist, einen Fernseher aufzustellen oder im Internet einen Livestream zu verfolgen, sollte man vorab eine Vereinbarung mit diesem treffen“, rät Maximilian Weh. Privates Internetsurfen ist zwar in manchen Unternehmen erlaubt, allerdings meist nur in geringem Ausmaß. „Wer keine Vereinbarung trifft, läuft Gefahr, eine Abmahnung zu erhalten oder im schlimmsten Fall sogar entlassen zu werden“, warnt der Arbeitsrechtsexperte. Verfolgt man das Geschehen bei Olympia im Radio, kann der Arbeitgeber allerdings nichts einwenden. „Allerdings darf die eigene Leistung dadurch nicht beeinträchtigt werden. Auch KollegInnen oder KundInnen dürfen durch die Geräuschkulisse nicht belästigt werden“, sagt Weh.

Rückfragehinweis:
Maximilian Weh, Abteilung für Arbeits- und Sozialrecht,
Tel: 01/58883-1333

Neu ab 01.01.2014: Pflegekarenz und Pflegeteilzeit

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Ab 01.01.2014 besteht für Arbeitnehmer/innen die Möglichkeit der Vereinbarung einer Pflegekarenz (gegen gänzlichen Entfall des Arbeitsentgeltes) oder einer Pflegeteilzeit (gegen aliquoten Entfall des Arbeitsentgeltes). Während dieser Zeit besteht ein Motivkündigungsschutz, ein Rechtsanspruch auf das Pflegekarenzgeld sowie eine sozialversicherungsrechtliche Absicherung in Form einer beitragsfreien Kranken- und Pensionsversicherung. Hier weiterlesen

Seitens der GPA-djp Grundlagenabteilung gibt es eine Kurzzusammenfassung Pflegekarenz

Link zum BMASK

KV Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen

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Die Schemabezüge werden ab 01. Jänner 2014 um einen Sockelbetrag von 0,4 % und um weitere 1,6 % angehoben.

GPA-DJP
Am Nachmittag des 04. Dezember 2013 konnten die Verhandlungen für die Beschäftigten in der Sozialversicherung nach intensiven Gesprächen erfolgreich beendet werden.

Folgender Kollektivvertragsabschluss konnte erzielt werden:

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1. Lohn- und Gehaltsrecht

  • Die Schemabezüge werden ab 01.01.2014 um einen Sockelbetrag von 0,4 % und um weitere 1,6 % angehoben. Der sich ergebende Betrag wird auf volle Euro aufgerundet.
  • Die Bemessungsgrundlage für die Zulagen wird nach demselben Schema angehoben.
  • Die Kinderzulage wird aufgrund der Bestimmungen der jeweiligen DO angehoben.

2. Rahmenrecht

Des Weiteren konnte ein umfangreiches Rahmenrechtspaket abgeschlossen werden und es werden auch wichtige Ergebnisse der Arbeitsgruppen zum neuen Dienstrecht umgesetzt. Dies sind insbesondere:

  • Verbesserungen bei bestimmten Einreihungen
  • Verbesserungen im Zulagenrecht
  • Dienstbeschreibung neu

Weiters werden Anfang 2014 im Rahmen einer eigenen Arbeitsgruppe Verhandlungen zur Pensionskasse aufgenommen. Ein entsprechender Antrag wurde bereits gestellt.

3. Sämtliche Änderungen treten mit 01. Jänner 2014 in Kraft.

Die Verhandlungen fanden in einem sehr schwierigen Umfeld statt. Bedingt durch die öffentlichen Debatten zur Sozialversicherung, dem Pensionsrecht im Zuge der Regierungsverhandlungen sowie den laufenden Gehaltsverhandlungen im öffentlichen Dienst war es nicht leicht, zu einer Einigung zu gelangen.

So gesehen konnten wir einen sehr guten Gesamtabschluss erreichen, welcher eine kontinuierliche und berechenbare Entwicklung der Gehälter und des Dienstrechtes für die Beschäftigten der Sozialversicherung sicherstellt.

Dieses Ergebnis war deswegen möglich, weil viele Bedienstete Anliegen durch ihre Mitgliedschaft zur Gewerkschaft stärken. Den Mitgliedern danken wir dafür und jene, die noch nicht dabei sind, möchten wir einladen, Mitglied unserer Bewegung zu werden – Infos gibt es bei deinem Betriebsrat!

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Nationalratswahl 29. September 2013

Liebe Kollegin
Lieber Kollege

Nur wer wählt, hat eine Stimme! 

Anlässlich der bevorstehenden Nationalratswahl am 29. September wollen wir unseren BLOG auch dazu nutzen, dir Informationen rund um die Wahl, wie z.B. das Beantragen von Wahlkarten zur Kenntnis zu bringen, aber auch, um dir aktuelle politische Aussagen, – insbesondere, wenn es um die Sozialversicherung im Allgemeinen und um die AUVA im Besonderen geht, zum Nachlesen zur Verfügung zu stellen. Wir werden daher entsprechende Artikel laufend auf dieser Blog-Seite einfügen – eine neuerliche E-Mail Zusendung erfolg nicht.  

Beginnen möchte ich mir der Aussendung des Zentralbetriebsrats,  die ich auch schon per Mail übermittelt habe:

Liebe Kollegin,
lieber Kollege,

ich möchte mich hiermit bei dir aus meinem Urlaub zurückmelden und dir beiliegende Positionen der wahlwerbenden Parteien zur österreichischen Sozialversicherung – fraktionsübergreifend aufgearbeitet von der GPA-djp Grundlagenabteilung – übermitteln. Ich denke insbesondere die Mitte-Rechts Mittel-/Kleinparteien (FPÖ, Stronach, BZÖ) stellen für die Zukunft der österreichischen Sozialversicherung und somit unseres Sozialstaates eine echte Gefährdung dar und darüber sollten wir unsere KollegInnen – mittels Weiterleitung dieses Mails und im persönlichen Gespräch – auch informieren.

Weiters möchte ich darauf hinweisen, dass unser GPA-djp Vorsitzender Wolfgang Katzian auf der SPÖ Bundesliste an dritter Stelle kandidiert. Er ist Garant dafür, dass nicht nur die Interessen von Gewerkschaft und Sozialversicherung im Allgemeinen, sondern jene der AUVA im Besonderen auch in Zukunft im Parlament bestens vertreten sind. Mit einer Vorzugsstimme für Wolfgang kann man die Stärkung dieser Interessen maßgeblich unterstützen!

Positionen zur SV
Wortmeldungen zur Sozialversicherung

Ich bedanke mich für deine Kenntnisnahme und hoffe auf deine Unterstützung im Rahmen dieser für die Sozialversicherung und unsere AUVA richtungsweisenden Wahlauseinandersetzung.

Mit lieben kollegialen Grüßen

Wolfgang Gratzer
AUVA-RZ Weißer Hof
Zentralbetriebsrat
Holzgasse 350
3400 Klosterneuburg
Tel. Mobil + 43 676 83395 1112
mailto:zentralbetriebsrat@auva.at
www.auva.at

 Weitere Aussendungen und Links:
Bundeskanzler Faymann Schuldenabbau bei Krankenkassen
ÖGB-Achitz_Wahl der Krankenkasse
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/194/Seite.1940251.html