Archiv der Kategorie: Info-Material
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Kaske warnt vor Aus der Kammer-Pflichtmitgliedschaften
Der Präsident der Arbeiterkammer (AK), Rudolf Kaske, hat heute in der ORF-„Pressestunde“ erneut vor einer Abschaffung der Kammer-Pflichtmitgliedschaften gewarnt. Werde die Pflichtmitgliedschaft abgeschafft, müssten die Leistungen der Kammern reduziert werden. Selbiges gelte für eine allfällige Halbierung der Kammerumlage, warnte der Präsident.
Eine allfällige neue schwarz-blaue Bundesregierung werde die AK danach beurteilten, „was sie für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen des Landes macht“, sagte Kaske. Erst wenn die Konzepte auf dem Tisch lägen, werde die Kammer schauen, ob es positive Maßnahmen sind, oder solche, „wo wir in Aktion treten müssen“.
„Sehr unterschiedliche Töne“
Angesprochen auf die Pflichtmitgliedschaften sagte Kaske, es habe von FPÖ und ÖVP sehr unterschiedliche Töne in dieser Sache gegeben. Die FPÖ habe sich klar positioniert und die Abschaffung der gesetzlichen Mitgliedschaft in den Kammern gefordert. Die ÖVP hingegen habe sich zur Pflichtmitgliedschaft bekannt. „Ich gehe davon aus, dass das, was vor der Wahl gesagt wurde, auch danach gilt.“
Zur ebenfalls im Raum stehenden Idee der FPÖ, die Kammerumlage zu halbieren, zog Kaske einen Vergleich: Der durchschnittliche Beitrag betrage 6,91 Euro. „Ich glaube, das ist ein Beitrag, den sich unsere Mitglieder gerne leisten“, dazu habe es auch entsprechende Umfragen gegeben, so Kaske. Mit der Halbierung würde sich jedes Mitglied gerade einmal eine Melange ersparen.
„Negative Auswirkungen auf Kollektivverträge“
Es gehe um die Leistung der Kammer, und diese müsse gewährleistet bleiben, sagte der Präsident. Er verwies auf rund zwei Millionen Beratungen, die die AK pro Jahr für ihre Mitglieder erbringe. Ein Aus für die Pflichtmitgliedschaft hätte auch negative Auswirkungen auf die Kollektivverträge, so Kaske.
Denn wenn die Pflichtmitgliedschaft in der Wirtschaftskammer wegfallen würde, dann wäre die 98-prozentige Durchdringung mit Kollektivverträgen in Gefahr. Man könne die Mitgliedschaften schon freiwillig machen, aber eben „nur zu schlechteren Bedingungen“. „Ich glaube, unser System ist das beste, das es in Europa gibt. Warum soll man das beste System aufs Spiel setzen?“
Nicht äußern wollte sich Kaske, der für das Frühjahr 2018 seinen Rückzug angekündigt hatte, zu seiner Nachfolge. Zwar habe er natürlich Vorstellungen, wer hier ein Kandidat sein könnte, die Entscheidung fälle er aber nicht alleine, sondern gemeinsam etwa mit dem ÖGB.
Kritik von FPÖ und NEOS
FPÖ und NEOS kritisierten die Aussagen von Kaske scharf. Für die FPÖ habe Kaske in der ORF-„Pressestunde“ „die große Chance vertan, seine Institution einer selbstkritischen Reflexion zu unterziehen und überkommene Zustände zu hinterfragen“, so FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl in einer Aussendung. NEOS forderte einmal mehr ein Ende der Pflichtmitgliedschaft.
Flexibles Kinderbetreuungsgeld-Konto ab 1. März 2017
Wien (PK) – Die nach langen Verhandlungen zwischen den Ministerinnen Sophie Karmasin und Gabriele Heinisch-Hosek erzielte Einigung in Sachen Kinderbetreuungsgeld wurde nun dem Parlament in Form einer Regierungsvorlage, die unter dem Motto “mehr Flexibilität, Fairness und Partnerschaftlichkeit für die Eltern” steht, zugeleitet ( 1110 d.B.).
Kern der Reform ist die Zusammenführung der bisherigen vier Pauschalvarianten in einem so genannten Kinderbetreuungsgeld-Konto (KBG-Konto), das auf einer einheitlicheren Gesamtsumme (bis zu 16.449 €) basiert. Die Väter können zudem – im Einvernehmen mit den Arbeitgebern – innerhalb der ersten 91 Tage nach der Geburt eines Kindes einen Monat Familienzeit (“Papa-Monat”) in Anspruch nehmen, wobei die Kranken- und Pensionsversicherung weiterläuft. Dafür gibt es 700 €, und zwar für alle Familienformen. Für Eltern, die sich die Kinderbetreuung in einem fairen Verhältnis (zumindest 60:40) aufteilen, wird es einen Partnerschaftsbonus in der Höhe von 1.000 € geben. Dies gilt auch für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld, das grundsätzlich weiterhin bestehen bleibt. Inkrafttreten soll die Reform am 1. März 2017; für alle Geburten ab diesem Zeitpunkt können junge Mütter und Väter somit vom neuen Kinderbetreuungsgeld-Konto Gebrauch machen.
Krank sein im Urlaub: AK Niederösterreich informiert zu den wichtigsten Fragestellungen
Utl.: Was Sie wissen sollten. Damit Sie nicht draufzahlen. =
St. Pölten (OTS) – Es gehört zu den unangenehmeren Themen im Leben: Im Urlaub krank werden. Zu Beginn der Urlaubssaison informiert die AK Niederösterreich, was ArbeitnehmerInnen wissen sollten, damit sie nicht zusätzlich zur Erkrankung auch noch draufzahlen.
Eine Lebensmittelvergiftung im Hotel, ein gebrochenes Bein bei einem Absturz beim Wandern, ein Sonnenstich am Urlaubsstrand? Jahr für Jahr erkranken oder verletzen sich tausende österreichische ArbeitnehmerInnen im Urlaub. Diese an sich schon unangenehme Situation wirft zusätzlich noch einige Fragen auf, die AK Niederösterreich-Sozialversicherungsexperte Josef Fraunbaum beantwortet.
-Gilt die heimische Sozialversicherung im Ausland? „In der EU und im Europäischen Wirtschaftsraum prinzipiell ja”, erklärt Experte Fraunbaum. „Den Versicherungsnachweis finden Sie auf der Rückseite Ihrer e-Card. Das ist die Europäische Krankenversicherungskarte.”
Für Serbien, Montenegro, Bosnien und die Türkei gilt die EKVK nicht. „Für diese Länder kann man einen so genannten Betreuungsschein bei der Gebietskrankenkasse beantragen, den früheren Auslandskrankenschein. Den sollte man gegen einen örtlichen Krankenschein austauschen. In Serbien und Bosnien geht das übrigens auch mit der e-Card.”
Dieser Versicherungsschutz gilt nur mit zwei wichtigen Einschränkungen, warnt der Experte. „Die Versicherung gibt es nur für Akutbehandlungen und nicht etwa für eine geplante Zahnarztbehandlung in Ungarn. Und man sollte sich vergewissern, ob die Ärztin oder der Arzt, den man aufsucht, auch einen Kassenvertrag hat.”
Im Rest der Welt muss man die Behandlungskosten zunächst selbst tragen. Die heimische Krankenversicherung ersetzt dann bis zu 80 Prozent der Kosten, die bei einer vergleichbaren Behandlung zu Hause entstanden wären. „Um auf Nummer sicher zu gehen, kann man eigens eine private Auslandskrankenversicherung für den Urlaub abschließen”, sagt Fraunbaum. Außerdem sei bei Urlaubsbuchungen vieler Kreditkarten eine kostenlose Unfall- und Krankheitsversicherung inkludiert. „Hier sollte man sich genau erkundigen”, rät der Experte.
-Verliere ich den Urlaub, wenn ich krank werde?
„Wenn man länger als drei Tage krank ist, unterbricht dieser Krankenstand den Urlaub”, sagt Fraunbaum. „Das allerdings nur, wenn Sie dem Arbeitgeber die Erkrankung innerhalb von drei Tagen mitteilen.” Ob mit oder ohne Urlaub: Wer die Krankheit oder den Unfall vorsätzlich oder grob fahrlässig ausgelöst hat, hat keinen Anspruch auf.
Bei der Rückkehr sollte man auch unaufgefordert eine Krankenstandsbestätigung vorlegen. „Und ganz wichtig: Der Urlaub verlängert sich dadurch nicht. Wenn man beispielsweise vier Tage lang krank ist, darf man deswegen nicht vier Tage später den Dienst antreten. Man bekommt aber die vier Urlaubstage wieder gutgeschrieben”, sagt der AK-Experte.
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Rückfragehinweis:
AK Niederösterreich, Sozialrecht
Josef Fraunbaum
05/7171 – 22045
Aktuelle Themen finden Sie auch auf noe.arbeiterkammer.at/presse
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Krank sein im Urlaub: AK Niederösterreich informiert zu den wichtigsten Fragestellungen
Was Sie wissen sollten. Damit Sie nicht draufzahlen.
Es gehört zu den unangenehmeren Themen im Leben: Im Urlaub krank werden. Zu Beginn der Urlaubssaison informiert die AK Niederösterreich, was ArbeitnehmerInnen wissen sollten, damit sie nicht zusätzlich zur Erkrankung auch noch draufzahlen.
Eine Lebensmittelvergiftung im Hotel, ein gebrochenes Bein bei einem Absturz beim Wandern, ein Sonnenstich am Urlaubsstrand? Jahr für Jahr erkranken oder verletzen sich tausende österreichische ArbeitnehmerInnen im Urlaub. Diese an sich schon unangenehme Situation wirft zusätzlich noch einige Fragen auf, die AK Niederösterreich-Sozialversicherungsexperte Josef Fraunbaum beantwortet.
Gilt die heimische Sozialversicherung im Ausland?
„In der EU und im Europäischen Wirtschaftsraum prinzipiell ja“, erklärt Experte Fraunbaum. „Den Versicherungsnachweis finden Sie auf der Rückseite Ihrer e-Card. Das ist die Europäische Krankenversicherungskarte.“ Für Serbien, Montenegro, Bosnien und die Türkei gilt die EKVK nicht. „Für diese Länder kann man einen so genannten Betreuungsschein bei der Gebietskrankenkasse beantragen, den früheren Auslandskrankenschein. Den sollte man gegen einen örtlichen Krankenschein austauschen. In Serbien und Bosnien geht das übrigens auch mit der e-Card.“
Dieser Versicherungsschutz gilt nur mit zwei wichtigen Einschränkungen, warnt der Experte. „Die Versicherung gibt es nur für Akutbehandlungen und nicht etwa für eine geplante Zahnarztbehandlung in Ungarn. Und man sollte sich vergewissern, ob die Ärztin oder der Arzt, den man aufsucht, auch einen Kassenvertrag hat.“
Im Rest der Welt muss man die Behandlungskosten zunächst selbst tragen. Die heimische Krankenversicherung ersetzt dann bis zu 80 Prozent der Kosten, die bei einer vergleichbaren Behandlung zu Hause entstanden wären. „Um auf Nummer sicher zu gehen, kann man eigens eine private Auslandskrankenversicherung für den Urlaub abschließen“, sagt Fraunbaum. Außerdem sei bei Urlaubsbuchungen vieler Kreditkarten eine kostenlose Unfall- und Krankheitsversicherung inkludiert. „Hier sollte man sich genau erkundigen“, rät der Experte.
Verliere ich den Urlaub, wenn ich krank werde?
„Wenn man länger als drei Tage krank ist, unterbricht dieser Krankenstand den Urlaub“, sagt Fraunbaum. „Das allerdings nur, wenn Sie dem Arbeitgeber die Erkrankung innerhalb von drei Tagen mitteilen.“ Ob mit oder ohne Urlaub: Wer die Krankheit oder den Unfall vorsätzlich oder grob fahrlässig ausgelöst hat, hat keinen Anspruch auf Krankenstand.
Bei der Rückkehr sollte man auch unaufgefordert eine Krankenstandsbestätigung vorlegen. „Und ganz wichtig: Der Urlaub verlängert sich dadurch nicht. Wenn man beispielsweise vier Tage lang krank ist, darf man deswegen nicht vier Tage später den Dienst antreten. Man bekommt aber die vier Urlaubstage wieder gutgeschrieben“, sagt der AK-Experte.
Rückfragehinweis: AK Niederösterreich, Sozialrecht
Josef Fraunbaum
05/7171 – 22045
Aktuelle Themen finden Sie auch auf noe.arbeiterkammer.at/presse
Christoph Baumgarten AK Niederösterreich Öffentlichkeitsarbeit 02742/20204 – 21926 0664/12 35 708
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Kindergeldkonto – Mehr Flexibilität für Eltern, mehr Partnerschaftlichkeit
In den Sitzung des Nationalrats von 15. und 16. Juni 2016 wurde das Kindergeld-Konto neu beschlossen und reformiert. Nachfolgend die Details:
Das neue Kindergeldkonto bringt mehr Flexibilität und Partnerschaftlichkeit für Eltern. Dabei geht es auch um eine höhere Väterbeteiligung. Diese soll durch den Partnerschaftsbonus beim Kindergeld und den Papa-Monat für die Privatwirtschaft erreicht werden.
• Ab 1. März 2017 gilt das neue Kindergeld-Konto
Das einkommensabhängige Modell bleibt zwar bestehen, die vier Pauschal-Varianten verschmelzen aber zu einem flexibleren Konto: Die Bezugsdauer kann flexibel zwischen rund 12 und 28 Monaten für einen Elternteil bzw. zwischen rund 15 und 35 Monaten für beide Elternteile gewählt werden. Unabhängig von der Bezugsdauer erhalten Eltern eine Gesamtsumme von maximal 15.450 Euro. Dazu kommen noch 1.000 Euro (je 500 Euro) Partnerschaftsbonus, wenn man sich die Betreuung zumindest 60:40 aufteilt, und zwar auch beim einkommensabhängigen Kindergeld.
• Außerdem bringt die Reform die “Familienzeit”, d.h. eine Ausweitung des so genannten “Papa-Monats” auf die Privatwirtschaft. Für dieses Monat gibt es 700 Euro. Beim Papa-Monat gibt es derzeit leider noch keinen Rechtsanspruch oder speziellen Kündigungsschutz. Allerdings gilt natürlich auch beim Papa-Monat der allgemeine Kündigungsschutz aus dem Gleichbehandlungsrecht.
Nähere Information erhältst du im BR Ang Büro.
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Neue Sozialversicherungsbeiträge für 2016
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wer sich informieren möchte über
- Höchstbeitragsgrundlagen, Geringfügigkeitsgrenzen
- Beitragssätze Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung
- Rezeptgebühr
- Service-Entgelt für e-Card
- Kinderbetreuungsgeld
- Richtsätze für Ausgleichszulagen
- Pflegegeldstufen, etc.,
der sieht am besten hier nach: Sozialversicherungsbeiträge 2016
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Lohnsteuersenkung 2016: schon jetzt eigenen Vorteil ausrechnen!
Der nächste Gehaltszettel (für Jänner 2016) wird interessant – nicht nur wegen der jährlichen Gehaltserhöhung, sondern vor allem auch wegen der Lohnsteuersenkung, die ab dem neuen Jahr gilt.
Auf dem Online Mehr-Netto-Rechner unserer Gewerkschaft, der GPA-djp, kannst du schon jetzt mit nur ein paar wenigen Klicks berechnen lassen, wie viel du ab 2016 nach der Lohnsteuersenkung mehr im Börsel haben.
Hier ist der entsprechende Link: Online Mehr-Netto-Rechner