Archiv der Kategorie: Arbeitsrecht

Sozialrechtliche Werte 2012

Dieser Beitrag wurde am von in
Arbeitsrecht, BR-Info veröffentlicht.

AK

Mit 01. Jänner 2012 haben sich wieder eine Reihe von Beträgen geändert. Die Arbeiterkammer OÖ. hat eine schöne Übersicht über die aktuellen sozialrechtlichen Werte zusammengestellt, die wir gerne auch hier veröffentlichen.

Darin geht’s u. a. um die Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, geringfügige Beschäftigung, Arbeitslosengeld, Weiterbildungsgeld, Selbstbehalte in der Krankenversicherung, etc….

Bei Interesse bitte hier klicken: Sozialrechtliche Werte 2012

Dieser Artikel stammt vom BLOG des UKH Linz

Auch das Christkind kann nicht alles wissen…

Dieser Beitrag wurde am von in
Arbeitsrecht veröffentlicht.

…einen roten Pulli oder doch den Nietengürtel? Wer schon beim Geschenkeinkauf für Weihnachten unschlüssig ist, sollte vielleicht eher zu Gutscheinen greifen. „Aber Achtung, bei Umtausch, Gutscheinen oder Einkaufen im Netz lauern Fallen“, sagt Gabriele Zgubic, Leiterin der AK Konsumentenpolitik. Damit es zu keinen unliebsamen Überraschungen unter dem Christbaum kommt, gibt die AK Weihnachtsshoppern Tipps.

ak_Portal_Logo_w

 Kein gesetzliches Umtauschrecht
Beim Umtausch gilt: Es gibt kein gesetzliches Umtauschrecht. Der Konsument muss den Umtausch vorab ausdrücklich vereinbaren. Ist der Händler von sich aus dazu bereit, ist das Recht auf den Umtausch auf der Rechnung vermerkt. Umtauschen heißt eine andere Ware aussuchen – Bargeld gibt es meistens nicht zurück. Wer nicht gleich etwas Passendes findet, erhält einen Gutschein.

Kein Bargeld für Gutscheine
Für Gutscheine gibt es kein Bargeld. Mit Gutscheinen können Sie Waren aus dem aktuellen Angebot kaufen. Ist der Gutschein mehr wert, als das Produkt kostet, gibt’s für den Rest meistens einen neuen. Geht eine Firma pleite, kann der Gutschein wertlos werden. Gutscheine gelten 30 Jahre lang – außer sie sind zeitlich befristet.

Ware kaputt? Gewährleistungsanspruch für 2 Jahre
Die neue Kamera ist kaputt? Konsumenten haben einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch bis zwei Jahren nach dem Kauf. Der Händler muss defekte Waren kostenlos reparieren oder austauschen, letztlich den Preis mindern oder das Geld zurückgeben. Heben Sie immer die Rechnung auf. Sie können problemlos beweisen, wann und wo Sie die Ware gekauft haben.

Tipps für’s Online-Shopping
Geschenke per Mausklick sind beliebt. Bestellen Sie das erste Mal bei einem Ihnen unbekannten Händler, schauen Sie genau auf die Geschäftsbedingungen und Firmenangaben wie Name, Adresse, Mail, Telefonnummer. Auch ein Blick auf Versandspesen und das Rücktrittsrecht kann nicht schaden. Bei Online-Käufen gibt es ein Rücktrittsrecht bis zu sieben Werktage (Samstag nicht mitgezählt) ab Erhalt der Ware. Es gibt Ausnahmen – etwa bei entsiegelten CDs und DVDs oder bei Tickets gibt es kein Rücktrittsrecht. Werden Konsumenten über das Rücktrittsrecht nicht ordentlich informiert, verlängert sich die Frist auf bis zu drei Monate.

Teurer Ratenkauf
Gerade rund um Weihnachten wird gerne mit Ratenkauf geworben: „Heute kaufen, später zahlen.“ Aber Vorsicht! Ratenkäufe zählen zu den teuersten Krediten. Die effektiven Jahreszinssätze – inklusive aller Kosten – machen bis zu 20 Prozent aus. Prüfen Sie, ob Sie sich die Rate wirklich leisten können. Vergleichen Sie andere Finanzierungen, wenn Sie eine Anschaffung unbedingt brauchen. Wichtig ist, immer nach dem zu zahlenden Gesamtbetrag zu fragen. Wer eine Rate nicht pünktlich zahlen kann, muss mit saftigen Verzugszinsen und Mahnspesen rechnen.

Pflegegeldbegutachtung

Dieser Beitrag wurde am von in
Arbeitsrecht, BR-Info, Info-Material veröffentlicht.

Im Anschluss eine Aussendung der AK/NÖ

Liebe KollegInnen!

Ab 1.1.2012 werden Pflegefachkräfte bei der Pflegegeld-Begutachtung eingebunden. Alle Details dazu (inkl. des korrekten Ablaufes einer “Bewerbung” für diese Tätigkeit) findet ihr in beigeschlossenem Artikel aus der Österreichischen Zeitschrift für Pflegerecht.

ÖZPR_Pflegegeldbegutachtung

Mit kollegialen Grüßen

Christian Haberle

———————————————————————————–
Dr. Christian Haberle MBA, MPH
Abteilung Gesundheitswesen
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich
Windmühlgasse 28; 1060 Wien
Tel.: 05 7171 DW 1276
Fax: 05 7171 DW 101276
e-mail: gesundheitswesen@aknoe.at
Internet: noe.arbeiterkammer.at/gesund

Pflegefreistellung – Fragen und Antworten

Dieser Beitrag wurde am von in
Arbeitsrecht, BR-Info, Gewerkschaft/Arbeiterkammer veröffentlicht.

GPA-DJP

Da jetzt eine Zeit ist, in der relativ viele durch Verkühlungen, grippale Infekte, etc. geschwächt sind, möchten wir hier auf unserem BR-Blog die Gelegenheit nutzen, immer wieder auftretende Fragen zum Thema Pflegefreistellung beantworten.

Besteht Anspruch auf Pflegefreistellung?
Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung unter Fortzahlung des Entgelts besteht wegen der notwendigen Pflege eines im gemeinsamen Haushalt lebenden erkrankten nahen Angehörigen.  

Für welche Personen besteht Anspruch auf Pflegefreistellung?
Unter den Begriff “naher Angehöriger” fallen: Ehegatte, eingetragener Partner, Lebensgefährte, Kinder (auch Wahl- und Pflegekinder), Eltern, Groß- und Urgroßeltern, sowie Enkel und Urenkel. 

Wie lange besteht Anspruch auf Pflegefreistellung?
Der Arbeitnehmer hat pro Arbeitsjahr für eine Woche Anspruch auf Entgeltfortzahlung (unabhängig vom Alter des zu pflegenden erkrankten Angehörigen).
Für maximal eine zweite Woche besteht der Entgeltfortzahlungsanspruch wegen der notwendigen Pflege seines im gemeinsamen Haushalt lebenden neuerlich erkrankten Kindes (Wahl- oder Pflegekindes), welches das 12. Lebensjahr noch nicht überschritten hat.

Weiterlesen

AK Bezirksstelle Tulln neu übernommen

Dieser Beitrag wurde am von in
Arbeitsrecht, BR-Info, Info-Material veröffentlicht.

Am 1.8.2010 bekommt die AK/NÖ Bezirksstelle Tulln mit Brigitte Radl eine neue Leiterin. Die Klosterneuburgerin, die bereits einige Jahre Erfahrung in der Beratung und Unterstützung von Mitgliedern aufweisen kann, wird sich auch in ihrer neuen Funktion intensivst  um die Anliegen der NÖ Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer annehmen.

Brigitte_Radl

In wirtschaftlichen Krisenzeiten ist es besonders wichtig, dass unsere Mitglieder wissen, dass ihnen unsere Tür immer offen steht und wir ein offenes Ohr für ihre Anliegen haben

so Radl in ihrer Antrittsrede

Weiterlesen

Gibt es einen Anspruch auf “Hitzeferien”?

Dieser Beitrag wurde am von in
Arbeitsrecht veröffentlicht.

Leider nein, es gibt für “Hitzeferien” keine gesetzliche Grundlage. Auch bei Außentemperaturen von 35 Grad oder mehr müssen ArbeitnehmerInnen an ihrem Arbeitsplatz ausharren.

Unbestritten ist jedoch, dass an heißen Tagen Konzentration und Leistungsfähigkeit bei körperlicher wie bei geistiger Tätigkeit rapide abnehmen. Die Arbeitsqualität sinkt, während Fehleranfälligkeit und Unfallrisiko steigen. Aus diesen Gründen treffen den/die ArbeitgeberIn während einer Hitzeperiodezumindest ein paar Verpflichtungen.

Zum ganzen Artikel hier klicken.

Was uns ärgert!

Dieser Beitrag wurde am von in
Arbeitsrecht, BR-Info veröffentlicht.

Die Dienstanweisung zur Verwendung der ÖBB-Business Karte mag durchaus Einsparungen für die AUVA bringen. Dass dabei aber auch das „Günstigkeitsprinzip“ zur Anwendung kommen soll(d. h. dass die Dienstreise entweder vom Wohnort oder von der Dienststelle – je nachdem, was für die AUVA günstiger kommt) Anwendung finden soll, ist unserer Meinung nach nicht dienstordnungskonform. Ein entsprechendes Rechtsgutachten dazu haben wir bei der AK/NÖ in Auftrag gegeben.

Was uns freut!

Dieser Beitrag wurde am von in
Arbeitsrecht, BR-Info veröffentlicht.

Kommastellen der offenen Urlaubsansprüche bei den KollegInnen aus Pflege und Therapie, die ursprünglich eine 6-Tage-Woche hatten und nun auf eine 5-Tage-Woche umgestiegen sind, standen zu Letzt zur Diskussion. Nun hat die Leiterin der HPA Mag. Rehberger im Einvernehmen mit Dir. Mag. Lebersorger zugesagt, dass diese Stunden generell auf ganze Stunden aufgerundet werden.

Wir freuen uns über die rasche und unbürokratische Lösung!

Krank im Urlaub

Dieser Beitrag wurde am von in
Arbeitsrecht veröffentlicht.

Die gute Nachricht – für die Meisten von uns beginnt in den nächsten Woche die oft schon sehr lang ersehnte Urlaubszeit. Die schlechte Nachricht und deren Konsequenzen – lernen zum Glück jedoch nur Wenige kennen. Denn was passiert, wenn man gerade im Urlaub und gar, wenn man sich im Ausland aufhält, krank wird.

Erkrankt oder verunglückt ein Dienstnehmer während des Urlaubs, so werden die Tage der Erkrankung nicht auf das Urlaubsausmaß angerechnet, wenn die dadurch entstandene Arbeitsunfähigkeit mehr als drei Kalendertage andauert. Erkrankungen bis zu drei Tagen (Verlinkung zur AK-Homepage) gehen zu Lasten des Dienstnehmers.

Die Krankmeldung am Arbeitsplatz muss somit erst nach drei Kalendertagen erfolgen, da die Unterbrechung des Urlaubs erst dann eintritt, wenn die Erkrankung drei Tage überschritten hat. Bei Dienstwiederantritt ist dem Dienstgeber jedenfalls ein ärztliches Zeugnis vorzulegen.

Weiterlesen