Archiv der Kategorie: BR-Info

BR Aktion: Pfeffer-KO Fog

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Aktionen, BR-Info veröffentlicht.

PfefferÜber den ZBR und den FSG Klub der Exekutive können wir dir diesen Pfeffer KO-Spray, 40 ml zum Preis von € 3,00 anbieten. Bestellungen sind bis 29.11.2012 im BR Ang Büro, Kl. 1050 (oder per mail michaela.gratzer@auva.at) möglich.

Sprühweite bis zu 4 Meter, Sprühdauer ca. 4 Sekunden, passt in jede Handtasche und bietet ausreichend Schutz für mehrere Aktionen. Aussendung Pfefferspray

Waldseilpark!

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BR-Info, Veranstaltungen veröffentlicht.

Nach einigen kurzfristigen Absagen traf sich eine Gruppe von 13 unerschrockenen Leuten am Samstag, den 13. Oktober beim Waldseilpark Kahlenberg, um mutig die vielen Übungen im Park zu absolvieren. Nach Übernahme der Gurte und einer kurzen Einschulung begaben wir uns zu den einzelnen Stationen. Es waren nun alle in der Lage, den Waldseilgarten selbständig und im eigenen Tempo zu durchlaufen, und die an die Körpergröße angepassten und farblich markierten Schwierigkeitsgrade kontinuierlich über die verschiedenen Parcours zu steigern. Bei einigen Übungen waren manche an ihre Grenzen gekommen, aber haben diese wunderbar gemeistert.

klettern

Zum Abschluss besuchten wir müde und zufrieden einen Klosterneuburger Heurigen, wo wir gemütlich den Tag ausklingen ließen und darüber nachdachten, was wir nächstes Jahr “klettertechnisch” unternehmen könnten.

Es war wieder mal ein wunderbarer Tag mit lieben und netten Kollegen!

Mit lieben Grüßen

Euer Klaus

Rechnungshof prüft Pensionsrecht der Bediensteten in der SV

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BR-Info, Gewerkschaft/Arbeiterkammer veröffentlicht.

Liebe Kollegin
Lieber Kollege

Wie du vermutlich bereits aus Medienberichten erfahren hast, wurde die DO-Pension der Sozialversicherungsbediensteten seitens des Rechnungshofes massiv kritisiert (siehe z. B. Artikel im Standard). Unsere Gewerkschaften GPA-djp und VIDA haben sofort darauf reagiert und dazu klar Stellung bezogen und ich übermittle dir hiermit das Schreiben an die Beschäftigten in der SV mit der Bitte um Kenntnisnahme – DO-Pension

Solltest du nähere Informationen zu weiteren Punkten des Rechnungshofberichtes wünschen, können wir uns gerne einen Termin vereinbaren (Kl. 1050).  Über die weitere Entwicklung des DO Pensionsrechtes werden wir rechtzeitig informieren.

OGH: Befristung von Gutscheinen auf zwei Jahre ist ungültig

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BR-Info, Info-Material, Medienberichte veröffentlicht.

gutschein

Linz (APA) – Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in einem Urteil entschieden, dass die Befristung von Gutscheinen auf zwei Jahre unzulässig ist. Sie sind grundsätzlich 30 Jahre lang gültig. Das teilte die Konsumenteninformation der Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich, die eine entsprechende Klage eingebracht hatte in einer Presseaussendung mit.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) habe eine Firma, die Hotelgutscheine mit zweijähriger Befristung verkaufte, aufgefordert, diese Frist zu streichen. Als dem nicht nachgekommen wurde, brachte er Klage ein. Der OGH entschied, dass Gutscheine grundsätzlich 30 Jahre gültig sind. Der Gerichtshof lässt eine Verkürzung dieser Frist zu, wenn dafür sachlich nachvollziehbare Gründe vorliegen. Sei es dem Konsumenten nach Ablauf der Zeit nicht mehr möglich, die Gutschrift einzulösen oder ihren Wert zurückzubekommen, dann ist das Unternehmen um den Betrag bereichert. Das sei sachlich nicht gerechtfertigt und für den Verbraucher gröblich benachteiligend. Daher sei die Befristung ungültig, hieß es.

“Jetzt haben wir endlich Klarheit in dieser Sache und können entsprechende Ansprüche besser durchsetzen”, stellte der Leiter der oberösterreichischen Konsumenteninformation, Georg Rathwallner, fest.

Wer einen abgelaufenen Gutschein zu Hause habe, könne mittels Musterbrief auf ak-konsumenten die Einlösung oder die Rückzahlung des Wertes einfordern. Wenn das Unternehmen nicht reagiere, solle man sich an die AK wenden.

(Schluss) inn/zie/gru
APA0136 2012-08-09/09:58
090958 Aug 12

Um sich vor mitunter langwierigen Verfahren zu schützen, wird jedoch die Einhaltung der Ablauffristen empfohlen.

Reine “Geschenkpass- Gutscheine” wie wir sie z.B. von der Firma Sodexo beziehen, wurden in dem vorliegenden Urteil nicht behandelt.

 

Die Dämmerungseinbrüche nehmen wieder zu….

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BR-Info veröffentlicht.

„Einbrecher kommen nur in der Dunkelheit“ – eine leider oft verbreitete Anschauung, die jedoch längst nicht mehr richtig ist. Sehr viele Einbrüche passieren in der Dämmerung – so die Feststellung der Bundespolizei.  

einbrecher-tag

Wir haben das zum Anlass genommen, und einen Vortrag zum Thema “Wie kann ich mein Eigentum gut/besser schützen”  organisiert. Kriminalchefinspektor aD, Reinhard Haslinger, steht uns dafür am Montag, den 26. November. für ca. 2 Stunden zur Verfügung. Wir freuen uns auf deine Anmeldung!

Zur Ausschreibung: Sicherheitsinfo_2012

Allerheiligen – Apotheke – Info

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BR-Info, Firmenangebote veröffentlicht.

Liebe Kollegin
Lieber Kollege

Nachdem es in der Anfangsphase einige Startschwierigkeiten beim Bestellung und Liefern gab, haben wir ein klärendes Gespräch mit den Verantwortlichen geführt und es steht uns ab sofort eine eigene “Ansprechpartnerin” für etwaige Rückfragen zur Verfügung. Frau Jaksic ist unter der Tel. Nummer 01/3304323 DW 54 erreichbar. Bestellungen per Mail können und sollen direkt an sie adressiert werden:
auftrag@baldia-kg.at

Bestellformular neu: APOTHEKE_Allerheiligenplatz_Bestellf

Wir ersuchen dich bei Problemen um Rückmeldung – danke!

Nationalbank-Studie bestätigt AK-Position zur Vermögenssteuer: Mittelschicht nicht betroffen

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BR-Info veröffentlicht.

Nachfolgender Artikel wurde gefunden am BLOG des UKH Linz

Einkommen

Seit Jahren zeigt die Arbeiterkammer die Ungleichverteilung in Österreich auf und fordert mehr Verteilungsgerechtigkeit. Wie das Amen im Gebet folgt darauf stets die Behauptung, eine Vermögensteuer würde vor allem die Mittelschicht treffen, oft wird auch die Datenbasis der AK-Berechnungen in Zweifel gezogen. Eine neue Studie der Nationalbank bestätigt jetzt eindeutig die Position der AK.  

Immer mehr Vermögen konzentriert sich auf einen kleinen Personenkreis. Das zeigen jetzt auch die aktuellen Ergebnisse einer Studie der Österreichischen Nationalbank (ÖNB). Im Auftrag der Europäischen Zentralbank hat die ÖNB erstmals in europaweit einheitlicher Form die Vermögensverteilung in Österreich analysiert. Ergebnis: Während rund 45 Prozent der Haushalte über ein Nettovermögen (Geld und Sachwerte minus Schulden) von weniger als 50.000 Euro verfügen, besitzen die reichsten 10 Prozent jeweils mindestens 542.000 Euro, nach oben hin offen.

Finanzvermögen noch ungleicher verteilt
Noch ungleicher verteilt ist das Finanzvermögen: Mehr als drei Viertel der Haushalte haben zwischen 0 und 50.000 Euro auf Sparbüchern, in Aktien und Fonds etc. 1,3 Prozent der Haushalte haben dagegen mehr als 500.000 Euro.

Aktien sind Minderheitenprogramm
Speziell Aktienbesitz ist bei weitem nicht so breit in der Bevölkerung verankert, wie immer wieder suggeriert wird. Nur fünf Prozent aller Haushalte halten Aktien. Beim Sachvermögen wiederum zeigt sich beispielsweise, dass nur 13,4 Prozent der Haushalte über Immobilienvermögen verfügen, das sie nicht als Hauptwohnsitz nutzen.

Überproportionaler Beitrag der Arbeitnehmer/-innen
Trotzdem finanzieren die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zwei Drittel unseres Gemeinwesens, die Vermögenden tragen nur einen lächerlich geringen Beitrag (1,3 Prozent) zur Finanzierung bei. „Die Frage sollte nicht lauten, auf welche Teile unseres Gemeinwesens wir noch verzichten können, sondern wer wie viel zur Finanzierung beitragen kann!“, fordert AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Weniger als zehn Prozent wären betroffen
Das Vermögensteuer-Modell der AK sieht einen Freibetrag von einer Millionen Euro vor. Es würde also nur Nettovermögen von über einer Million Euro besteuert. Die ÖNB-Studie zeigt, dass eine solche Steuer weit weniger als zehn Prozent der Österreicherinnen und Österreicher treffen würde. AK-Präsident Kalliauer: „Die Debatte über die angebliche Unfinanzierbarkeit staatlicher Aufgaben muss endlich aufhören! Potenzial zur Finanzierung ist da, wir müssen es nur nutzen.“
(Information der AK OÖ., 04.10.2012)

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