Archiv der Kategorie: BR-Info

Sonderausstellung Kaiser Franz Joseph

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Veranstaltungen veröffentlicht.

Anlässlich des 100. Todestages von Kaiser Franz Joseph findet  im Schloss Schönbrunn eine Sonderausstellung  statt, für die wir für Montag, den 21. November eine Führung reserviert haben. Leider gibt es nach 16:00 Uhr keine Führungstermine mehr, sodass wir nur diesen letzten Termin buchen konnten. Wir haben deshalb einen Bus organisiert, der uns um 15:00 Uhr vom RW abholt und auch wieder retour bringt. Wir freuen uns auf deine/Ihre Anmeldung!
Hier geht’s zur Ausschreibung
Kaiser Franz Joseph

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Advent in Passau

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BR-Info, Veranstaltungen veröffentlicht.

Passau

Vielleicht fragt sich der eine oder andere, was das soll: jetzt schon eine Adventfahrt ausschreiben! Nun, unsere KollegInnen im Pflegebereich sind bereits bei der Dezember Dienstplangestaltung und wir wollen allen rechtzeitig die Möglichkeit zur Teilnahme bieten. Außerdem: Vorfreude ist die schönste Freude!

Hier geht’s zur Ausschreibung Passauer Advent und wir freuen uns auf deine/Ihre Anmeldung!

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Juli/August/September 2016 – Personelles vom RW

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BR-Info, Personelles veröffentlicht.

Wir begrüßen als neue KollegInnen:

  Dr. Astrid SEIS, Ärztin
Milena STOJICEVIC, Küche
Herbert KÖNIG, Hauswerkstätte
Heike BADER, Verwaltung
Lilly LEITNER, Ergotherapie
Ing. Kurt MAIR, Verwaltung
Jaqueline AURADNIK, Sozialberaterin
Ernestine MATOUS, DGKS
Katharina SCHEUTZ, Med. Masseurin

Wir verabschieden:

Edeltraud KIENZER
Marija KORUNIC
Maria TEMPER

P1000684 - Kopie

 Liebe Edeltraud, liebe Marija, liebe Maria, wir wünschen Dir
für deinen neuen Lebensabschnitt alles Gute!

Wir gratulieren zum 25-jährigen Dienstjubiläum:

Gerda SCHUCH, Eintritt 1.8.1991

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Sabine NIEDERMAYER, Eintritt 1.9.1991

Niedermaier Sabine-2

Wir gratulieren zum 35-jährigen Dienstjubiläum:

Martina EGGENHOFER, Eintritt 17.8.1981

Wir gratulieren zur Bestellung zum Technischen Betriebsleiter des RZW:

Kurt WAGNER

und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!

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BR Ausflug nach Rovinj….

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BR-Info veröffentlicht.

…für den Termin 29.9. bis 2.10.2016 können wir noch weitere Anmeldungen entgegen nehmen – unser Kontingent konnte erhöht werden!
Voraussichtlich begleiten uns auch KollegInnen aus dem LBK, und falls deine Lust auf Kultur und Meer doch noch geweckt wurde – wir freuen uns auf deine Anmeldung!
Zur Ausschreibung Rovinj_150916 (Bei event. Interesse am 1. Termin könnten wir im Hotel auch noch anfragen). 

Weiters wollen wir an den Anmeldeschluss für unsere nächsten Veranstaltungen erinnern:
Businessrun_16 – Anmeldeschluss 5.8.2016
Wr. Beachvolleyballturnier – Anmeldeschluss 10.8.
und Skin Fit Leibchen können noch bis einschließlich 4.8. bestellt werden.

Einen schönen Tag wünscht dir dein Betriebsrat!

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BR-Info Gehaltsabrechnung August

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BR-Info veröffentlicht.

Liebe Kollegin,
Lieber Kollege,

seit gestern wurde ich von KollegInnen, die eine Erschwerniszulage erhalten, wiederholt gefragt, warum auf der Gehaltsabrechnung für August die Erschwerniszulage rückwirkend ab Jänner abgezogen und dann wieder dazu gebucht wurde.
Nach Rücksprache mit der HPA kann ich nun mitteilen, dass es sich nur um eine interne Änderung der Lohnart handelt und bei der Auszahlung selbst keine Änderung vorgenommen wurde! Die Zulage wird wie bisher unverändert bezahlt.

Für etwaige weitere Fragen stehe ich dir gerne zur Verfügung!

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Krank sein im Urlaub: AK Niederösterreich informiert zu den wichtigsten Fragestellungen

AK-Niederoesterreich-Logo

Utl.: Was Sie wissen sollten. Damit Sie nicht draufzahlen. =

St. Pölten (OTS) – Es gehört zu den unangenehmeren Themen im Leben: Im Urlaub krank werden. Zu Beginn der Urlaubssaison informiert die AK Niederösterreich, was ArbeitnehmerInnen wissen sollten, damit sie nicht zusätzlich zur Erkrankung auch noch draufzahlen.

Eine Lebensmittelvergiftung im Hotel, ein gebrochenes Bein bei einem Absturz beim Wandern, ein Sonnenstich am Urlaubsstrand? Jahr für Jahr erkranken oder verletzen sich tausende österreichische ArbeitnehmerInnen im Urlaub. Diese an sich schon unangenehme Situation wirft zusätzlich noch einige Fragen auf, die AK Niederösterreich-Sozialversicherungsexperte Josef Fraunbaum beantwortet.

-Gilt die heimische Sozialversicherung im Ausland? „In der EU und im Europäischen Wirtschaftsraum prinzipiell ja”, erklärt Experte Fraunbaum. „Den Versicherungsnachweis finden Sie auf der Rückseite Ihrer e-Card. Das ist die Europäische Krankenversicherungskarte.”

Für Serbien, Montenegro, Bosnien und die Türkei gilt die EKVK nicht. „Für diese Länder kann man einen so genannten Betreuungsschein bei der Gebietskrankenkasse beantragen, den früheren Auslandskrankenschein. Den sollte man gegen einen örtlichen Krankenschein austauschen. In Serbien und Bosnien geht das übrigens auch mit der e-Card.”

Dieser Versicherungsschutz gilt nur mit zwei wichtigen Einschränkungen, warnt der Experte. „Die Versicherung gibt es nur für Akutbehandlungen und nicht etwa für eine geplante Zahnarztbehandlung in Ungarn. Und man sollte sich vergewissern, ob die Ärztin oder der Arzt, den man aufsucht, auch einen Kassenvertrag hat.”

Im Rest der Welt muss man die Behandlungskosten zunächst selbst tragen. Die heimische Krankenversicherung ersetzt dann bis zu 80 Prozent der Kosten, die bei einer vergleichbaren Behandlung zu Hause entstanden wären. „Um auf Nummer sicher zu gehen, kann man eigens eine private Auslandskrankenversicherung für den Urlaub abschließen”, sagt Fraunbaum. Außerdem sei bei Urlaubsbuchungen vieler Kreditkarten eine kostenlose Unfall- und Krankheitsversicherung inkludiert. „Hier sollte man sich genau erkundigen”, rät der Experte.

-Verliere ich den Urlaub, wenn ich krank werde?

„Wenn man länger als drei Tage krank ist, unterbricht dieser Krankenstand den Urlaub”, sagt Fraunbaum. „Das allerdings nur, wenn Sie dem Arbeitgeber die Erkrankung innerhalb von drei Tagen mitteilen.” Ob mit oder ohne Urlaub: Wer die Krankheit oder den Unfall vorsätzlich oder grob fahrlässig ausgelöst hat, hat keinen Anspruch auf.

Bei der Rückkehr sollte man auch unaufgefordert eine Krankenstandsbestätigung vorlegen. „Und ganz wichtig: Der Urlaub verlängert sich dadurch nicht. Wenn man beispielsweise vier Tage lang krank ist, darf man deswegen nicht vier Tage später den Dienst antreten. Man bekommt aber die vier Urlaubstage wieder gutgeschrieben”, sagt der AK-Experte.

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Rückfragehinweis:
AK Niederösterreich, Sozialrecht
Josef Fraunbaum
05/7171 – 22045
Aktuelle Themen finden Sie auch auf noe.arbeiterkammer.at/presse

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Kindergeldkonto – Mehr Flexibilität für Eltern, mehr Partnerschaftlichkeit

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BR-Info, Info-Material veröffentlicht.

In den Sitzung des Nationalrats von 15. und 16. Juni 2016 wurde das Kindergeld-Konto neu beschlossen und reformiert. Nachfolgend die Details:

Kinderbetreuungsgeld

Das neue Kindergeldkonto bringt mehr Flexibilität und Partnerschaftlichkeit für Eltern. Dabei geht es auch um eine höhere Väterbeteiligung. Diese soll durch den Partnerschaftsbonus beim Kindergeld und den Papa-Monat für die Privatwirtschaft erreicht werden.

 • Ab 1. März 2017 gilt das neue Kindergeld-Konto
Das einkommensabhängige Modell bleibt zwar bestehen, die vier Pauschal-Varianten verschmelzen aber zu einem flexibleren Konto: Die Bezugsdauer kann flexibel zwischen rund 12 und 28 Monaten für einen Elternteil bzw. zwischen rund 15 und 35 Monaten für beide Elternteile gewählt werden. Unabhängig von der Bezugsdauer erhalten Eltern eine Gesamtsumme von maximal 15.450 Euro. Dazu kommen noch 1.000 Euro (je 500 Euro) Partnerschaftsbonus, wenn man sich die Betreuung zumindest 60:40 aufteilt, und zwar auch beim einkommensabhängigen Kindergeld.

 • Außerdem bringt die Reform die “Familienzeit”, d.h. eine Ausweitung des so genannten “Papa-Monats” auf die Privatwirtschaft. Für dieses Monat gibt es 700 Euro. Beim Papa-Monat gibt es derzeit leider noch keinen Rechtsanspruch oder speziellen Kündigungsschutz. Allerdings gilt natürlich auch beim Papa-Monat der allgemeine Kündigungsschutz aus dem Gleichbehandlungsrecht.

Nähere Information erhältst du im BR Ang Büro.

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