
PV-Sprechtag






Was fordern wir und warum?
Im vergangenen Herbst hat die Salzburger Landesregierung rund 15.000 Pflege-
kräften einen Teil ihres Gehalts entzogen.
83.000 Menschen haben die Petition dagegen unterschrieben.
Am 25. November 2025 gingen 12.000 Menschen auf die Straße.
Die Landesregierung in Salzburg räumt mittlerweile selbst ein, dass ein Fehler
passiert ist. Korrigieren will sie ihn jedoch nicht. Deshalb braucht es jetzt ein
bundesweites Volksbegehren, das faire und verlässliche Rahmenbedingungen in
ganz Österreich garantiert.
Unsere Forderungen:
• Die Zweckwidmung des Pflegebonus
• Die Auszahlung und Finanzierung über 2028 hinaus
• Den Pflegebonus für alle Beschäftigten in Pflege- und Betreuungsberufen
Das Parlament als Bundesgesetzgeber soll eine klare und bundesweit verbindliche
Regelung schaffen. Dafür brauchen wir eure Hilfe.
Jetzt unterstützen!
Du kannst das Volksbegehren auf zwei Arten unterstützen:
Online mit ID Austria am Handy
ODER
Bei jeder Gemeinde in Österreich
(dazu brauchst du nur einen amtlichen Lichtbildausweis)
Mit deiner Hilfe erreichen wir die notwendigen 100.000 Unterschriften und setzen ein
starkes Zeichen für Pflege- und Betreuungsberufe sowie für ein zukunftsfähiges
Gesundheitssystem in Österreich.




In der fünften Verhandlungsrunde konnte kurz vor Weihnachten ein Ergebnis für den neuen Kollektivvertrag ab 2026 erzielt werden.
Die Gehaltsstaffelung im Überblick:
Wichtige Neuerungen im Rahmenrecht:
Pensionsanpassung zum 1. Jänner 2026:
Die Pensionen werden zum Jahresbeginn 2026 wie folgt angepasst:

Bericht: NÖN Niederösterreichische Nachrichten, 03.12.2025
Die AUVA baut in Meidling neu, und wird das Rehabilitationszentrum Weißer Hof verkaufen. Die Einrichtung soll für gesundheitliche Zwecke weiterverwendet werden.
Kritzendorf – Ein Aufschrei ging nicht nur durch die Stadt Klosterneuburg, sondern durchs ganze Land, als die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) Ende Dezember 2020 bekanntgab, den Weißen Hof absiedeln zu wollen. Ehemalige Patientinnen und Patienten versuchten mit Unterschriften und Verhandlungen, die Institution zu erhalten.
Zwei Jahre später, im Oktober 2022, präsentierte das Land Niederösterreich den Plan für die Nachnutzung: Eine Kooperationsvereinbarung stellt sicher, dass der Standort nach Verkauf weiter als Zentrum für Rehabilitation und Übergangspflege genutzt werden muss. Dafür wurden seitens des Landes 100 Pflegebetten, von AUVA und Penionsversicherungsanstalt (PVA) je 25 Rehabilitationsbetten zugesichert.
Zunächst wurden die landwirtschaftlichen Flächen, die rund um den Weißen Hof ebenfalls im Besitz der AUVA waren, veräußert – sie gingen Anfang des Jahres an einen Klosterneuburger Rechtsanwalt.
Derzeit ist nun der Verkauf der weiteren Liegenschaft ausgeschrieben, erste Besichtigungen durften Ende November stattfinden. 53,9 Millionen Euro strebt die AUVA als Verkaufspreis an. Erste Angebote sollen im mehrstufigen Verfahren im März 2026 gelegt werden, die AUVA rechnet mit Verhandlungsrunden im Juni nächsten Jahres, Zuschlag und Kaufvertrag sollen im vierten Quartal 2026 oder Anfang 2027 erfolgen. Eine Übergabe an den Erwerber ist Ende 2027 avisiert.
Weißer Hof bleibt Gesundheitseinrichtung: Das RZ Weißer Hof muss vom Erwerber widmungsgemäß als Einrichtung im Bereich Gesundheit und Soziales („Einrichtung“) weiterbetrieben werden.
Konkret gilt Folgendes: – Der Weiterbetrieb muss die Erbringung von Leistungen der Übergangspflege entsprechend dem NÖ SHG sowie – zumindest für einen beschränkten Zeitraum – auch Leistungen der stationären Langzeitpflege entsprechend dem NÖ SHG gewährleisten. – Sofern der Erwerber für die AUVA und/oder von der AUVA vertretene Sozialversicherungsträger Leistungen erbringen will, hat der Weiterbetrieb auch die Erbringung von Leistungen der Gesundheitsvorsorge sowie der medizinischen Rehabilitation zu umfassen. – Zur Sicherung des Weiterbetriebs sind das Land NÖ und die AUVA bereit, entsprechende Zusagen über die Bettenauslastung für die oben erwähnten Leistungen für bis zu 25 Jahre abzugeben (voraussichtlich 125 Plätze garantiert und 25 Plätze in Form einer Bemühenszusage), wobei der Weiterbetrieb zumindest für 15 Jahre zu erfolgen hat. – Eine aufrechte krankenanstaltsrechtliche Bewilligung gemäß NÖ Krankenanstaltengesetz als Sonderkrankenanstalt für die Rehabilitation von Unfallfolgen des Bewegungs- und Stützapparates einschließlich Querschnittlähmungen sowie von Schädel- und Hirnverletzungen liegt vor (für aktuell maximal 200 Betten).
Die AUVA steht Verhandlungsvorschlägen zu alternativen Nutzungen (im Bereich Gesundheit und Soziales) offen gegenüber; alternative Vertrags-/Finanzierungsmodelle sind nicht ausgeschlossen, heißt es in den Unterlagen für Bewerber.
Den Erwerber trifft keine Pflicht zur Übernahme von Personal – die aktuelle Belegschaft erhält die Möglichkeit, ins neue Reha-Zentrum der AUVA in Meidling zu wechseln.
Zahlen: Die AUVA veräußert das Rehabilitationszentrum Weißer Hof mit Grundstücksfläche: rund 256.510 m² (nur betriebsnotwendige Grundstücke) Bruttogeschoßfläche: rund 44.784 m² Baulandreserve vorhanden: rund 167.000 m² Angestrebter Verkaufspreis für Immobilienkauf: rund EUR 53.900.000 (gerundet; Schätzgutachten liegt vor).