noen.at, 04.11.2026:
AUVA zieht Reißleine: Ausschreibung für Weißer Hof-Verkauf wiederholt
Der Optimismus vom Anfang wich der Ernüchterung: Die Angebote für die Immobilie entsprachen nicht den Erwartungen.
Es war eine Schocknachricht im Jahr 2020: Die Pläne der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA), das Rehabilitationszentrum Weißer Hof aufzulassen und stattdessen den Standort Wien-Meidling auszubauen. Eine Petition zum Erhalt der Betten in Klosterneuburg, initiiert von ehemaligen Patientinnen und Patienten, blieb erfolglos.
Im Oktober 2022 präsentierten Land Niederösterreich, die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) und die AUVA eine Nachfolge-Lösung: Der Verkauf solle unter der Prämisse erfolgen, dass das Gebäude als Reha-Zentrum weitergeführt werde. Gemeinsam garantieren sie die Finanzierung für 150 Betten auf die nächsten Jahre.
Die Ausschreibung erfolgte schließlich Ende 2025 mit Abgabefrist Ende Jänner dieses Jahres, ein Gutachten schätzte den finanziellen Wert auf knapp 54 Millionen Euro. Im März 2026 sprach die AUVA von guter Resonanz samt Vor-Ort-Besichtigung sowie von mehreren Interessenten, nach Verhandlungen sollte der Zuschlag im letzten Quartal 2026 oder ersten Quartal 2027 erfolgen.
Neustart für Verkaufsprozess
Daraus wird wohl nichts. Auf NÖN-Anfrage bestätigt die AUVA, dass die Ausschreibung im September wiederholt wurde, Angebote konnten bis Anfang November eingereicht werden.
Die neuerliche Ausschreibung habe keine Auswirkungen auf den Zeitplan für die Inbetriebnahme des Rehabilitationszentrums Wien am Standort Meidling, so ein Sprecher. Nach derzeitigem Stand gehe die AUVA davon aus, dass das Veräußerungsverfahren rechtzeitig abgeschlossen werden kann. Unabhängig vom weiteren Verlauf des Verfahrens ist die Inbetriebnahme des neuen Rehabilitationszentrums Wien am Standort Meidling für Anfang 2028 vorgesehen.
Die AUVA wird nun die eingelangten Angebote sorgfältig prüfen und auf dieser Grundlage über die weiteren Schritte entscheiden. Ziel bleibe eine wirtschaftlich angemessene Verwertung der Liegenschaft. Über allfällige weitere Maßnahmen wird nach Abschluss der Angebotsprüfung entschieden.
