Tarifabschluss 2026: Einigung für die Sozialversicherung steht fest!

In der fünften Verhandlungsrunde konnte kurz vor Weihnachten ein Ergebnis für den neuen Kollektivvertrag ab 2026 erzielt werden.
Die Gehälter steigen zum 1. Jänner 2026 um durchschnittlich rund 2 Prozent.
Die Gehaltsstaffelung im Überblick:
- Einkommen bis 3.200 €: +1,50 % plus 40 € Fixbetrag.
- Einkommen bis 5.500 €: +1,50 % plus 30 € Fixbetrag.
- Einkommen über 5.500 €: +1,50 %.
- Zulagen: Die Bemessungsgrundlagen werden um 1,97 % angehoben.
Wichtige Neuerungen im Rahmenrecht:
- Kündigungsschutz: Für Neueintritte ab 2026 greift der erhöhte Kündigungsschutz erst nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit (bisher 10 Jahre).
- Verfahren bei Dienstbeschreibungen: Bei längerer Abwesenheit nach einer negativen Bewertung kann diese nun durch ein externes Gutachten bestätigt werden, was zum Wegfall des Kündigungsschutzes führen kann.
- Disziplinarmaßnahmen: Als neue Sanktion bei Dienstpflichtverletzungen kann der erhöhte Kündigungsschutz künftig befristet oder unbefristet aberkannt werden.
Pensionsanpassung zum 1. Jänner 2026:
Die Pensionen werden zum Jahresbeginn 2026 wie folgt angepasst:
- Gesamtpension bis 2.500 €: Erhöhung um 1,5 %.
- Gesamtpension über 2.500 €: Erhöhung um einen gesetzlich festgelegten Fixbetrag von 67,50 €.

