„Pflegearbeit ist Schwerarbeit – endlich wird sie als solche anerkannt“

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BR-Info, Gewerkschaft/Arbeiterkammer veröffentlicht.

Die Bundesregierung setzt eine wichtige gewerkschaftliche Forderung um und sorgt dafür, dass Pflegearbeit künftig bei der Schwerarbeitspension besser berücksichtigt wird. Pflegekräfte können nun bereits mit 60 Jahren in Pension gehen, wenn sie 45 Versicherungsjahre sowie mindestens 10 Jahre Schwerarbeit in den letzten 20 Jahren nachweisen können. Die neue Schwerarbeitsregelung gilt auch für Teilzeitstellen mit 50 Prozent der regulären Arbeitszeit.

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