Zum Thema Urlaub,

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Allgemeines veröffentlicht.

hier eine kleine Zusammenfassung mit den „Hard
Facts“ der Urlaubsregelungen und Vereinbarungen:
• Dein Urlaub verjährt zwei Jahre nach Ende des Urlaubsjahres, in dem er entstanden
ist. Das heißt: Du hast 3 Jahre Zeit, um Urlaub zu verbrauchen.
• Du hast das Recht den Urlaub nicht zu nehmen und verfallen zu lassen.
• Urlaub muss immer zwischen dir und deinem Arbeitgeber vereinbart werden.
Wenn ein Urlaub aber einmal bewilligt wurde, kann er dir nicht mehr
gestrichen werden – außer die Firma hat ganz wichtige wirtschaftliche
Gründe, z.B. einen Betriebsnotstand. In diesem Fall muss der Arbeitgeber die
bereits getätigten Kosten übernehmen (z.B. Stornogebühren).
• Urlaub muss immer zwischen dir und deinem Arbeitgeber vereinbart werden.
Das heißt, dein Chef kann dich nicht zwangsweise in den Urlaub schicken.
• Der Urlaub dient der Erholung. Es ist verboten, Geld statt Urlaub zu vereinbaren,
solange du in einem aufrechten Arbeitsverhältnis sind. Wenn du aus
der Firma ausscheidest, muss jedoch nicht konsumierter Urlaub ausbezahlt
werden.
Weiteres ist nachzulesen unter: https://www.arbeiterkammer.at/urlaub, sollten dennoch Fragen offen sein so kannst Du gerne ins BR Büro kommen.
Dein Betriebsrat

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