…von der GPA-djp…
Liebe Kollegin, lieber Kollege,
der 5.7.2018 ist der Tag, an dem zweifach in die Rechte der Beschäftigten der Sozialversicherung eingegriffen wurde. Zuerst bei der Arbeitszeit und dann noch durch das ASVG in Investitionen und Personal.
Zur Arbeitszeit:
Die im Nationalrat beschlossene Änderung des Arbeitszeitgesetzes ist nur eine geringfügige Verbesserung des ursprünglichen Initiativantrages. Die Freiwilligkeitsgarantie ist ein zahnloses Instrument, da nach wie vor der/die Beschäftigte in der schwächeren Position gegenüber dem/r Dienstgeber/in ist, wenn er/sie keine Überstunden über die 10. tägliche bzw. 50. wöchentliche Stunde machen will oder kann.
Zum Weiterlesen Brief an die Beschäftigten anklicken.
Für etwaige Rückfragen – zu diesen oder anderen Themen – stehe ich dir/Ihnen selbstverständlich gerne telefonisch Kl. 51608 oder persönlich zur Verfügung!
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