Wer in den kommenden Wochen eine Türkei-Reise antritt, sollte die Situation genau beobachten und die Reisewarnungen des Außenministeriums verfolgen, raten die KonsumentenschützerInnen der AK Niederösterreich. Denn: Ob eine Reise kostenlos storniert werden kann, hängt von den Umständen kurz vor dem geplanten Antritt ab.
Da es derzeit keine Reisewarnung des Außenministeriums für die Türkei gibt, können Pauschalreisen nur schwer kostenlos umgebucht oder storniert werden. „Eine offizielle Reisewarnung des Außenministeriums würde zu einer kostenlosen Stornierung der Pauschalreise berechtigen. Es kann aber auch ein Rücktrittsrecht geben, wenn keine Reisewarnung des Außenministeriums vorliegt. Ausschlaggebend dafür ist, ob die Reise unmöglich oder unzumutbar geworden ist“, sagt AK-Konsumentenberater Manfred Neubauer. Kriegsgefahr oder bürgerkriegsähnliche Unruhen, die ein ganzes Land erfassen, würden eine Reise unzumutbar machen.
Auf Kulanz des Veranstalters hoffen
Wenn der Reiseantritt unmittelbar bevorsteht und sich die Situation verschlimmert, sollte Kontakt mit dem Reiseveranstalter aufgenommen werden. „Die Erfahrung hat gezeigt, dass die meisten Reiseveranstalter in Situationen wie diesen relativ kulant sind. Auch wenn es kein Recht auf ein kostenloses Storno gibt, so werden in der Regel alternative Reiseziele angeboten.“ Neubauer rät, diese auch anzunehmen. „Sonst kann es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung führen und da gibt es keine Garantie für einen positiven Ausgang“, so Neubauer.
Mehr Infos unter: noe.arbeiterkammer.at/konsumentenschutz
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