Ab 1. August ändern sich Fristen, Abläufe und Ansprechpartner
Eltern haben in verschiedenen schulrechtlichen Angelegenheiten die Möglichkeit, Einspruch zu erheben. So zum Beispiel wenn ihr Kind ungerecht benotet wird und die Klasse wiederholen soll („Sitzen bleiben“).
Mit 1. August 2014 ändern sich dabei die bisher gültigen Modalitäten. „Nicht nur die Fristen, auch die ‚Ansprechpartner‘, also die zuständigen Behörden, haben sich geändert. Wichtig ist, dass die Beschwerde fristgerecht eingereicht und den neuen Bedingungen und Formalerfordernissen angepasst wird“, sagt AKNÖ-Bildungsreferent Stefan Schober.
Um Licht ins bürokratische Dunkel zu bringen, gibt es auf der Website der AKNÖ ein Informationsblatt, das die einzelnen Schritte am Beispiel eines Einspruchs gegen das „Sitzen bleiben“ genau erklärt. Für weitere Details und genauere rechtliche Beratung ist es ratsam, sich im Fall der Fälle direkt beim Landesschulrat zu informieren.
Mehr Infos unter: noe.arbeiterkammer.at/presse
Rückfragehinweis
AKNÖ-Bildungsreferat
Stefan Schober
05 7171-1884