Gleichbehandlung?

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Gleichbehandlung veröffentlicht.

Da sich die AUVA zu einer umfassenden Politik der Gleichbehandlung beider Geschlechter und gezielter Förderung weiblicher Mitarbeiterinnen bekennt, wurde beschlossen in den Einrichtungen mindestens eine/n Betriebsangehörige/n als Gleichbehandlungsbeauftragte/n zu installieren, was auch zwischenzeitlich in allen Häusern der AUVA erfolgt ist.Brigitte nagl

Im Sommer 2008 wurde ich zur Gleichbehandlungsbeauftragten des RZ Weißer Hof gewählt und habe mich mittlerweile mit dieser Materie vertraut gemacht.

 

Nicht nur für die neuen, sondern auch für die langjährigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möchte ich die Aufgaben der Gleichbehandlungsbeauftragten kurz zusammengefasst vorstellen:

Gleichbehandlung und Frauenförderung sowie Einbindung in alle diese Themen betreffenden Entscheidungsprozesse Entgegennahme von Anfragen, Wünschen, Beschwerden, Anzeigen und Anregungen sowie diesbezügliche Beratung, wenn erforderlich auch in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat Beobachtung der jährlichen Ist-Analyse des Frauenanteils und Erarbeitung von Vorschlägen zur Erhöhung des Frauenanteils in den Gehaltsgruppen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind Teilnahme an der jährlichen Arbeitsgruppensitzung zur Koordinierung der Tätigkeiten und Vorbereitung der Berichterstattung an den Vorstand Da ich auch immer wieder mit der Aussage konfrontiert werde, dass es sich bei der Gleichbehandlung um einen „Geschlechterkampf“ handelt, möchte ich auch diesbezüglich aufklären: Gleichbehandlung hat einen weit größeren Geltungsbereich. Das Gleichbehandlungsgesetz schützt vor Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion, des Alters und der sexuellen Orientierung.
Ich habe mich bewusst für die Position der Gleichbehandlungsbeauftragten entschieden, weiß mit dieser Verantwortung umzugehen und stehe für offene Fragen gerne zur Verfügung. Natürlich unterliegen sämtliche Anfragen der Verschwiegenheitspflicht.

Email:brigitte.nagl@auva.at – DW 1281

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