AUVA will 54 Millionen Euro für Weißen Hof

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Bericht: NÖN Niederösterreichische Nachrichten, 03.12.2025 

Die AUVA baut in Meidling neu, und wird das Rehabilitationszentrum Weißer Hof verkaufen. Die Einrichtung soll für gesundheitliche Zwecke weiterverwendet werden.

Kritzendorf – Ein Aufschrei ging nicht nur durch die Stadt Klosterneuburg, sondern durchs ganze Land, als die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) Ende Dezember 2020 bekanntgab, den Weißen Hof absiedeln zu wollen. Ehemalige Patientinnen und Patienten versuchten mit Unterschriften und Verhandlungen, die Institution zu erhalten.

Zwei Jahre später, im Oktober 2022, präsentierte das Land Niederösterreich den Plan für die Nachnutzung: Eine Kooperationsvereinbarung stellt sicher, dass der Standort nach Verkauf weiter als Zentrum für Rehabilitation und Übergangspflege genutzt werden muss. Dafür wurden seitens des Landes 100 Pflegebetten, von AUVA und Penionsversicherungsanstalt (PVA) je 25 Rehabilitationsbetten zugesichert.

Zunächst wurden die landwirtschaftlichen Flächen, die rund um den Weißen Hof ebenfalls im Besitz der AUVA waren, veräußert – sie gingen Anfang des Jahres an einen Klosterneuburger Rechtsanwalt.

Derzeit ist nun der Verkauf der weiteren Liegenschaft ausgeschrieben, erste Besichtigungen durften Ende November stattfinden. 53,9 Millionen Euro strebt die AUVA als Verkaufspreis an. Erste Angebote sollen im mehrstufigen Verfahren im März 2026 gelegt werden, die AUVA rechnet mit Verhandlungsrunden im Juni nächsten Jahres, Zuschlag und Kaufvertrag sollen im vierten Quartal 2026 oder Anfang 2027 erfolgen. Eine Übergabe an den Erwerber ist Ende 2027 avisiert.

Weißer Hof bleibt Gesundheitseinrichtung: Das RZ Weißer Hof muss vom Erwerber widmungsgemäß als Einrichtung im Bereich Gesundheit und Soziales („Einrichtung“) weiterbetrieben werden.

Konkret gilt Folgendes: – Der Weiterbetrieb muss die Erbringung von Leistungen der Übergangspflege entsprechend dem NÖ SHG sowie – zumindest für einen beschränkten Zeitraum – auch Leistungen der stationären Langzeitpflege entsprechend dem NÖ SHG gewährleisten. – Sofern der Erwerber für die AUVA und/oder von der AUVA vertretene Sozialversicherungsträger Leistungen erbringen will, hat der Weiterbetrieb auch die Erbringung von Leistungen der Gesundheitsvorsorge sowie der medizinischen Rehabilitation zu umfassen. – Zur Sicherung des Weiterbetriebs sind das Land NÖ und die AUVA bereit, entsprechende Zusagen über die Bettenauslastung für die oben erwähnten Leistungen für bis zu 25 Jahre abzugeben (voraussichtlich 125 Plätze garantiert und 25 Plätze in Form einer Bemühenszusage), wobei der Weiterbetrieb zumindest für 15 Jahre zu erfolgen hat. – Eine aufrechte krankenanstaltsrechtliche Bewilligung gemäß NÖ Krankenanstaltengesetz als Sonderkrankenanstalt für die Rehabilitation von Unfallfolgen des Bewegungs- und Stützapparates einschließlich Querschnittlähmungen sowie von Schädel- und Hirnverletzungen liegt vor (für aktuell maximal 200 Betten).

Die AUVA steht Verhandlungsvorschlägen zu alternativen Nutzungen (im Bereich Gesundheit und Soziales) offen gegenüber; alternative Vertrags-/Finanzierungsmodelle sind nicht ausgeschlossen, heißt es in den Unterlagen für Bewerber.

Den Erwerber trifft keine Pflicht zur Übernahme von Personal – die aktuelle Belegschaft erhält die Möglichkeit, ins neue Reha-Zentrum der AUVA in Meidling zu wechseln.

Zahlen: Die AUVA veräußert das Rehabilitationszentrum Weißer Hof mit Grundstücksfläche: rund 256.510 m² (nur betriebsnotwendige Grundstücke) Bruttogeschoßfläche: rund 44.784 m² Baulandreserve vorhanden: rund 167.000 m² Angestrebter Verkaufspreis für Immobilienkauf: rund EUR 53.900.000 (gerundet; Schätzgutachten liegt vor).

Das internationale Hilfezeichen

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Verwenden Sie dieses Handzeichen, wenn Sie sich in einer gefährlichen Situation befinden und diskret um Hilfe von Mitmenschen bitten möchten, ohne den Täter zu alarmieren.

Das „Signal for Help“ (Hilfszeichen) wurde während der COVID-19-Pandemie eingeführt, als Kontakte eingeschränkt waren. Es diente als stille Geste zur Kommunikation bei häuslicher Gewalt und wurde am 14. April 2020 von der Canadian Women’s Foundation bekannt gegeben, war aber für jede Art von Gewalt gedacht. Die Geste verbreitete sich schnell weltweit über Medien.

So wird das Handzeichen gemacht:

  • Die Handinnenfläche zeigen.
  • Den Daumen in die Handfläche legen (die anderen Finger bleiben gestreckt).
  • Die vier Finger über den Daumen legen, sodass eine Faust entsteht.

Hilfe bei sexuellen Übergriffen in Lokalen („Ist Luisa hier?“)

Eine weitere Initiative bietet Frauen und Mädchen Schutz in Lokalen. Mit der Code-Frage „Ist Luisa hier?“ an das Personal wird die betroffene Person diskret in einen sicheren Raum gebracht. Das Personal klärt dann die Situation ab und organisiert je nach Bedarf Hilfe, wie das Verweisen des Störenfrieds, ein Taxi oder das Verständigen der Polizei.

Wichtig: Wenn Sie Zeuge einer Straftat werden oder selbst Opfer sind, rufen Sie unverzüglich den Polizei-Notruf 133.

https://stopp-gewalt.at

 

Solidarität mit Salzburg: Der Pflegebonus wird gestrichen!

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Die Salzburger Landesregierung streicht den Pflege- und Betreuungsbonus. Pflegekräfte und Sozialbetreuer:innen verlieren dadurch fast 2.000 Euro Gehalt pro Jahr – eine in Österreich bisher einzigartige Sparmaßnahme.

Um Nachahmung zu verhindern und die Forderung des ÖGB „Kein Lohnraub durch die Hintertür!“ zu bekräftigen, müssen wir jetzt aktiv werden.

Jetzt Petition „Stopp den Pflegeraub!“ unterschreiben!

https://www.oegb.at/pflegeraub