Betriebsversammlung Jänner 2018!

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Am 17.1. wurde am RZW eine Betriebsversammlung abgehalten, um die MitarbeiterInnen über die aktuelle Lage der AUVA zu informieren. Schließlich wird in den Medien schon seit einiger Zeit über eine mögliche Auflösung der AUVA als eigenständige Unfallversicherung berichtet. Solche Meldungen beunruhigen natürlich die KollegInnen und entsprechend groß war dann auch das Interesse an aktuellen und seriösen Informationen, so dass unser umfunktionierter Speisesaal fast bis auf den letzten Platz gefüllt war.

BRV Reinhard Niedermaier eröffnete die Versammlung und nach einer Gedenkminute für unseren, im letzten Jahr verstorbenen Zentralbetriebsratsvorsitzenden Wolfgang Gratzer und Kollegin Karin Weiss begrüßte er den neuen ZBRV der AUVA, Erik Lenz als Vortragenden.

Dieser berichtete über mögliche Szenarien im Falle einer Umorganisation des österreichischen Gesundheitswesens, und deren zu erwartenden Auswirkungen auf die gesamte AUVA, da es keinesfalls von Nachteil ist, sich eines möglichen „worst case“ bewusst und entsprechend vorbereitet zu sein.

Ziel der Veranstaltung war es, den MitarbeiterInnen in möglichst einfachen Worten einen Einblick in mögliche zukünftige Szenarien im Falle einer Auflösung der AUVA zu vermitteln.

So brachte er einige Beispiele möglicher Konsequenzen der geplanten Auflagen von Regierungsseite für das Wirtschaften der AUVA. (zB Beitragssenkung von 0.5% für Unfallversicherungsbeitrag, von der nur die großen Konzerne profitieren).

Der Spielraum für Einsparungen von Seiten der AUVA ist begrenzt, da versicherungsfremde Leistungen, welche der AUVA per Gesetz vor Jahren zugeteilt wurden und die eine deutliche Belastung bedeuten, nur per Gesetz wieder verändert werden können, damit sich die AUVA auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren kann.

Eine abschließende Botschaft des ZBRV Erik Lenz war, dass die Betriebsräte der AUVA Personalabbau als Einsparungsmaßnahme nicht akzeptieren werden und im Falle, daß eine öffentlichen Mobilisierung stattfinden wird, die Belegschaftsvertretung die Unterstützung der MitarbeiterInnen braucht.

Für den Betriebsrat

Gabi Schimanek

Wir werden über die weiteren Entwicklungen selbstverständlich rechtzeitig informieren!

Skimeisterschaften Windischgarsten!

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Servus!

Trotz unserer kleinen Gruppe die wir diesmal, bei den 37. Wiener Skimeisterschaften, nur waren haben wir es trotzdem, dank weiblich geballter Kraft, geschafft einen beachtlichen Pokalerfolg einzufahren.

Snowboard Damen
1.Platz Verena Hackl

Allgemeine Klasse
1.Platz Mansbart Katrin
2.Platz Straka Veronika

Altersklasse 2
2.Platz
Kordik Tatjana

und Pokal Nummer fünf ging ebenfalls an Mansbart Katrin als schnellste Frau, die nur eine Sekunde hinter dem schnellsten Mann war.
Es waren wunderschöne Skitage und auch der Spaß beim anschließenden Feiern, mit der Gruppe “Wüdhirsch”, kam wie immer nicht zu kurz.
Der seit heuer zum ersten mal vergebene Wanderpokal, im Gedenken an unseren, zu früh aus unserer Mitte gerissenen Wolfgang Gratzer, ging an das TZW/RZ Meidling.

Herzliche Gratulation

allen erfolgreichen Ski- und Snowboardfahrerinnen

von euren Betriebsrätinnen

für den Betriebsausschuss Sport
Klaus

Betriebsversammlung für Jänner geplant

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BR-Info veröffentlicht.

Vorankündigung:
Wir werden zu den aktuellen Themen (AUVA, Regierungsprogramm etc.) im Jänner 2018 eine Betriebsversammlung abhalten, die Einladung dazu erfolgt im neuen Jahr und wir freuen uns heute schon auf dein/Ihr Kommen!

Vorerst wünschen wir jedoch allen Kolleginnen und Kollegen frohe Festtage und alles Gute für das neue Jahr und unseren KollegInnen im Schichtdienst angenehme Dienste!
Herzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit und Unterstützung!

 

Wir gehen gemeinsam des Weges – deine/Ihre RW-Belegschaftsvertretung!

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AUVA-Obmann: AUVA bleibt Garant für hochqualitative Unfallversorgung

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Medienberichte veröffentlicht.

AUVA treibt Strukturreform weiter voran – Beitragssenkung erfordert vollständige und sofortige finanzielle Entlastung bei „versicherungsfremden Leistungen“ – Weiterbestand der AUVA muss gesichert bleiben

„Die Regierungsverhandler sind zu dem Schluss gekommen, dass die AUVA mit ihrem speziellen Know-how als eigenständiger Träger eine unersetzbare Säule im österreichischen Sozialversicherungssystems darstellt“, sagt AUVA-Obmann Anton Ofner in Reaktion auf die heutige Präsentation des Programms der künftigen Regierung.

Ofner zeigt sich zufrieden, dass die zukünftige Regierung die Hinweise der AUVA ernst genommen hat und die versicherungsfremden Leistungen und Querfinanzierungen zu überprüfen und einzustellen sind.
Dass Unternehmen in Zukunft entlastet werden sollen, hält Ofner im Sinne einer Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit für legitim. „Eine Senkung des Unfallbeitrages in dieser Höhe würde an den Versicherten jedoch nicht spurlos vorübergehen. Will man die Unfallversorgung der Menschen nicht gefährden, ist es richtig, die AUVA bei der Finanzierung jener Leistungen, die nichts mit ihrem Auftrag zu tun haben, finanziell zu entlasten“, sagt Ofner.

„Die AUVA wird selbstverständlich ihren bereits eingeschlagenen Reformweg entschlossen weitergehen und Strukturen noch straffer und effizienter gestalten. Denn unser Ziel bleibt es, Arbeitsunfälle zu vermeiden, den Unternehmern und ihren Mitarbeitern Rechtssicherheit zu geben sowie die Qualität der Unfallversorgung für die Menschen weiter zu erhöhen“, so Ofner.

Sofortige finanzielle Entlastung bei Freizeitunfällen, Pauschalzahlung und Entgeltfortzahlung unerlässlich
Bereits 2014 war die AUVA mit einer Senkung des Beitragssatzes von 1,4 Prozent auf 1,3 Prozent konfrontiert, das entspricht einem Einnahmenentfall von 100 Millionen Euro jährlich. „Wir haben es aus eigener Kraft geschafft, das so abzufedern, dass die Menschen nichts davon gespürt haben“, betont Ofner und warnt gleichzeitig: „Wir brauchen eine vollständige und sofortige finanzielle Entlastung bei den versicherungsfremden Leistungen der AUVA.“

„Die AUVA trägt Kosten für das Gesundheitssystem, die mit der Finanzierung der beruflichen Unfallversicherung und -versorgung nichts zu tun haben“, so Ofner. So werden Leistungen der Krankenkassen, die nach Arbeitsunfällen erbracht werden, von der AUVA überproportional abgegolten. „Die AUVA leistet eine Pauschalzahlung von über 200 Millionen Euro, das sind etwa 150 Millionen zu viel“, betont Ofner. Zudem erhält die AUVA viel zu wenig Mittel für die Behandlung von Freizeitunfällen in ihren UKH. Die Krankenkassen erstatten der AUVA derzeit lediglich ein Viertel der tatsächlichen Kosten für eine Unfallbehandlung.
Eine weitere versicherungsfremde Leistung ist der Zuschuss zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, für die die AUVA zusätzlich 47 Mio Euro im Jahr aufwenden muss.

„Die AUVA trägt große Verantwortung ihren rund 4,9 Millionen Versicherten gegenüber. Die Prävention und nahtlose Behandlung von Arbeitsunfällen – von der Akutbetreuung über die Reha bis zu einer möglichen Unfallrente – ist nur mit der Erhaltung der Unfallversicherung als eigene Sparte gewährleistet“, sagt AUVA-Obmann Anton Ofner.

AUVA ist Spitzenleister in der unfallchirurgischen Versorgung in Österreich
Die AUVA gibt seit Jahren die Standards in der unfallchirurgischen Versorgung vor. Als innovativer Träger betreibt sie beispielsweise mit dem Traumazentrum Wien das größte Traumazentrum Europas. Weiters hat sich die AUVA Partner wie die Landeskliniken Kärnten und Salzburg ins Boot geholt.
„Gemeinsam mit unseren Partnern haben wir alle notwendigen Spezialisten jederzeit verfügbar. Diese neue Form der kooperativen Unfallchirurgie ermöglicht es, die Behandlung der Patienten auf ein noch höheres Niveau zu heben. Verletzte bekommen schnellstmöglich Hilfe und immer bessere Möglichkeiten, wieder ganz gesund zu werden. Gleichzeitig entstehen mit diesen Kooperationen durch zahlreiche Synergieeffekte wirtschaftliche Vorteile“, so Ofner.

Fast 370.000 Patienten jährlich
„Die AUVA ist ein enorm erfahrener und innovativer Betreiber von Unfallkrankenhäusern und Rehazentren“, so Ofner. Etwa 370.000 Patienten österreichweit verlassen sich Jahr für Jahr auf ihre Unfallkrankenhäuser. Mehr als die Hälfte aller Unfallpatienten wird im Raum Wien und Graz sowie in der Stadt Salzburg von den Unfallkrankenhäusern der AUVA versorgt. Im Raum Linz und Klagenfurt sind es fast zwei Drittel.

AUVA-Prinzip „Alles aus einer Hand“ sichert beste Versorgung
Die AUVA bietet Präventionsmaßnahmen, Akutversorgung, Rehabilitation und Rentenleistungen aus einer Hand. Die starke Verzahnung dieser vier Säulen und damit die enge Zusammenarbeit der Ärzte und Experten der AUVA ist notwendig für die guten Erfolge bei der Versorgung unserer Versicherten. „Das einzigartige System der AUVA funktioniert nur durch den engen Austausch der Erkenntnisse aus den einzelnen Bereichen. Deshalb ist es so wichtig, dieses System beizubehalten“, so Ofner.

Warum AUVA-Unfallbeitrag?
Der AUVA-Unfallbeitrag ist ein seit langem bewährtes Modell, das Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen absichert.
Mit der Bezahlung dieses Beitrages durch den Arbeitgeber werden sämtliche Leistungen im Falle eines Arbeitsunfalles durch die AUVA abgedeckt: Von der medizinischen Versorgung über die Rehabilitation bis zur Rentenzahlung. Bei Arbeitsunfällen übernimmt die AUVA die Haftung.

Präventionsmaßnahmen der AUVA tragen Früchte
Die AUVA ist bewährter Partner für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Fragen der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Die Präventionsmaßnahmen haben maßgeblich dazu beigetragen, die Anzahl der Arbeitsunfälle seit 1990 fast zu halbieren. Dies verringert nicht nur menschliches Leid, sondern hilft auch den Unternehmen und der Volkswirtschaft, Kosten zu reduzieren.
(APA, 16.12.2017)

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Auszug aus dem Regierungsprogramm: AUVA und Sozialversicherung

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Medienberichte veröffentlicht.

Reform der AUVA und ggf. Überführung in die Kranken- und Pensionsversicherung:
„Um zu einer vereinbarten Lohnnebenkostensenkung im Ausmaß von 500 Millionen Euro zu kommen, ist eine nachhaltige Reform der AUVA (u. a. Aufgabenüberprüfung, Synergien, Strukturanalyse, Zahlungsströme) notwendig.

Der erste finanzielle Erfolg muss bis Ende 2018 nachweisbar sein. Sollte dieses Ziel nicht erreicht werden, so sind gesetzliche Maßnahmen zu setzen, um die Leistungen der AUVA in die Kranken- bzw. Pensionsversicherung überzuführen. Dabei sind der volle Umfang des Versicherungsschutzes sowie der Haftungsausschluss der Dienstgeber zu gewährleisten. Kooperationen mit bestehenden Einrichtungen anderer öffentlicher Träger (z.B. Fondsspitäler) sind, dort wo es sich regional anbietet, anzustreben.

Reform der Sozialversicherungen:
Um leistungsfähige, moderne und bürgernahe Sozialversicherungen zu gewährleisten, ist es unser Ziel, für jetzt schon eingehobene, gleiche Beiträge den Menschen auch österreichweit die gleichen Leistungen anbieten zu können.

Weiters sollen Mehrfachversicherungen generell abgeschafft werden. Darüber hinaus müssen die sich aus der Struktur der derzeit bestehenden 22 Sozialversicherungsträger und ihrer Doppel- und Mehrgleisigkeiten ergebenden Verwaltungskosten gesenkt sowie Einsparungs- und Optimierungs-potenziale gehoben werden, um aus den dadurch frei gewordenen Mitteln den Menschen einen Gesundheitsbonus und eine noch bessere Versorgung zu sichern.

Deshalb wollen wir eine nachhaltige Reduktion der Sozialversicherungsträger auf maximal 5 Träger erreichen, wobei die Prinzipien einer partizipativen Selbstverwaltung, die Wahrung der länderspezifischen Versorgungsinteressen sowie die speziellen Anforderungen der unterschiedlichen Berufsgruppen in den einzelnen Versicherungssparten berücksichtigt werden. Dazu wird ein organisatorisch, personell, finanziell und inhaltlich nachhaltiger Umsetzungsprozess mit den Bundesländern aufgesetzt. Dabei ist eine länderweise Budgetautonomie gesetzlich festzulegen. Die bisherigen Rücklagen verbleiben im jeweiligen Bundesland für die Zielsteuerung. Die nachhaltige Leistungsharmonisierung ist als integraler Bestandteil der Trägerzusammenlegung sicherzustellen.

Die neu zu errichtende Österreichische Krankenkasse (ÖKK) hat in der Übergangsphase die bisher in den Ländern durch die GKKs finanzierten Leistungen weiterhin sicherzustellen.

Um die Verwaltungskosten nachhaltig zu senken und Synergien zu heben, soll zudem innerhalb der ÖKK eine Aufgabenbündelung (Vertragspartnerabrechnung, Lohnverrechnung etc.) festgeschrieben werden, die bei gleichzeitiger Beibehaltung des Leistungsniveaus für die Menschen eine Optimierung der Strukturen und Aufgaben zum Ziel hat.
In weiterer Folge muss ein österreichweiter Ärztegesamtvertrag mit der Möglichkeit von regionalen Zu- und Abschlägen verhandelt werden. Eine einheitliche Prüfung der Lohnabgaben sowie eine einheitliche Abgabenstelle für die Einhebung aller lohnabhängigen Abgaben werden die Erreichung der Zielsetzungen nachhaltig unterstützen.“

Hier geht’s weiter zu einer Zusammenfassung und zum gesamten Regierungsprogramm:  Read more

Aktuelle Mitarbeiterinformation des AUVA-Zentralbetriebsrates Dez. 2017

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BR-Info, Zentrale-Betriebs-Rundschau veröffentlicht.

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Die aktuelle Mitarbeiter-Information des AUVA-Zentralbetriebsrates liegt wieder vor.

Dieses Mal geht es vor allem um folgende Themen:

• Aktuelle politische Diskussion über AUVA / Sozialversicherung
• Betriebsvereinbarungen
• Dienstpostenplan 2018

Zum Weiterlesen bitte hier klicken:
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