Kanufahrt auf der Leitha

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Nach langer Zeit möchten wir wieder einmal gemeinsam aufs Wasser, Freude und Spaß unter KollegInnen haben wir dringend nötig!

 

 

 

 

 

 

 

Kein Scherz, wir lassen uns von Corona nicht unterkriegen! Im Kanu können wir den richtigen Abstand einhalten und trotzdem gemeinsam unterwegs sein! Wir genießen das ruhige Dahingleiten am Wasser und das angenehme Grün der unberührten Natur, machen unterwegs ein üppiges Picknick am Fluss und lassen den Tag nach ca. 5 Stunden Paddeln bei einem Heurigen ausklingen, bevor wir uns wieder auf die Heimreise machen.

Termin:     Samstag, 19. September 2020

Kosten:     € 40,- für Koll. bzw. € 80,- für Gäste

(Kinder im Kanu der Eltern 0,- wenn der Heurige selbst bezahlt wird)

Anreise: mit eigenem PKW oder mit Hausbus

 

Auf deine Anmeldung im Personalspeisesaal, per Mail oder im BR-Ang. Büro bis spätestens Freitag, 18. Juli freuen sich deine

BR-Ang Siegi Linder & BR- Vors. Klaus Kronsteiner

(f. d. Betriebsausschuss)

Arbeitsrechtliches zu Urlaub in Zeiten von CoVid19

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Grüß Gott,

Liebe Kolleginnen und Kollegen,


Da der Sommer schon begonnen hat und einige oder viele von uns Urlaub im In-und Ausland machen wollen, sende ich euch zwei links ( CoVid 19 Handbuch für Reisen und tagesaktuelle Reisewarnungen) zu, die ausreichend Infos bieten um den Urlaub auch aus Arbeitsrechtlicher Sicht genießen zu können.

Das gesamte Handbuch mit allen Details findest du hier.

Reisewarnungen tagesaktuell auf der Homepage des Außenministeriums

herzliche Grüße und schönen Urlaub

 

euer Klaus

BRV

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Wir gratulieren und verabschieden..

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Wir gratulieren

zum 25 jährigen Dienstjubiläum

Tanja Rosenberger

Physiotherapie

zum 34 jährigen Dienstjubiläum

Astrid Viehauser

Stat.Ltg.Vert.Ebene4

Gottfried Reissig Dr.

 Psychologe Ebene 3

 

Wir verabschieden

Gabriele Severious

Patientenkoordination

Andrea Hetper

Kanzleileitung

Claudia Roschmann

Materialverwaltung

wir wünschen alles Gute auf dem weiteren Lebenweg

herzlichst eure

Betriebsräte

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Urlaub in Kärnten..

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..zu vergünstigten Preisen.

Es ist uns gelungen über einen Betriebsrat Kollegen zwei Angebote für Urlaub in Kärnten zu lukrieren. Herzlichen Dank an Franz Kopr ( Außenstelle Klagenfurt).

Bitte bei der Anfrage: „FIRMENANGEBOT AUVA“ angeben!

Liebe Grüße

euer Klaus

BRV

Verbrauch von Urlaub und Zeitguthaben

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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wenn ihr das beigefügte Schreiben vom 16. April 2020 der Generaldirektion an die Führungskräfte lest, wird es euch wohl genauso gehen, wie es uns Betriebsräten damals gegangen ist: Man ist verwirrt und stellt sich die Fragen:

Für wen gilt das und was heißt das jetzt konkret für uns? Müssen wir jetzt Urlaub nehmen, wenn wir aufgrund des Teilschließung des WH nicht normal arbeiten können?

Hintergrund dieser ganzen Geschichte ist eine Änderung im Allgemein Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) vom 15.3.2020, welches aufgrund der Corona-Krise eine einseitige Anordnung von Urlaub und Zeit Ausgleich durch den Arbeitgeber ermöglicht. Nach Meinung des ZBR gilt diese Gesetzespassage zwar nicht für die AUVA, ZBR-Vorsitzender Lenz wollte aber keinen Rechtsstreit vom Zaun brechen, der wohl erst lange nach allen Maßnahmen entschieden worden wäre. Daher hat er sich mit dem Personaldirektor zusammengesetzt und eine Vereinbarung getroffen.

Das oben genannte Schreiben ist die verschriftlichte Fassung dieser Vereinbarung zwischen ZBR Vorsitzendem Erik Lenz und dem Personaldirektor Wagner, wir haben daher bei                  diesen beiden (!) nachgefragt, was dies konkret zu bedeuten hat und folgende einhellige Antwort erhalten (bezieht sich nur auf den Punkt 2 der Vereinbarung):

Urlaub nehmen bzw. Zeitguthaben aufbrauchen müssen nur MA, für die am WH keine Arbeit vorhanden ist und die auch nicht bereit sind, in einer anderen Einrichtung der AUVA Dienst zu tun!

Diese Antwort haben wir vom BR dann auch im Haus kommuniziert und die Kollegiale Führung hat daraufhin Dienstpläne für die MA erarbeitet, aufgrund derer nur sehr wenige MA hätten Urlaub nehmen müssen.

Nach einer Videokonferenz der Generaldirektion mit allen KoFüs aller Einrichtungen war es aber plötzlich wieder ganz anders: Weil dort offenbar niemand so genau nachgefragt hat, wie das oben genannte Mail zu verstehen ist, haben die anderen Einrichtungen offenbar die Regelung sehr restriktiv umgesetzt und zahlreiche MA zu einem „Zwangsurlaub“ verdonnert. Daraufhin wurde offenbar unsere KoFü aufgefordert, dies auch so zu tun, obwohl dies der ursprünglichen Vereinbarung widerspricht.

Wie die Sache weitergehen wird, wissen wir selbst noch nicht. Derzeit gilt jedenfalls die engere Auslegung, nach der mehr MA Zeitguthaben abbauen oder Urlaub nehmen müssen.

Auch wenn die meisten von uns diese Regelung wohl immer noch als großzügig anerkennen, ist die getroffene Vorgangsweise durch die Führung der AUVA doch einigermaßen irritierend und zeugt nicht gerade von einem Umgang mit den Betriebsräten auf Augenhöhe.

Wir werden euch weiterhin am Laufenden halten.

Deine Betriebsräte

Hier geht es zum Schreiben  COVID-19_Personalmaßnahmen_Mai

 

Kultur mal anders…..

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..genießen, nämlich digital.

Nur weil Coronakrise herrscht soll die Kultur nicht zu kurz kommen.

Also, anklicken, anschauen und auch wenn ihr zu Hause seit könnt ihr trotzdem Kultur genießen. Ist zwar kein vollständiger Ersatz für unsere Veranstaltungen aber besser als nichts und ich hoffe dass wir uns bald bei der einen oder anderen Veranstaltung wieder sehen.

zum digitalen Kulturgenuss geht es hier:

https://www.kulturlotsinnen.at/cms/S08/S08_40.1.11/angebote/kultur-im-netz

Liebe Grüße und

gesund bleiben

euer

Klaus

BRV

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