Wien (OTS) – Ab 1. Juli 2014 ist der Zugang zur Früherkennungs-Mammographie für alle Frauen von 45 bis 69 Jahren noch einfacher: Die Frauen können mit ihrer e-card in eines der teilnehmenden Radiologie-Institute gehen und dort die Früherkennungs-Mammographie in Anspruch nehmen. Auch die erweiterte Indikationenliste ist ab 1. Juli gültig.
Archiv der Kategorie: Medienberichte
AUVA: österreichweit einheitliche Telefonnummer 05 93 93
Ab dem 28. Juni bekommt die AUVA österreichweit eine einheitliche neue Telefonnummer. Damit wird auch in diesem Bereich dem Motto „Alles aus einer Hand“ Rechnung getragen.
Wien (OTS) – Im Sinne der Kundenfreundlichkeit, einer effizienten Organisation sowie um weitere Kostensenkungspotenziale zu heben, wird in der Allgemeinen Unfallversicherung (AUVA) ab Ende Juni eine österreichweit einheitliche neue Telefonnummer für alle Dienststellen sowie Unfallkrankenhäuser und Rehabilitationszentren gelten. Unter 05 93 93 sind dann alle Standorte der AUVA kombiniert mit einer individuellen Durchwahl für jedes Haus erreichbar.
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Endgültiges AUS für den Golfplatz?
Mit einer Volksbefragung der Klosterneuburger Bevölkerung könnte nun der Golfplatz am RW Gelände endgültig Geschichte sein. Zeitgleich fanden zwei unterschiedliche Befragungen, deren Ergebnisse allerdings ziemlich eindeutig waren, statt.
Zur Berichterstattung der Wiener Zeitung
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Nationalratswahl 29. September 2013
Liebe Kollegin
Lieber Kollege
Nur wer wählt, hat eine Stimme!
Anlässlich der bevorstehenden Nationalratswahl am 29. September wollen wir unseren BLOG auch dazu nutzen, dir Informationen rund um die Wahl, wie z.B. das Beantragen von Wahlkarten zur Kenntnis zu bringen, aber auch, um dir aktuelle politische Aussagen, – insbesondere, wenn es um die Sozialversicherung im Allgemeinen und um die AUVA im Besonderen geht, zum Nachlesen zur Verfügung zu stellen. Wir werden daher entsprechende Artikel laufend auf dieser Blog-Seite einfügen – eine neuerliche E-Mail Zusendung erfolg nicht.
Beginnen möchte ich mir der Aussendung des Zentralbetriebsrats, die ich auch schon per Mail übermittelt habe:
Liebe Kollegin,
lieber Kollege,
ich möchte mich hiermit bei dir aus meinem Urlaub zurückmelden und dir beiliegende Positionen der wahlwerbenden Parteien zur österreichischen Sozialversicherung – fraktionsübergreifend aufgearbeitet von der GPA-djp Grundlagenabteilung – übermitteln. Ich denke insbesondere die Mitte-Rechts Mittel-/Kleinparteien (FPÖ, Stronach, BZÖ) stellen für die Zukunft der österreichischen Sozialversicherung und somit unseres Sozialstaates eine echte Gefährdung dar und darüber sollten wir unsere KollegInnen – mittels Weiterleitung dieses Mails und im persönlichen Gespräch – auch informieren.
Weiters möchte ich darauf hinweisen, dass unser GPA-djp Vorsitzender Wolfgang Katzian auf der SPÖ Bundesliste an dritter Stelle kandidiert. Er ist Garant dafür, dass nicht nur die Interessen von Gewerkschaft und Sozialversicherung im Allgemeinen, sondern jene der AUVA im Besonderen auch in Zukunft im Parlament bestens vertreten sind. Mit einer Vorzugsstimme für Wolfgang kann man die Stärkung dieser Interessen maßgeblich unterstützen!
Positionen zur SV
Wortmeldungen zur Sozialversicherung
Ich bedanke mich für deine Kenntnisnahme und hoffe auf deine Unterstützung im Rahmen dieser für die Sozialversicherung und unsere AUVA richtungsweisenden Wahlauseinandersetzung.
Mit lieben kollegialen Grüßen
Wolfgang Gratzer
AUVA-RZ Weißer Hof
Zentralbetriebsrat
Holzgasse 350
3400 Klosterneuburg
Tel. Mobil + 43 676 83395 1112
mailto:zentralbetriebsrat@auva.at
www.auva.at
Weitere Aussendungen und Links:
Bundeskanzler Faymann Schuldenabbau bei Krankenkassen
ÖGB-Achitz_Wahl der Krankenkasse
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/194/Seite.1940251.html
OGH: Befristung von Gutscheinen auf zwei Jahre ist ungültig
Linz (APA) – Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in einem Urteil entschieden, dass die Befristung von Gutscheinen auf zwei Jahre unzulässig ist. Sie sind grundsätzlich 30 Jahre lang gültig. Das teilte die Konsumenteninformation der Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich, die eine entsprechende Klage eingebracht hatte in einer Presseaussendung mit.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) habe eine Firma, die Hotelgutscheine mit zweijähriger Befristung verkaufte, aufgefordert, diese Frist zu streichen. Als dem nicht nachgekommen wurde, brachte er Klage ein. Der OGH entschied, dass Gutscheine grundsätzlich 30 Jahre gültig sind. Der Gerichtshof lässt eine Verkürzung dieser Frist zu, wenn dafür sachlich nachvollziehbare Gründe vorliegen. Sei es dem Konsumenten nach Ablauf der Zeit nicht mehr möglich, die Gutschrift einzulösen oder ihren Wert zurückzubekommen, dann ist das Unternehmen um den Betrag bereichert. Das sei sachlich nicht gerechtfertigt und für den Verbraucher gröblich benachteiligend. Daher sei die Befristung ungültig, hieß es.
„Jetzt haben wir endlich Klarheit in dieser Sache und können entsprechende Ansprüche besser durchsetzen“, stellte der Leiter der oberösterreichischen Konsumenteninformation, Georg Rathwallner, fest.
Wer einen abgelaufenen Gutschein zu Hause habe, könne mittels Musterbrief auf ak-konsumenten die Einlösung oder die Rückzahlung des Wertes einfordern. Wenn das Unternehmen nicht reagiere, solle man sich an die AK wenden.
(Schluss) inn/zie/gru
APA0136 2012-08-09/09:58
090958 Aug 12
Um sich vor mitunter langwierigen Verfahren zu schützen, wird jedoch die Einhaltung der Ablauffristen empfohlen.
Reine „Geschenkpass- Gutscheine“ wie wir sie z.B. von der Firma Sodexo beziehen, wurden in dem vorliegenden Urteil nicht behandelt.
Grünes Licht für Golfplatz
Schon bald die Realität beim Weißen Hof?
Der geplante Golfplatz beim Weißen Hof hat die erste Hürde genommen: Der Gesundheitsminister hat keine Einwände – schreibt der Kurier in seiner Ausgabe vom 7.10.
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Neustart für Golfplatz am Weißen Hof
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Im November wird das e-card Service-Entgelt für das Jahr 2011 eingehoben

Zum Stichtag 15. November wird von den Arbeitgebern das jährliche e-card Service-Entgelt für das Jahr 2011 eingehoben. Pro Arbeitnehmer und pro mitversichertem Ehepartner oder Lebensgefährten werden dabei 10 Euro vom November-Gehalt abgezogen und an den jeweiligen Krankenversicherungsträger abgeführt. Arbeitnehmern, welche aus gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Gründen das Novembergehalt bereits zu Monatsbeginn im Voraus überwiesen erhalten, wird das e-card Service-Entgelt von dieser Gehaltszahlung abgezogen.
aktuelle Pressemeldungen
AUVA weist 2009 ein leichtes Defizit aus
AUVA-Obmann Römer: Reformen sind notwendig, um Qualität und Effizienz sicherstellen zu können – zur APA Pressemeldung
AUVA Info Mail an alle Mitarbeiter
Kürzlich wurde die zweite Ausgabe des Mitarbeiter-Mails im Auftrag von GD Vavken an alle Beschäftigten in der AUVA ausgesandt; leider erreichte uns am RW dieses Mail aus noch ungeklärten Gründen nicht, doch hier findest du den ganzen Text: AUVA_InfoMail_Juli2010



