Archiv der Kategorie: Info-Material

Nationalratswahl 29. September 2013

Liebe Kollegin
Lieber Kollege

Nur wer wählt, hat eine Stimme! 

Anlässlich der bevorstehenden Nationalratswahl am 29. September wollen wir unseren BLOG auch dazu nutzen, dir Informationen rund um die Wahl, wie z.B. das Beantragen von Wahlkarten zur Kenntnis zu bringen, aber auch, um dir aktuelle politische Aussagen, – insbesondere, wenn es um die Sozialversicherung im Allgemeinen und um die AUVA im Besonderen geht, zum Nachlesen zur Verfügung zu stellen. Wir werden daher entsprechende Artikel laufend auf dieser Blog-Seite einfügen – eine neuerliche E-Mail Zusendung erfolg nicht.  

Beginnen möchte ich mir der Aussendung des Zentralbetriebsrats,  die ich auch schon per Mail übermittelt habe:

Liebe Kollegin,
lieber Kollege,

ich möchte mich hiermit bei dir aus meinem Urlaub zurückmelden und dir beiliegende Positionen der wahlwerbenden Parteien zur österreichischen Sozialversicherung – fraktionsübergreifend aufgearbeitet von der GPA-djp Grundlagenabteilung – übermitteln. Ich denke insbesondere die Mitte-Rechts Mittel-/Kleinparteien (FPÖ, Stronach, BZÖ) stellen für die Zukunft der österreichischen Sozialversicherung und somit unseres Sozialstaates eine echte Gefährdung dar und darüber sollten wir unsere KollegInnen – mittels Weiterleitung dieses Mails und im persönlichen Gespräch – auch informieren.

Weiters möchte ich darauf hinweisen, dass unser GPA-djp Vorsitzender Wolfgang Katzian auf der SPÖ Bundesliste an dritter Stelle kandidiert. Er ist Garant dafür, dass nicht nur die Interessen von Gewerkschaft und Sozialversicherung im Allgemeinen, sondern jene der AUVA im Besonderen auch in Zukunft im Parlament bestens vertreten sind. Mit einer Vorzugsstimme für Wolfgang kann man die Stärkung dieser Interessen maßgeblich unterstützen!

Positionen zur SV
Wortmeldungen zur Sozialversicherung

Ich bedanke mich für deine Kenntnisnahme und hoffe auf deine Unterstützung im Rahmen dieser für die Sozialversicherung und unsere AUVA richtungsweisenden Wahlauseinandersetzung.

Mit lieben kollegialen Grüßen

Wolfgang Gratzer
AUVA-RZ Weißer Hof
Zentralbetriebsrat
Holzgasse 350
3400 Klosterneuburg
Tel. Mobil + 43 676 83395 1112
mailto:zentralbetriebsrat@auva.at
www.auva.at

 Weitere Aussendungen und Links:
Bundeskanzler Faymann Schuldenabbau bei Krankenkassen
ÖGB-Achitz_Wahl der Krankenkasse
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/194/Seite.1940251.html

 

August Summerspecial im Gänsehäufel

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Neu im Sportangebot:
2 Stunden Karten
zum After Work – Stand Up Paddeling im Gänsehäufel

Hast du Lust, diese Hawaianische Sportart der Könige kennen zu lernen?

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After Work Stand Up Paddeling ist täglich von 17:00 – 19:00 Uhr möglich, inkludiert ist dabei auch der Eintritt ins Gänsehäufel. Allerdings ist dazu eine telefonische Terminvereinbarung unter der Nr. 0699 18 32 92 33 erforderlich. Zur vereinbarten Zeit erfolgt dann die persönliche Abholung durch das SUP Personal beim Bad-Eingang. Nach einer kurzen Unterweisung gehts los! – Schwimmkenntnisse sind erforderlich – Badeschluss ist 19:30 Uhr.

Kontakt:
Naish SUP Center Wien
Strandbad Gänsehäufel – Oststrand
Moissigasse 21
1220 Wien

Kosten: Für 2 Stundenkarten € 7,50 – der Differenzbetrag auf den vollen Betrag von wird vom BR Ang übernommen. Karten sind ab sofort im BR Ang Büro erhältlich.

Herzlichen Dank an BR Sabine Gludovatz für diese Initiative!

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Dienstverhinderung bei Hochwasser – was ist zu beachten?

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Hochwasser und andere Naturkatastrophen stellen die ArbeitnehmerInnen immer wieder vor arbeitsrechtliche Fragen; – hier in Folge eine Zusammenfassung der
AK Niederöstereich

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Kann mich mein Arbeitgeber entlassen, wenn ich aufgrund von Naturkatastrophen nicht oder nicht pünktlich zur Arbeit kommen kann?

Nein, dies ist kein Entlassungsgrund. Ist es Ihnen aufgrund einer Naturkatastrophe (zB Hochwasser) nicht oder nicht rechtzeitig möglich am Arbeitsplatz zu erscheinen, ist dies ein sog Dienstverhinderungsgrund, der das Fernbleiben rechtfertigt. Sie sind aber verpflichtet, alle Ihnen zumutbaren Vorkehrungen zu treffen um trotz der Naturkatastrophe zur Arbeit zu erscheinen! Sie sind verpflichtet, dem Arbeitgeber umgehend zu melden (zB telefonisch), dass Sie nicht/nicht rechtzeitig zur Arbeit erscheinen können!

Habe ich Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn ich aufgrund der Naturkatastrophe nicht oder nicht pünktlich zur Arbeit kommen kann?

Hier ist die Rechtslage für Angestellte und Arbeiter unterschiedlich.

Für kurze Zeit haben Angestellte bei Vorliegen eines Dienstverhinderungsgrundes gem § 8 Absatz 3 Angestelltengesetz Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Auch das Fernbleiben von Arbeitern ist in diesem Fall gerechtfertigt. Jedoch haben Arbeiter in diesem Fall nur dann Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn dieser im anzuwendenden Kollektivvertrag nicht ausgeschlossen ist.

Weiterlesen

Wusstest du, dass…

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….die Kosten für Schadensbeseitigung von der Steuer absetzbar sind?

Kosten durch Hochwasserschäden können im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung steuerlich als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden – und das sogar ohne Selbstbehalt. Grundsätzlich ist jedoch festzuhalten, dass nicht schon der bloße Schaden, sondern erst die Kosten zur Beseitigung des Schadens steuerlich abgesetzt werden können. Die Kosten können demzufolge im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung 2013, die ab 2014 durchgeführt werden kann, abgesetzt werden. Abzugsfähig sind Kosten für die Beseitigung von unmittelbaren Katastrophenschäden, Kosten für die Reparatur und Sanierung beschädigter Gegenstände sowie Kosten für die Ersatzbeschaffung zerstörter Gegenstände. Die Erbringung eigener Arbeitsleistung ist mangels eines Kostenaufwandes steuerlich nicht absetzbar.

….ÖGB-Mitglieder zusätzlich Mittel aus dem ÖGB-Katastrophenfonds beantragen können?

Für ÖGB-Mitglieder besteht die Möglichkeit um Leistung aus dem ÖGB-Katastrophenfonds anzusuchen. Berücksichtigt werden nur Schäden am und im Wohnhaus bzw. an/in der Wohnung. Dabei muss es sich um den Hauptwohnsitz handeln. Schäden an Nebengebäuden, Garagen, landwirtschaftlichen Geräten und Maschinen, an Gärten, Gartenmöbeln, Kraftfahrzeugen u. dgl. werden nicht berücksichtigt. Die Schadenshöhe muss mindestens 700 Euro betragen. Beim Schadenseintritt muss eine mindestens zweijährige ununterbrochene ÖGB-Mitgliedschaft vorliegen. Die Leistung aus dem Katastrophenfonds wird auch ausbezahlt, wenn der Schaden bereits durch eine Versicherung gedeckt ist.
(Quelle ÖGB Salzburg)

Das ausgefüllte Antragsformular “Antrag_auf_Hilfe_aus_dem_ÖGB-Katastrophenfonds” sowie eine Auflistung der verursachten Schäden sind dem ÖGB per Post oder E-Mail: niederoesterreich@oegb.at zu übermitteln.

Sollte dir/Ihnen persönlich ein Schaden durch ein Elementarereignis entstanden sein, welcher nicht von dritter Seite (z.B. Versicherung) gedeckt ist, empfiehlt sich unbedingt eine Rücksprache bei deinem/Ihrem Betriebsrat!

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OGH: Befristung von Gutscheinen auf zwei Jahre ist ungültig

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gutschein

Linz (APA) – Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in einem Urteil entschieden, dass die Befristung von Gutscheinen auf zwei Jahre unzulässig ist. Sie sind grundsätzlich 30 Jahre lang gültig. Das teilte die Konsumenteninformation der Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich, die eine entsprechende Klage eingebracht hatte in einer Presseaussendung mit.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) habe eine Firma, die Hotelgutscheine mit zweijähriger Befristung verkaufte, aufgefordert, diese Frist zu streichen. Als dem nicht nachgekommen wurde, brachte er Klage ein. Der OGH entschied, dass Gutscheine grundsätzlich 30 Jahre gültig sind. Der Gerichtshof lässt eine Verkürzung dieser Frist zu, wenn dafür sachlich nachvollziehbare Gründe vorliegen. Sei es dem Konsumenten nach Ablauf der Zeit nicht mehr möglich, die Gutschrift einzulösen oder ihren Wert zurückzubekommen, dann ist das Unternehmen um den Betrag bereichert. Das sei sachlich nicht gerechtfertigt und für den Verbraucher gröblich benachteiligend. Daher sei die Befristung ungültig, hieß es.

“Jetzt haben wir endlich Klarheit in dieser Sache und können entsprechende Ansprüche besser durchsetzen”, stellte der Leiter der oberösterreichischen Konsumenteninformation, Georg Rathwallner, fest.

Wer einen abgelaufenen Gutschein zu Hause habe, könne mittels Musterbrief auf ak-konsumenten die Einlösung oder die Rückzahlung des Wertes einfordern. Wenn das Unternehmen nicht reagiere, solle man sich an die AK wenden.

(Schluss) inn/zie/gru
APA0136 2012-08-09/09:58
090958 Aug 12

Um sich vor mitunter langwierigen Verfahren zu schützen, wird jedoch die Einhaltung der Ablauffristen empfohlen.

Reine “Geschenkpass- Gutscheine” wie wir sie z.B. von der Firma Sodexo beziehen, wurden in dem vorliegenden Urteil nicht behandelt.

 

Wege der Frauen durchs Rathaus

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rathaus

Historisches und Aktuelles zum Wiener Rathaus wird auf den “Wegen der Frauen durchs Rathaus” mit Informationen zur Politik von und für Frauen verknüpft. Die Führung beleuchtet, wie und wo Frauen Politik machen, was sich getan und verändert hat, was heute für und durch Frauen in Wien geschieht.

1913 kam es zu einer Massenversammlung von Frauen in der Volkshalle des Rathauses, die das Wahlrecht, bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen forderten: Seither hat sich frauenpolitisch in Wien viel verändert. Frauen zogen als Politikerinnen und Mitarbeiterinnen ins Rathaus ein, Abteilungen und Projektstellen wurden eingerichtet, autonome Frauengruppen meldeten sich politisch zu Wort.

Termin:
Dienstag, 6.März 2012, 16:30-17:45 Uhr

Treffpunkt:
Stadtinformationszentrum im Rathaus, Eingang Friedrich-Schmidt-Platz 1
1010 Wien

Kosten: Eintritt frei!

Ein Angebot der Frauenabteilung der Stadt Wien (MA 57)

Die 10 besten Steuertipps für ArbeitnehmerInnen

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AKArbeit ist in Österreich noch immer viel zu hoch und Vermögen zu niedrig besteuert. Doch viele ArbeitnehmerInnen haben gute Chancen, Geld vom Finanzamt zurückzubekommen – etwa, weil sie zu wenig verdient haben, um überhaupt Lohnsteuer zu zahlen. Das betrifft zum Beispiel WiedereinsteigerInnen in den Job, Lehrlinge oder auch FerialjobberInnen.

Geld retour gibt es außerdem, wenn man sich beruflich weiterbildet, Ausgaben zur Wohnraumschaffung hatte oder Kinderbetreuung finanzieren musste. Aber auch Kleinverdiener, die gar keine Steuer gezahlt haben, erhalten Geld zurück.

Machen Sie daher Ihre ArbeitnehmerInnenverlagung und holen Sie sich Geld vom Finanzamt zurück. Die folgenden 10 Tipps zeigen, wo ArbeitnehmerInnen Steuer sparen können.

Für Tipps der Arbeiterkammer hier klicken

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Pendlerpauschale

Übrigens, der Gewerkschaftsbeitrag muss bei der Arbeitnehmerveranlagung nicht extra angeführt werden, wenn er mittels Gehaltsabzug bezahlt wird, – die Steuerbegünstigung erfolgt bei Gehaltsabzug sofort.

ÖBB Lehrlingsaufnahme / Lehrbeginn Sept. 2012

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im Anschluss eine Information der Gewerkschaft vidavida_bund_rgb

 

Liebe Kollegin, lieber Kollege,

die österreichischen Bundesbahnen starten wieder ihre Lehrlingsaufnahme für den Lehrbeginn September 2012. Es werden 500 Lehrlinge in den unterschiedlichsten Lehrberufen aufgenommen. Mit insgesamt 1.900 Lehrlingen sind die ÖBB größter Ausbildner bei technischen Lehrberufen, österreichweit ist die Bahn der zweitgrößte Ausbildungsbetrieb. Die ÖBB bilden junge Menschen in 22 Lehrberufen aus. Auch der Anteil an jungen Frauen steigt kontinuierlich, bereits 345 junge Mitarbeiterinnen, rund 19 Prozent, machen derzeit ihre Berufsausbildung bei den ÖBB.

Die Bahn ist nicht nur einer der größten Ausbildner, sondern auch einer der Besten. 95 Prozent der Jugendlichen bestehen ihre Lehrabschlussprüfung beim ersten Antreten, davon 48 Prozent mit ausgezeichnetem oder gutem Erfolg. Die ÖBB tragen das offizielle Gütesiegel als “Staatlich ausgezeichneter Lehrbetrieb” und können dank Unterstützung durch das Verkehrsministerium mehr junge Menschen ausbilden, als es für betriebliche Zwecke notwendig ist. Zwischen 60 und 70 Prozent der Jugendlichen, die ihre Lehre bei den ÖBB abschließen, bleiben im Unternehmen.

Da es in den letzten fünf Jahren verschiedene Aufnahmebedingungen von Seiten der ÖBB gab, möchte ich diese hier noch einmal anführen, damit es zu keinen Missverständnissen kommt.

Für die im Anhang angeführten Lehrberufe sind folgende Aufnahmebedingungen zu erfüllen:

Positiv abgeschlossene Pflichtschule (Hauptschule – in der 3. Leistungsgruppe mindestens

  • die Note “Befriedigend” im Gegenstand Deutsch und “Gut” im Gegenstand Mathematik)
  • Gute Kenntnisse der deutschen Sprache
  • Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht
  • Einwandfreies Vorleben
  • Berufseignung aufgrund eines “berufspsychologischen Eignungstestes” (wird von der ÖBB veranlasst)
  • Absolvierung eines Vorstellungsgespräches in den ÖBB Lehrwerkstätten
  • Absolvierung einer eventuellen berufsmedizinischen Testung (wird von der ÖBB veranlasst)

Alle Originalanmeldungen bitte direkt an das Unternehmen ÖBB senden.
Ende der Bewerbungsfrist: 29. Februar 2012 !

Gerne könnt ihr mir im Wege des Landessekretariates der vida NÖ eine Kopie zukommen lassen:
niederoesterreich@vida.at

Horst Pammer
Landesvorsitzender Niederösterreich

Gewerkschaftsplatz 1, 3100 St. Pölten
ÖGB ZVR-Nummer: 576439352Tel.: +43 2742 311941
Handy.: +43 664 6145793
Fax: +43 1 53444 102 903
e-mail: horst.pammer@vida.at
http://www.vida.at/

Pflegegeldbegutachtung

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Im Anschluss eine Aussendung der AK/NÖ

Liebe KollegInnen!

Ab 1.1.2012 werden Pflegefachkräfte bei der Pflegegeld-Begutachtung eingebunden. Alle Details dazu (inkl. des korrekten Ablaufes einer “Bewerbung” für diese Tätigkeit) findet ihr in beigeschlossenem Artikel aus der Österreichischen Zeitschrift für Pflegerecht.

ÖZPR_Pflegegeldbegutachtung

Mit kollegialen Grüßen

Christian Haberle

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Dr. Christian Haberle MBA, MPH
Abteilung Gesundheitswesen
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich
Windmühlgasse 28; 1060 Wien
Tel.: 05 7171 DW 1276
Fax: 05 7171 DW 101276
e-mail: gesundheitswesen@aknoe.at
Internet: noe.arbeiterkammer.at/gesund