
Die Ausgangssituation ist wohl vielen von uns noch gut in Erinnerung. Einer unserer Kollegen verursacht alkoholisiert einen Autounfall mit Personenschaden. Beim darauf stattfindenden Prozess wird der Krankenpfleger zu einer Haftstrafe verurteilt. Die AUVA, die unverzüglich vom Vorfall informiert wurde, reagiert zunächst nicht. Rund eine Woche später wird unser Kollege vom Dienst suspendiert, nach einer weiteren Woche schließlich entlassen. Obwohl seine unmittelbaren KollegInnen initiativ werden und in Form einer Unterschriftenaktion an die AUVA appellieren, die Entlassung rückgängig zu machen, ist diese nicht einmal bereit mit dem Betriebsrat in Vergleichsgespräche zu treten. – Der Angestelltenbetriebsrat kündigt daraufhin an, die Entlassung gerichtlich anfechten zu wollen und beauftragt die GPA-djp Juristin Mag. Elisabeth Schubert, die Klage beim Arbeits- und Sozialgericht Korneuburg für unseren Kollegen einzubringen.

ZBRV Wolfgang Gratzer



