Archiv der Kategorie: BR-Info

Dienstanweisung Informations-Sicherheits-Richtlinie

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Liebe Kollegin,
lieber Kollege,

wiederholt sind wir in den letzten Tagen mit genannter Dienstanweisung konfrontiert worden. Grund genug für uns, uns mit BetriebsrätInnen anderer Einrichtungen/Dienststellen in Verbindung zu setzen, um ggf. eine einheitliche Empfehlung abgegeben zu können.

In Folge gibt es nun eine Stellungnahme seitens des Zentralbetriebsrats, die ich dir/Ihnen hiermit zur Kenntnis bringe:

Auf Grund zahlreicher Anfragen und offensichtlich zum Teil massiver Verunsicherungen in der Belegschaft im Zusammenhang mit der jüngst ergangenen IS-Mitarbeiter-Dienstanweisung und der damit verbundenen Verpflichtungserklärung, gibt der Zentralbetriebsrat die Empfehlung ab, diese Verpflichtungserklärung nicht zu unterzeichnen. Insbesondere sollte die Erklärung dann nicht unterzeichnet werden, wenn Inhalte der Dienstanweisung den betrieblichen Alltag widersprechen, die Einhaltung der Dienstanweisung nicht möglich erscheint oder wenn einzelne Passagen nicht eindeutig verstanden werden.

Begründung dieser Empfehlung:

Eine Dienstanweisung hat – falls sie nicht geltenden rechtlichen Regelung widerspricht – jedenfalls Rechtsgültigkeit, auch wenn sie nicht von den davon betroffenen MitarbeiterInnen unterzeichnet wird. Die gerade in diesem Fall gewählte Vorgangsweise einer Verpflichtungserklärung erscheint, insbesondere wegen des Hinweises auf mögliche dienst-, zivil- und strafrechtliche Konsequenzen offenbar dazu geeignet, massive Verunsicherung auszulösen und zahlreiche Fragen aufzuwerfen. Außerdem widerspricht diese Vorgangsweise den betrieblichen Gepflogenheiten  der AUVA und ist jedenfalls klärungsbedürftig.

Zum Inhalt, aber insbesondere zur Vorgangsweise im Zusammenhang mit dieser Dienstanweisung, wird es am Montag den 22. Juli 2013 ein klärendes Gespräch mit GD DI Vavken geben.

Abschließend weise ich darauf hin, dass die Nichtunterzeichnung dieser DA zu keinen dienstrechtlichen Konsequenzen führen darf und kann.

Ich bedanke mich sehr herzlich für deine Kenntnisnahme und ersuche dich gegebenenfalls um Information bzw. Weiterleitung an die in deiner Einrichtung/Dienststelle betroffenen KollegInnen.

Mit lieben kollegialen Grüßen
Zentralbetriebsratsvorsitzender Wolfgang Gratzer

Nachdem in der Verpflichtungserklärung auch der Hinweis auf die gültige – zwischen AUVA und ZBR abgeschlossene – Betriebsvereinbarung zu E-Mail und Internet vorhanden ist, sende ich dir/Ihnen dazu den entsprechenden Link zum Nachlesen.

BV E-Mail und Intranet

Für etwaige Fragen stehe ich dir/Ihnen gerne persönlich oder telefonisch (Kl. 1050) zur Verfügung.

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Nachtführung im Tiergarten Schönbrunn

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Giraffe

Sehr großes Interesse fand die Nachtführung durch den Schönbrunner Tiergarten am Dienstag, den 25. Juni, so dass die knapp 40 köpfige-Gruppe für die nächtliche Führung sogar geteilt wurde.

Gut gestärkt mit einem deftigen Abendessen in Brandauers Schlossbräu marschierten unsere Kolleginnen und Kollegen anschließend unter Führung der Organisatorin BR Sabine Gludovatz, die von den BR’s Klaus Kronsteiner und Gabi Schimanek unterstützt wurde, um 21:30 Uhr Richtung Tierpark.

Dort nahmen sie zwei fachkundige, junge Damen in Empfang, machten mit dem Gebrauch der Restlichtverstärker vertraut und schon bald ging es in den nachtdunklen Park. Zu beobachten gab es einiges: schlafende Affen oder Vögel, das ausgesprochen lebhafte Giraffenjunge mit seiner Mutter bei ihren Nachtaktivitäten, brüllende Löwen, die den Eindruck erweckten, etwas schwer Verdauliches gefressen zu haben oder die Nilpferde in ihrem“ Wasserbett“. Umfangreiche Informationen seitens der Tierparkführereinnen  rundeten diese gelungene Veranstaltung ab.

Es ist heiß – hol dir dein Eis!

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Magnum

Und damit möglichst alle eines bekommen können, haben wir uns diesmal etwas Besonderes ausgedacht: Wir haben von Eskimo eine Eistruhe angefordert, die uns bis einschließlich Montag, den 22.7.2013 zur Verfügung steht.

 

Jede Kollegin, jeder Kollege, ist herzlichst eingeladen, sich ihr/sein Eis – verschiedenste Sorten von Magnum, Cornetto, Nogger, Twinny etc. – im Büro des Angestelltenbetriebsrat abzuholen.

 

Zusätzlich werden wir die nächsten Tage von 12:00 – 12:45 vor dem Speisesaal mit unserer „kühlen Schatztruhe“ stehen.

 

Also: Hol dir dein Eis bei uns und genieße die herrlichen Sommertage doppelt!

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Juli 2013 – Personelles vom RW

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Wir begrüßen als neue KollegInnen:

Eintritte:

Kerstin PRÖGLHÖF, DGuKS Station 2

Alen TOL, Küche

Die RW – BetriebsrätInnen wünschen einen guten Start, viel Freude und Erfolg in Ihrem Arbeitsbereich!

Wir gratulieren zum 25-jährigen Dienstjubiläum:

ÄL-Stv. OA Dr. Karl HÖCKER

Dr.Höcker

Wir verabschieden mit Ende Juli:

Melitta BAHNHOLZER

Die RW BetriebsrätInnen wünschen dir für deinen neuen Lebensabschnitt alles Gute!

Wir bedanken uns sehr herzlich bei Kanzleileiterin Brigitte Nagl für die gute Zusammenarbeit im Rahmen ihrer Tätigkeit als Gleichbehandlungsbeauftrage!

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Das war das AUVA ZBR Beachvolleyballturnier 2013

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Am Freitag, den 14. Juni, ging es vom Weißen Hof los in Richtung Kärnten, wo bereits zum 6. Mal in der Wörthersee Beachvolley Arena im Strandbad Klagenfurt das ZBR Beachvolleyballturnier stattfand. 22 Mannschaften aus allen AUVA Einrichtungen aus ganz Österreich reisten an, um den Titel zu holen.

Dieses Jahr fanden sich 2 Mannschaften, die um die Ehre des Weißen Hofes kämpften. Die Hobbyspielermannschaft ‚Unschlagbar‘ (Bruckner, Feigl, Plate, Schredl) und unser Top-Team, die ‚Sandsäcke‘ (Zankl, Hackl, Hörmann, Postl). Begleitet wurden sie von begeisterten Schlachtenbummlern, die unsere Teams anfeuerten. Und die ‚Sandsäcke‘ hatten nur ein Ziel vor Augen…. Die ‚Jumping Pumpkins‘ aus Tobelbad, die sie letztes Jahr im kleinen Finale um den 3. Platz gebracht haben, nicht soweit kommen zu lassen…
Bei bestem Wetter und topmotiviert, begann am Samstag das Turnier. Gespielt wurde wieder in gemischten Mannschaften zu je 4 Spielern. Für ‚Unschlagbar‘ war es eine Premiere. Sie spielten zum ersten Mal in dieser Konstellation zusammen. Sie schlugen sich nicht schlecht, es genügte allerdings nicht, um in die nächste Runde aufzusteigen.
Daher mussten wieder die ‚Sandsäcke‘ ran.

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Apothekenbestellungen

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Liebe Kollegin,
Lieber Kollege,

Wir freuen uns, dich/Sie über einen neuen Apotheken-Bestellmodus informieren zu können:

Wir hatten bislang die Möglichkeit geschaffen, sowohl bei der Uni-Apotheke als auch bei der Allerheiligen-Apotheke im wochenweisen Wechsel vergünstigt Medikamente zu bestellen. Nachdem die Startschwierigkeiten in Bezug auf Bestellungen und Lieferungen mit der Allerheiligenapotheke nun gänzlich ausgeräumt werden konnten und uns mit Frau Jaksic (Tel. Nummer 01/3304323 DW 54) eine für unsere Bestellungen zuständige Dame genannt wurde, haben die Bestellungen bei der Allerheiligenapotheke deutlich zugenommen. Im Gegenzug dazu wurden die Bestellungen bei der Uni-Apotheke immer weniger.

Konsequenz daraus ist, dass Herr Ohnewas die Uni-Apotheke künftig nicht mehr anfahren wird, – lt. Rücksprache mit der Uni-Apotheke bleiben jedoch unsere Kundennummer und die Konditionen aufrecht, sodass bei etwaigen Bestellungen eine Selbstabholung möglich wäre.

Dass diese Serviceleistung einer wöchentlichen Lieferung auch weiterhin möglich ist, ist nicht selbstverständlich, sondern nur durch die wohlwollende Unterstützung der Verwaltung möglich – an dieser Stelle ein herzlichens Dankeschön!

Somit ist ab sofort eine wöchentliche Bestellung bei der Allerheiligenapotheke möglich und wir konnten weiters vereinbaren, dass für eine Lieferung am Donnerstag die Bestellung bis grundsätzlich spätestens Mittwoch mittags übermittelt werden muss.

Bestellungen per Fax oder Mail bitte direkt an Frau Jaksic: auftrag@baldia-kg.at

Bestellformular: APOTHEKE_Allerheiligenplatz_Bestellf

Für etwaige Rückfragen stehe ich dir/Ihnen sehr gerne zur Verfügung!

BAWAG Info-Tage zur steuerfreien Zukunftssicherung

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Bereits seit mehreren Jahren gibt es aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Zentralbetriebsrat und der AUVA die Möglichkeit, mit unterschiedlichsten Banken oder Versicherungen eine “Zukunftssicherung” mit direktem Gehaltsabzug abzuschließen. Dabei werden monatlich € 25,- vom Bruttolohn direkt an das jeweilige Institut überwiesen. Neben dem Anspareffekt hat dieses Modell der Vorsorge auch einen steuerlichen Vorteil.

Die BAWAG PSK Versicherung bietet nun neuerlich (zuletzt 2006) allen RW KollegInnen am Mittwoch, den 12. Juni und am Dienstag, den 18. Juni jeweils von 11:00 bis 13:00 Uhr im Personal-Speisesaal RW eine persönliche Beratung zu diesem Thema an, und steht selbstverständlich auch unseren KollegInnen, die dieses Produkt bereits abgeschlossen haben, für Auskünfte zur Verfügung. KollegInnen, die erst ab 2007 am RW beschäftigt sind, können sich bereits im Vorfeld ihr persönliches Berechnungsmodell im BR Ang Büro abholen.

Zum Info-Plakat: BAWAG

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CaveWomen – das ultimative Kabarettvergnügen

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Gabriela Benesch als

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im Theater Akzent. In dieser fulminanten Solo-Show gibt CAVEWOMAN überlebenswichtige Tipps zur Haltung und Pflege eines beziehungstauglichen Partners und nützt die letzten Stunden vor ihrer Trauung, um dem Publikum einen Schnellkurs in Sachen Mann-Frau-Beziehung zu geben. Treffsicher und hinreißend komisch, mit jeder Menge Selbstironie und Witz!

Über Vermittlung von DGKP Peter Glaser (dafür herzlichen Dank!) haben wir mit der Künstlerin persönlich Kontakt aufgenommen, welche uns darauf hin ein besonders attraktives Angebot machte. Somit konnten wir Karten für die Vorstellung am 25. Oktober  in der besten Kategorie vorreservieren und werden zusätzlich auf ein Begrüßungsgetränk eingeladen! 

Wir freuen uns auf deine Anmeldung! Zur Ausschreibung CaveWomen

Dienstverhinderung bei Hochwasser – was ist zu beachten?

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Arbeitsrecht, BR-Info, Info-Material veröffentlicht.

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Hochwasser und andere Naturkatastrophen stellen die ArbeitnehmerInnen immer wieder vor arbeitsrechtliche Fragen; – hier in Folge eine Zusammenfassung der
AK Niederöstereich

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Kann mich mein Arbeitgeber entlassen, wenn ich aufgrund von Naturkatastrophen nicht oder nicht pünktlich zur Arbeit kommen kann?

Nein, dies ist kein Entlassungsgrund. Ist es Ihnen aufgrund einer Naturkatastrophe (zB Hochwasser) nicht oder nicht rechtzeitig möglich am Arbeitsplatz zu erscheinen, ist dies ein sog Dienstverhinderungsgrund, der das Fernbleiben rechtfertigt. Sie sind aber verpflichtet, alle Ihnen zumutbaren Vorkehrungen zu treffen um trotz der Naturkatastrophe zur Arbeit zu erscheinen! Sie sind verpflichtet, dem Arbeitgeber umgehend zu melden (zB telefonisch), dass Sie nicht/nicht rechtzeitig zur Arbeit erscheinen können!

Habe ich Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn ich aufgrund der Naturkatastrophe nicht oder nicht pünktlich zur Arbeit kommen kann?

Hier ist die Rechtslage für Angestellte und Arbeiter unterschiedlich.

Für kurze Zeit haben Angestellte bei Vorliegen eines Dienstverhinderungsgrundes gem § 8 Absatz 3 Angestelltengesetz Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Auch das Fernbleiben von Arbeitern ist in diesem Fall gerechtfertigt. Jedoch haben Arbeiter in diesem Fall nur dann Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn dieser im anzuwendenden Kollektivvertrag nicht ausgeschlossen ist.

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Wusstest du, dass…

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….die Kosten für Schadensbeseitigung von der Steuer absetzbar sind?

Kosten durch Hochwasserschäden können im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung steuerlich als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden – und das sogar ohne Selbstbehalt. Grundsätzlich ist jedoch festzuhalten, dass nicht schon der bloße Schaden, sondern erst die Kosten zur Beseitigung des Schadens steuerlich abgesetzt werden können. Die Kosten können demzufolge im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung 2013, die ab 2014 durchgeführt werden kann, abgesetzt werden. Abzugsfähig sind Kosten für die Beseitigung von unmittelbaren Katastrophenschäden, Kosten für die Reparatur und Sanierung beschädigter Gegenstände sowie Kosten für die Ersatzbeschaffung zerstörter Gegenstände. Die Erbringung eigener Arbeitsleistung ist mangels eines Kostenaufwandes steuerlich nicht absetzbar.

….ÖGB-Mitglieder zusätzlich Mittel aus dem ÖGB-Katastrophenfonds beantragen können?

Für ÖGB-Mitglieder besteht die Möglichkeit um Leistung aus dem ÖGB-Katastrophenfonds anzusuchen. Berücksichtigt werden nur Schäden am und im Wohnhaus bzw. an/in der Wohnung. Dabei muss es sich um den Hauptwohnsitz handeln. Schäden an Nebengebäuden, Garagen, landwirtschaftlichen Geräten und Maschinen, an Gärten, Gartenmöbeln, Kraftfahrzeugen u. dgl. werden nicht berücksichtigt. Die Schadenshöhe muss mindestens 700 Euro betragen. Beim Schadenseintritt muss eine mindestens zweijährige ununterbrochene ÖGB-Mitgliedschaft vorliegen. Die Leistung aus dem Katastrophenfonds wird auch ausbezahlt, wenn der Schaden bereits durch eine Versicherung gedeckt ist.
(Quelle ÖGB Salzburg)

Das ausgefüllte Antragsformular „Antrag_auf_Hilfe_aus_dem_ÖGB-Katastrophenfonds“ sowie eine Auflistung der verursachten Schäden sind dem ÖGB per Post oder E-Mail: niederoesterreich@oegb.at zu übermitteln.

Sollte dir/Ihnen persönlich ein Schaden durch ein Elementarereignis entstanden sein, welcher nicht von dritter Seite (z.B. Versicherung) gedeckt ist, empfiehlt sich unbedingt eine Rücksprache bei deinem/Ihrem Betriebsrat!

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