Zur Anmeldung an rw-brang@auva.at
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Am 07. Dezember trafen sich die Mitarbeitenden des Bereiches Ergotherapie zum „Geburtstagsessen“ im Gasthaus Ockermüller in Kritzendorf.
Einmal im Jahr gehen die Ergotherapeutinnen, Ergotherapeuten und Arbeitstherapeuten unter diesem Motto Essen, um gemeinsam ihre Geburtstage zu feiern. Dass dieses Treffen 2016 in den Dezember gerutscht ist, war eher ein Zufall, da die Ergotherapie zusätzliche Termine im Dezember möglichst vermeidet. Schließlich soll der Advent ja eine ruhige Zeit sein.
Wir, die Ergos vom Weißen Hof, danken dem Betriebsrat dafür, dass er auch diesmal wieder unsere teambildende Maßnahme mit 10 Euro pro Person unterstützt hat. Unser dichter Arbeitsalltag und die unterschiedlichen Arbeitszeiten sowie die mit 30 Minuten pro Woche deutlich zu kurze Team-Besprechung geben uns für gewöhnlich selten die Gelegenheit, uns physisch als Team zu erleben. Da tut es gut, wenn die Initiativen des Teams gefördert werden!
Danke!
Christian Tesak
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Als krönender Abschluss unseres ereignisreichen, spannenden, lustigen und einfach netten Betriebsnachmittags am letzten Freitag stand die Prämierung der besten Fotos unseres Fotowettbewerbs “Mein Weißer Hof” an. Damit es zu keinerlei Ungerechtigkeiten kommen konnte, waren alle Kolleginnen gemeinsam zur Bewertung aufgerufen.
And the winner is …
Salome Reiter mit dem Foto “Herbstlicht” (90 Punkte)!
Den 2. Platz errang Monika Edenhofer mit dem Winterbild “Wie verwunschen” (85 Punkte)
Den 3. Platz konnte schließlich Uschi Holzer für sich verbuchen (46 Punkte)
Die Gewinnerinnen wurden mit Gutscheinen im Wert von 100, 70 und 50 Euro belohnt!
Gratulation an die drei Kolleginnen und allen anderen, die sich auf die Suche nach neuen Perspektiven rund um “unseren Weißen Hof” gemacht haben.
Danke an alle FotografInnen bzw. allen Teilnehmerinnen am Betriebsratsnachmittag für ihr Engagement und ihr Dabeisein. Danke auch für die vielen positiven Rückmeldungen an uns für die Gestaltung dieses Events.
Dr. Siegi Linder
f.d. Betriebsausschuss RW
…immer wieder Öösteerreiich!
Da wir uns heuer schon oft aktiv sportlich betätigt haben, wollen wir auch mal dem passiven Sport frönen und uns das WM Qualifikationsspiel ÖSTERREICH gegen Wales live anschauen.
Denn mit unserer lautstarken Unterstützung wird es sicher klappen.
Wann ?: Donnerstag 6.Oktober 2016
Beginn ? 18:45
Wo ?: Ernst Happelstadion Wien
Selbstbehalt: je nach Kategorie ca. 20-30€ (Begleitperson das doppelte).Genaueres wird es im September geben (Einzelkartenverkauf noch nicht frei).
Auf deine Anmeldung auf der Anschlagtafel im Speisesaal, per Mail an rw-brang@auva.at oder persönlich (bitte Kategorie bekanntgeben) bis spätestens Mittwoch, den 21.09.2016 freut sich dein
Klaus Kronsteiner (f. d. Betriebsausschuss)
Auch wenn unsere liebe Christine sich bereits in ihrem wohlverdienten Ruhestand befindet verführt sie uns mit ihren Schmankerln – DANKE!
ZUTATEN:
25 – 30 dag Penne oder TEIGWAREN nach eigener Wahl,
40 dag Lachsfilet – mit Salz und Pfeffer würzen – in wenig Öl anbraten
Avocadosauce : 2 reife Avocado, Saft von einer Limette oder Zitrone,
Chillipulver oder frische Chilli oder (vom SPAR Chilli scharf von STEKOVICS im Glas) – nach Geschmack, Salz, 1 Becher griechische Joghurt
ZUBEREITUNG:
Teigwaren nach Anleitung kochen, Fisch würzen und abbraten
Avocadosauce: die reifen Avocado mit Limetten- oder Zitronensaft mit Stabmixer pürieren – Joghurt dazugeben mit Salz und Chilli nach Geschmack würzen
Die gekochten Teigwaren mit der kalten Avocadosauce mischen und den gebratenen Lachs darauf verteilen.
Gutes Gelingen und guten Appetit!!!
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Utl.: Was Sie wissen sollten. Damit Sie nicht draufzahlen. =
St. Pölten (OTS) – Es gehört zu den unangenehmeren Themen im Leben: Im Urlaub krank werden. Zu Beginn der Urlaubssaison informiert die AK Niederösterreich, was ArbeitnehmerInnen wissen sollten, damit sie nicht zusätzlich zur Erkrankung auch noch draufzahlen.
Eine Lebensmittelvergiftung im Hotel, ein gebrochenes Bein bei einem Absturz beim Wandern, ein Sonnenstich am Urlaubsstrand? Jahr für Jahr erkranken oder verletzen sich tausende österreichische ArbeitnehmerInnen im Urlaub. Diese an sich schon unangenehme Situation wirft zusätzlich noch einige Fragen auf, die AK Niederösterreich-Sozialversicherungsexperte Josef Fraunbaum beantwortet.
-Gilt die heimische Sozialversicherung im Ausland? „In der EU und im Europäischen Wirtschaftsraum prinzipiell ja”, erklärt Experte Fraunbaum. „Den Versicherungsnachweis finden Sie auf der Rückseite Ihrer e-Card. Das ist die Europäische Krankenversicherungskarte.”
Für Serbien, Montenegro, Bosnien und die Türkei gilt die EKVK nicht. „Für diese Länder kann man einen so genannten Betreuungsschein bei der Gebietskrankenkasse beantragen, den früheren Auslandskrankenschein. Den sollte man gegen einen örtlichen Krankenschein austauschen. In Serbien und Bosnien geht das übrigens auch mit der e-Card.”
Dieser Versicherungsschutz gilt nur mit zwei wichtigen Einschränkungen, warnt der Experte. „Die Versicherung gibt es nur für Akutbehandlungen und nicht etwa für eine geplante Zahnarztbehandlung in Ungarn. Und man sollte sich vergewissern, ob die Ärztin oder der Arzt, den man aufsucht, auch einen Kassenvertrag hat.”
Im Rest der Welt muss man die Behandlungskosten zunächst selbst tragen. Die heimische Krankenversicherung ersetzt dann bis zu 80 Prozent der Kosten, die bei einer vergleichbaren Behandlung zu Hause entstanden wären. „Um auf Nummer sicher zu gehen, kann man eigens eine private Auslandskrankenversicherung für den Urlaub abschließen”, sagt Fraunbaum. Außerdem sei bei Urlaubsbuchungen vieler Kreditkarten eine kostenlose Unfall- und Krankheitsversicherung inkludiert. „Hier sollte man sich genau erkundigen”, rät der Experte.
-Verliere ich den Urlaub, wenn ich krank werde?
„Wenn man länger als drei Tage krank ist, unterbricht dieser Krankenstand den Urlaub”, sagt Fraunbaum. „Das allerdings nur, wenn Sie dem Arbeitgeber die Erkrankung innerhalb von drei Tagen mitteilen.” Ob mit oder ohne Urlaub: Wer die Krankheit oder den Unfall vorsätzlich oder grob fahrlässig ausgelöst hat, hat keinen Anspruch auf.
Bei der Rückkehr sollte man auch unaufgefordert eine Krankenstandsbestätigung vorlegen. „Und ganz wichtig: Der Urlaub verlängert sich dadurch nicht. Wenn man beispielsweise vier Tage lang krank ist, darf man deswegen nicht vier Tage später den Dienst antreten. Man bekommt aber die vier Urlaubstage wieder gutgeschrieben”, sagt der AK-Experte.
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Rückfragehinweis:
AK Niederösterreich, Sozialrecht
Josef Fraunbaum
05/7171 – 22045
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