Frauen, die während der Elternkarenz schwanger werden, aber kein Kinderbetreuungsgeld mehr beziehen, hatten bisher keinen Anspruch auf Wochengeld. Das wurde nun geändert. Frauen haben nun auch dann Anspruch auf Wochengeld, wenn der Mutterschutz für ein weiteres Kind während der gesetzlichen Elternkarenz beginnt, ohne dass sie Kinderbetreuungsgeld beziehen. Diese Leistung nennt sich Sonderwochengeld.
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