Information des Betriebsrates

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Allgemeines veröffentlicht.

Liebe Kolleginnen & liebe Kollegen, 

 

den Belegschaftsvertretungen  liegen keinerlei Informationen darüber vor, welche MA aufgrund welcher Kriterien eine Corona-Prämie erhalten, bzw. nicht erhalten haben.

Wir ersuchen daher alle Kolleginnen und Kollegen die keine Prämie erhalten haben, und der Meinung sind dass, ihnen eine zustünde, einen Anspruch unter Einhaltung des Dienstweges an ihre Vorgesetzten zu melden und eine schriftliche Begründung für den Fall der Ablehnung einzufordern. Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit sollte die Anmeldung eines etwaigen Anspruches schriftlich erfolgen und auch dem Betriebsrat übermittelt werden.

Wir ersuchen auch alle Kolleginnen und Kollegen, welche im Zeitraum von Mitte März bis Ende Mai 2020  in Teilzeit beschäftigt waren und aufgrund der dienstgeberseitig vorgegebenen Kohortierung, in diesem Zeitraum, die stundenmäßig gleiche Arbeitsleistung wie Vollzeit-MA erbracht haben, ein Ansuchen um Auszahlung der vollen Prämienhöhe zu stellen.

 

Da die Möglichkeit der steuerfreien Auszahlung über den Monat Februar 2021 fraglich ist, sollten die Meldungen so rasch wie möglich erfolgen.

 

Eure Betriebsräte

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