Liebe Kollegin, lieber Kollege,
vielleicht hast du es schon gehört – Angehörige der Gesundheitsberufe müssen ab 1. Juli 2018 (spätestens bis 30. Juni 2019) eine Eintragung ins Gesundheitsberufe-Register vornehmen lassen. Und diese Registrierung ist zeitgleich auch Voraussetzung für die Berufsausübung. Damit verbunden sollen die Qualifikationen aufgewertet sowie die PatientInnensicherheit erhöht werden. Alle im Gesundheitsberufe-Register eingetragenen Personen erhalten in Folge einen Berufsausweis.
Welche Berufsgruppen davon betroffen sind und welche Dokumente für die Registrierung notwendig sind, kannst du hier auf der AK Seite nachlesen.
Um dir diese Eintragung zu erleichtern, können wir dir eine besondere Serviceleistung ankündigen! In enger Zusammenarbeit mit der AK/NÖ konnten wir vereinbaren , dass ab ca. Mitte Oktober die Registrierung hier bei uns am RW durchgeführt werden wird! Alle Details und weiteren Informationen folgen selbstverständlich zeitgerecht. Einen ersten Info-Folder zur Registrierung werden wir übrigens in den nächsten Tagen zur Verteilung bringen.
Für etwaige Rückfragen stehe ich dir selbstverständlich gerne zur Verfügung!
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