Wien (PK) – Die nach langen Verhandlungen zwischen den Ministerinnen Sophie Karmasin und Gabriele Heinisch-Hosek erzielte Einigung in Sachen Kinderbetreuungsgeld wurde nun dem Parlament in Form einer Regierungsvorlage, die unter dem Motto “mehr Flexibilität, Fairness und Partnerschaftlichkeit für die Eltern” steht, zugeleitet ( 1110 d.B.).
Kern der Reform ist die Zusammenführung der bisherigen vier Pauschalvarianten in einem so genannten Kinderbetreuungsgeld-Konto (KBG-Konto), das auf einer einheitlicheren Gesamtsumme (bis zu 16.449 €) basiert. Die Väter können zudem – im Einvernehmen mit den Arbeitgebern – innerhalb der ersten 91 Tage nach der Geburt eines Kindes einen Monat Familienzeit (“Papa-Monat”) in Anspruch nehmen, wobei die Kranken- und Pensionsversicherung weiterläuft. Dafür gibt es 700 €, und zwar für alle Familienformen. Für Eltern, die sich die Kinderbetreuung in einem fairen Verhältnis (zumindest 60:40) aufteilen, wird es einen Partnerschaftsbonus in der Höhe von 1.000 € geben. Dies gilt auch für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld, das grundsätzlich weiterhin bestehen bleibt. Inkrafttreten soll die Reform am 1. März 2017; für alle Geburten ab diesem Zeitpunkt können junge Mütter und Väter somit vom neuen Kinderbetreuungsgeld-Konto Gebrauch machen.
Die Reform im Detail:
Mit dem derzeitigen Pauschalsystem steht den Eltern ein relativ starres Modell mit 4 Bezugsvarianten zur Verfügung. Außerdem ist etwa die Langvariante (30 plus 6) deutlich höher dotiert als die Kurzvarianten. Durch die vorliegende Reform wird nun das Pauschalsystem in ein Kinderbetreuungsgeldkonto umgewandelt. Durch die flexibel wählbare Bezugsdauer zwischen 12 und 28 Monaten für eine Person, oder 15 und 35 Monaten für beide Eltern zusammen, können Familien nun ganz individuell die für sie ideale Variante auswählen. Die gewählte Bezugsdauer kann einmal verändert werden; die Eltern können dabei auch über einem Zeitraum von maximal 31 Tagen parallel Kinderbetreuungsgeld beziehen. Damit soll der Wechsel der Betreuungsperson erleichtert werden.
Das Pauschalsystem gilt noch für Geburten bis 28. Februar 2017 über die Dauer von drei Jahren und wird durch das KBG-Konto (für Geburten ab dem 1. März 2017) sukzessive abgelöst. Von 2017 bis 2020 kommt es zu einer Überschneidung der beiden Systeme; der Vollausbau des neuen Modells erfolgt im Jahr 2021.
Erhöht wird auch die Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld und bei der Beihilfe zum pauschalen KBG auf 6.800 €, um den unselbständig erwerbstätigen Eltern weiterhin eine geringfügige Beschäftigung zu ermöglichen. Werden die vorgeschriebenen Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen nicht oder nicht gänzlich durchgeführt, so erfolgt eine Reduktion der finanziellen Zuwendungen.
Familienzeitbonus: 700 € pro Geburt für Inanspruchnahme eines “Papa-Monats”
Dauerhaft erwerbstätige Väter, die sich direkt nach der Geburt eines Kindes für eine bestimmte Zeit intensiv und ausschließlich der Familie widmen, erhalten eine Unterstützung in Form eines Bonus in der Höhe von 700 €. Anspruch darauf haben leibliche Väter, Adoptivväter oder Dauerpflegeväter bzw. gleichgeschlechtliche Adoptiv- oder Dauerpflegemütter, die ihre Erwerbstätigkeit innerhalb von 91 Tagen nach Geburt des Kindes für 28 bis 31 Tage unterbrechen. Auch bei Mehrlingsgeburten wird der Bonus, für den ein eigener Antrag gestellt werden muss, nur einmal ausbezahlt. Während des Bezuges sind die Betroffenen sowohl kranken- als auch pensionsversichert.
Partnerschaftsbonus bei “halbe-halbe”
Eltern erhalten für eine “annähernd gleiche Aufteilung des Leistungsbezugs” (mindestens im Verhältnis von 60:40) einen einmaligen Bonus von jeweils 500 € (beide 1.000 €) pro Kind (auch bei Mehrlingsgeburten).
Durch das gesamte Maßnahmenpaket erhofft man sich eine Erhöhung der Väterbeteiligung (bei den Pauschalvarianten derzeit 15,7 %) auf etwa 30 % im Jahr 2020, ist dem Gesetzesentwurf zu entnehmen.
Verbesserungen für Alleinerziehende
Durch die Verlängerung der Anspruchsdauer des Kinderbetreuungsgelds bei Härtefällen von zwei auf drei Monate sowie der Anhebung der Einkommensgrenze für dessen Anspruch (von 1.200 € auf 1.400 € netto) soll es auch zu finanziellen Verbesserungen für Alleinerziehende kommen. Derzeit beziehen nur etwa 40 Alleinerziehende ein verlängertes Kinderbetreuungsgeld.
Modernisierung des Verfahrens
Da das Familienbeihilfeverfahren aus dem Jahr 1993 stammt, werden im Zuge der Gesetzesänderungen Anpassungen an die neuen technischen Standards vorgenommen. Neben einer Optimierung der Prozessabläufe durch eine weitgehende Automatisierung steht dabei vor allem das frühzeitige Erkennen von Risikofaktoren im Vordergrund, um Rückforderungen zu vermeiden. Für die Umsetzung zuständig ist das Finanzministerium.
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