In den Sitzung des Nationalrats von 15. und 16. Juni 2016 wurde das Kindergeld-Konto neu beschlossen und reformiert. Nachfolgend die Details:
Das neue Kindergeldkonto bringt mehr Flexibilität und Partnerschaftlichkeit für Eltern. Dabei geht es auch um eine höhere Väterbeteiligung. Diese soll durch den Partnerschaftsbonus beim Kindergeld und den Papa-Monat für die Privatwirtschaft erreicht werden.
• Ab 1. März 2017 gilt das neue Kindergeld-Konto
Das einkommensabhängige Modell bleibt zwar bestehen, die vier Pauschal-Varianten verschmelzen aber zu einem flexibleren Konto: Die Bezugsdauer kann flexibel zwischen rund 12 und 28 Monaten für einen Elternteil bzw. zwischen rund 15 und 35 Monaten für beide Elternteile gewählt werden. Unabhängig von der Bezugsdauer erhalten Eltern eine Gesamtsumme von maximal 15.450 Euro. Dazu kommen noch 1.000 Euro (je 500 Euro) Partnerschaftsbonus, wenn man sich die Betreuung zumindest 60:40 aufteilt, und zwar auch beim einkommensabhängigen Kindergeld.
• Außerdem bringt die Reform die “Familienzeit”, d.h. eine Ausweitung des so genannten “Papa-Monats” auf die Privatwirtschaft. Für dieses Monat gibt es 700 Euro. Beim Papa-Monat gibt es derzeit leider noch keinen Rechtsanspruch oder speziellen Kündigungsschutz. Allerdings gilt natürlich auch beim Papa-Monat der allgemeine Kündigungsschutz aus dem Gleichbehandlungsrecht.
Nähere Information erhältst du im BR Ang Büro.
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