Oberhauser: Pflege-Ausbildungsreform durch den Ministerrat

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Allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege nur mehr auf FH-Niveau – Schaffung einer Pflegefachassistenz – Aufwertung der Pflegehilfe zur Pflegeassistenz

Wien (OTS) – Der Entwurf für die Reform der Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege hat heute, Dienstag, den Ministerrat passiert. Nach intensiven und langen Verhandlungen, mit unterschiedlichen Interessenslagen der Länder, der Berufsvertretungen, der Langzeitpflegeeinrichtungen und der Behindertenorganisationen ist es nun gelungen, einen ausgewogenen Vorschlag vorzulegen. „Mein Ziel war stets, eine hohe Ausbildungsqualität zu gewährleisten und eine optimale und bedarfsorientierte Versorgung sicherzustellen“, freut sich Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser.

Die derzeitigen zwei Pflegeberufe (gehobener Dienst und Pflegehilfe) sind die größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen und damit die wichtigste Säule in der Versorgung. Prognosen im europäischen Raum weisen für die Zukunft Zusatzbedarf an Pflegepersonen aus, der sich aufgrund der demographischen Entwicklung und der bevorstehenden Pensionierungen der „Babyboomer-Generationen“ ergibt. „Das heißt: Für die nähere Zukunft muss mehr pflegerischer Nachwuchs ausgebildet werden und die Verweildauer im Pflegebereich muss erhöht werden. Aus diesem Grund ist eine Attraktivierung des Berufs notwendig und genau dies wollen wir mit der Neuregelung der Pflegeausbildung erreichen“, erklärt Oberhauser.

Die Ausbildung des gehobenen Dienstes, also zur/zum diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger/in, wird bis 2024 komplett in den tertiären Ausbildungssektor (auf FH-Niveau) überführt. Dies ist international bereits Standard und daher auch wichtig für die internationale Vergleichbarkeit der Ausbildungen.

Mit der Überführung verbunden ist ein neues, aktualisiertes Berufsbild. Abgelöst werden damit die „alten“ Tätigkeitsbereiche, die in der Praxis zu Anwendungsproblemen geführt haben. Sie werden durch neu gestaltete Kompetenzbereiche ersetzt, die genau festlegen, was Gesundheits- und Krankenpfleger/innen machen dürfen und was Ärztinnen und Ärzten vorbehalten ist. Auslaufen werden auch die speziellen Grundausbildungen, also die Kinder- und Jugendlichenpflege und die psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege. Stattdessen wird die allgemeine Grundausbildung künftig für alle gleich. Die Möglichkeit für Spezialisierungen, wie beispielsweise Intensivpflege oder Palliativversorgung, soll selbstverständlich weiter bestehen bleiben und wird sogar noch erweitert.

NEU – Pflegeassistenzberufe: Einführung der Pflegefachassistenz und Aufwertung der Pflegehilfe zur Pflegeassistenz

Neu eingeführt wird die 2-jährige Ausbildung zur Pflegefachassistenz, die künftig zur Entlastung des gehobenen Dienstes zur Verfügung stehen soll. Der gehobene Dienst kann Aufgaben an die Pflegefachassistenz übertragen, die Pflegefachassistenz wiederum – bei genau festgelegten und erlernten Tätigkeiten – ohne Aufsicht tätig werden. Durch den Zugang zu Berufsreifeprüfung nach der Ausbildung zur Pflegefachassistenz ist die Durchlässigkeit der Ausbildung zum FH-Studium gegeben.

Die bisherige Pflegehilfe wird zur Pflegeassistenz aufgewertet und soll künftig von hauswirtschaftlichen, logistischen und administrativen Tätigkeiten befreit werden. Die Ausbildungsdauer soll weiterhin 1 Jahr betragen, es wird aber einen größeren Theorieanteil in der Ausbildung geben mit dem Schwerpunkt „Langzeitpflege“.

Bei beruflicher Erstausbildung darf nur die Ausbildung zur Pflegefachassistenz begonnen werden, nicht jedoch zur Pflegeassistenz, um einerseits junge Menschen nicht in kurze Ausbildungen zu drängen und gleichzeitig WiedereinsteigerInnen nicht zu blockieren. Die Ausbildungen in den Pflegeassistenzberufen können mit 01. September 2016 an den Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege beginnen. (Schluss)

Rückfragen & Kontakt:

Bundesministerium für Gesundheit
Mag.a Raphaela Pammer
Pressesprecherin
+43/1/71100-644505
raphaela.pammer@bmg.gv.at
www.bmg.gv.at
Radetzkystraße 2, 1030 Wien

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