Patientenbefragung bis auf Weiteres ausgesetzt

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Vielleicht wundert sich der/die eine oder andere Kollege/In, dass die PatientInnenbefragung nicht wie geplant mit heute Montag startet, sondern bis auf Weiteres ausgesetzt ist. Nun, das hat schon eine Vorgeschichte.

Bereits im Herbst 2014 fand die erste österreichweite AUVA PatientInnenbefragung statt, welche aber seitens des Betriebsrats bereits im Vorhinein zustimmungspflichtig gewesen wäre. Zustimmungspflichtig deshalb, weil es auch um die Auswertung personenbezogener Daten geht. Dem/der einzelnen MitarbeiterIn könnten – da Auswertungen bis auf kleinste Bereiche heruntergebrochen werden können – daraus durchaus Konsequenzen  entstehen. An dieser Stelle angemerkt – es geht uns nicht darum, keine Befragungen durchzuführen, sondern nur darum, wer erhält welche Auswertung und geht wie damit um, und das gehört in einer Betriebsvereinbarung (BV) geregelt. Nachdem diese BV nicht vorhanden war, wurde anlassbezogen für die Befragung 2014 kurzfristig zwischen Generaldirektion und dem Zentralbetriebsrat eine einmalig gültige Vereinbarung getroffen.

Nun stand die nächste Befragung bevor – was gibt es wieder nicht? Eine Betriebsvereinbarung! Die Auswertungen sollten nicht einmal dem Betriebsrat zur Kenntnis gebracht werden! Obwohl wir in den letzten Monaten intensiv an einer diesbezüglichen Vereinbarung arbeiteten, diese verhandelten und auch unmittelbar vor einem Abschluss stehen, sollte die neuerliche Befragung offenbar noch davor starten. Somit trafen die BetriebsrätInnen im Rahmen ihrer letzten Sitzung in Salzburg gemeinsam die Entscheidung, gegen dieses neuerliche Befragung Einspruch zu erheben und eine Unterlassung zu fordern. 

Schliesslich müssen die Interessen unserer Kolleginnen und Kollegen gewahrt sein!

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