Dass immer mehr Menschen unter arbeitsbedingten psychischen Belastungen leiden, ist eine Tatsache, die rasante Steigerung in diesem Segment besorgniserregend. Verwundern mag es allerdings kaum, wenn man berücksichtigt, dass wir nicht nur immer länger arbeiten müssen, sondern sich immer mehr Arbeit auf immer weniger Menschen konzentriert. So müssen inzwischen jede dritte Frau und jeder vierte Mann wegen psychischer Belastungen am Arbeitsplatz die Berufsunfähigkeitspension antreten.
Freilich macht diese Entwicklung auch vor den Türen der AUVA im Allgemeinen und unseres Weißen Hofes im Besonderen nicht halt! So wird nun auch eine umfassende, nach dem Arbeitsschutzgesetz übrigens verpflichtende Evaluierung psychischer Belastungen, in allen Bereichen bei uns am Hof durchgeführt. Beauftragt damit wurde mit Frau Mag. Sigrid Schmiedl eine externe Arbeitspsychologin, die schon in anderen Bereichen der AUVA tätig war und ist. Vergangenen Montag, den 23.2. hat sich eine dafür eingerichtete Steuerungsgruppe konstituiert. Mitglieder dabei sind: Dir. Mag. Lebersorger, der Leiter des sicherheitstechnischen Dienstes DI Löffler, die Mitglieder der kollegialen Führung, Arbeitsmediziner Dr. Selahzadeh und sowohl ein Vertreter des Arbeiter- als auch des Angestelltenbetriebsrates. In einer Begehung am 18. März wird sich Mag. Schmiedl mit einigen Mitgliedern der Steuerungsgruppe einen ersten Eindruck über die Belastungen am Weißen Hof machen können.
Aber was versteht man eigentlich unter psychischer Belastung am Arbeitsplatz? Das Arbeitsschutzgesetz definiert: „Alle Einflüsse die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken“. Das können Arbeitsumgebung (Staub, Lärm, Körperhaltung), Arbeitsaufgaben und Tätigkeiten (Konzentration, Gleichförmigkeit, Informationsmenge), Arbeitsabläufe (Unterbrechungen, unklare Informationen), aber vor allem auch das Sozial- und Organisationsklima (Kooperation, Kommunikation) sein. Es ist also auch der im AUVA Leitbild definierte wertschätzende Umgang miteinander wesentlich, ob psychische Gesundheit erhalten werden kann.
Im Rahmen der Begehung soll eine Basis für die Erstellung eines Projektplans, in welcher Reihenfolge welche Bereiche evaluiert werden sollen, gefunden werden. Schließlich sind alle Arbeitsplätze miteinzubeziehen und alle möglichen psychischen Belastungen sind zu ermitteln, zu beurteilen und zu bewerten und entsprechende Maßnahmen zu erstellen. Als Betriebsräte werden wir uns noch im Vorfeld dieser Begehung mit der Thematik intensiv auseinandersetzen, aber auch offenbare Fälle, wo es zu psychischen Belastungen von KollegInnen in der Vergangenheit gekommen ist, definieren und aufzeigen.
Wir laden aber auch alle KollegInnen und Kollegen ein uns mitzuteilen, mit welchen Belastungen sie an ihrem eigenem Arbeitsplatz konfrontiert sind, aber auch wie es gelingen kann, derartige Belastungen zu bewältigen. Über deine Mail an michaela.gratzer@auva.at bzw. über deinen Anruf oder einen persönlichen Gesprächstermin mit mir oder einer / einem meiner BetriebsratskollegInnen würde ich mich sehr freuen. Schließlich geht es um unser aller Lebensqualität in der Arbeit!
.