Olympia schauen während der Arbeitszeit

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Arbeitsrecht, BR-Info veröffentlicht.

Arbeitsrechtliche Tipps der AKNÖ

Am 7. Februar beginnen die Olympischen Winterspiele in Sotschi. Wer die Entscheidungen auch während der Arbeit live verfolgen möchte, sollte sich arbeitsrechtlich absichern. „Am besten trifft man mit seinem Vorgesetzten eine Übereinkunft, mit der beide Seiten leben können. Ein gutes Betriebsklima fördert schließlich auch die Arbeitsleistung“, sagt AKNÖ-Experte Maximilian Weh.

Wenn am 12. Februar um 8 Uhr früh der Abfahrtslauf der Damen startet, werden sich viele ArbeitnehmerInnen an ihrer Arbeitsstätte befinden. Wer trotzdem das Geschehen verfolgen möchte, sollte Vorkehrungen treffen. „Da es ohne Absprache mit dem Arbeitgeber nicht gestattet ist, einen Fernseher aufzustellen oder im Internet einen Livestream zu verfolgen, sollte man vorab eine Vereinbarung mit diesem treffen“, rät Maximilian Weh. Privates Internetsurfen ist zwar in manchen Unternehmen erlaubt, allerdings meist nur in geringem Ausmaß. „Wer keine Vereinbarung trifft, läuft Gefahr, eine Abmahnung zu erhalten oder im schlimmsten Fall sogar entlassen zu werden“, warnt der Arbeitsrechtsexperte. Verfolgt man das Geschehen bei Olympia im Radio, kann der Arbeitgeber allerdings nichts einwenden. „Allerdings darf die eigene Leistung dadurch nicht beeinträchtigt werden. Auch KollegInnen oder KundInnen dürfen durch die Geräuschkulisse nicht belästigt werden“, sagt Weh.

Rückfragehinweis:
Maximilian Weh, Abteilung für Arbeits- und Sozialrecht,
Tel: 01/58883-1333

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