Einvernehmliche Auslegung zur Feiertagsregelung

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Arbeitsrecht, BR-Info veröffentlicht.

Liebe Kollegin,
Lieber Kollege,

Ich möchte dich/Sie hiermit informieren, dass – nachdem die Umstellung für Teilzeitkräfte bereits im vergangenen Jahr erfolgte – es nach einigen Verhandlungsrunden nun auch die von uns gewünschte Änderungen bei der Reduzierung des Stundensolls aufgrund von Feiertagen für Vollzeitkräfte gibt, nämlich nach dem Ausfallsprinzip (gültig ab 1.1.2014).

Wen betrifft es und was bedeutet das konkret?
Grundsätzlich sind davon alljene Kolleg/innen betroffen, die eine fixe, ungleichmäßige Verteilung der vereinbarten Wochenarbeitszeit und keine Arbeitspflicht für Feiertage haben.

Zum Beispiel: Arbeitszeit Mo, Di, Mi jeweils 8 Stunden, Do 10 Stunden, Fr 6 Stunden. Fällt nun ein Feiertag auf einen Donnerstag, werden in diesem Monat vom Monatssoll nun auch die geplanten 10 Stunden in Abzug gebracht, wäre der Feiertag am Freitag, dann werden eben nur 6 Stunden in Abzug gebracht (bislang wurde immer mit dem Durchschnitt von jeweils 8 Stunden bewertet, bei Teilzeit aliquot).

Es konnte somit vereinbart werden, dass für das geschuldete Stundensoll des aktuellen Monats für den Feiertag auch die tatsächlich zu leistende Arbeitszeit in Abzug gebracht wird. Es kommt somit künftig für den Feiertag weder zu Plus- noch zu Minusstunden.

Selbstverständlich stehe dir/Ihnen sehr gerne für weitere Erklärungen/Rückfragen zur Verfügung! (Kl. 1050)

Die gesamte einvernehmliche Auslegung zur Rahmenbetriebsvereinbarung kannst du/Sie hier nachlesen: Auslegung BV AZR 2014

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