Ab 01.01.2014 besteht für Arbeitnehmer/innen die Möglichkeit der Vereinbarung einer Pflegekarenz (gegen gänzlichen Entfall des Arbeitsentgeltes) oder einer Pflegeteilzeit (gegen aliquoten Entfall des Arbeitsentgeltes). Während dieser Zeit besteht ein Motivkündigungsschutz, ein Rechtsanspruch auf das Pflegekarenzgeld sowie eine sozialversicherungsrechtliche Absicherung in Form einer beitragsfreien Kranken- und Pensionsversicherung. Hier weiterlesen
Seitens der GPA-djp Grundlagenabteilung gibt es eine Kurzzusammenfassung Pflegekarenz
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