Dienstanweisung Informations-Sicherheits-Richtlinie

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Liebe Kollegin,
lieber Kollege,

wiederholt sind wir in den letzten Tagen mit genannter Dienstanweisung konfrontiert worden. Grund genug für uns, uns mit BetriebsrätInnen anderer Einrichtungen/Dienststellen in Verbindung zu setzen, um ggf. eine einheitliche Empfehlung abgegeben zu können.

In Folge gibt es nun eine Stellungnahme seitens des Zentralbetriebsrats, die ich dir/Ihnen hiermit zur Kenntnis bringe:

Auf Grund zahlreicher Anfragen und offensichtlich zum Teil massiver Verunsicherungen in der Belegschaft im Zusammenhang mit der jüngst ergangenen IS-Mitarbeiter-Dienstanweisung und der damit verbundenen Verpflichtungserklärung, gibt der Zentralbetriebsrat die Empfehlung ab, diese Verpflichtungserklärung nicht zu unterzeichnen. Insbesondere sollte die Erklärung dann nicht unterzeichnet werden, wenn Inhalte der Dienstanweisung den betrieblichen Alltag widersprechen, die Einhaltung der Dienstanweisung nicht möglich erscheint oder wenn einzelne Passagen nicht eindeutig verstanden werden.

Begründung dieser Empfehlung:

Eine Dienstanweisung hat – falls sie nicht geltenden rechtlichen Regelung widerspricht – jedenfalls Rechtsgültigkeit, auch wenn sie nicht von den davon betroffenen MitarbeiterInnen unterzeichnet wird. Die gerade in diesem Fall gewählte Vorgangsweise einer Verpflichtungserklärung erscheint, insbesondere wegen des Hinweises auf mögliche dienst-, zivil- und strafrechtliche Konsequenzen offenbar dazu geeignet, massive Verunsicherung auszulösen und zahlreiche Fragen aufzuwerfen. Außerdem widerspricht diese Vorgangsweise den betrieblichen Gepflogenheiten  der AUVA und ist jedenfalls klärungsbedürftig.

Zum Inhalt, aber insbesondere zur Vorgangsweise im Zusammenhang mit dieser Dienstanweisung, wird es am Montag den 22. Juli 2013 ein klärendes Gespräch mit GD DI Vavken geben.

Abschließend weise ich darauf hin, dass die Nichtunterzeichnung dieser DA zu keinen dienstrechtlichen Konsequenzen führen darf und kann.

Ich bedanke mich sehr herzlich für deine Kenntnisnahme und ersuche dich gegebenenfalls um Information bzw. Weiterleitung an die in deiner Einrichtung/Dienststelle betroffenen KollegInnen.

Mit lieben kollegialen Grüßen
Zentralbetriebsratsvorsitzender Wolfgang Gratzer

Nachdem in der Verpflichtungserklärung auch der Hinweis auf die gültige – zwischen AUVA und ZBR abgeschlossene – Betriebsvereinbarung zu E-Mail und Internet vorhanden ist, sende ich dir/Ihnen dazu den entsprechenden Link zum Nachlesen.

BV E-Mail und Intranet

Für etwaige Fragen stehe ich dir/Ihnen gerne persönlich oder telefonisch (Kl. 1050) zur Verfügung.

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