….die Kosten für Schadensbeseitigung von der Steuer absetzbar sind?
Kosten durch Hochwasserschäden können im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung steuerlich als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden – und das sogar ohne Selbstbehalt. Grundsätzlich ist jedoch festzuhalten, dass nicht schon der bloße Schaden, sondern erst die Kosten zur Beseitigung des Schadens steuerlich abgesetzt werden können. Die Kosten können demzufolge im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung 2013, die ab 2014 durchgeführt werden kann, abgesetzt werden. Abzugsfähig sind Kosten für die Beseitigung von unmittelbaren Katastrophenschäden, Kosten für die Reparatur und Sanierung beschädigter Gegenstände sowie Kosten für die Ersatzbeschaffung zerstörter Gegenstände. Die Erbringung eigener Arbeitsleistung ist mangels eines Kostenaufwandes steuerlich nicht absetzbar.
….ÖGB-Mitglieder zusätzlich Mittel aus dem ÖGB-Katastrophenfonds beantragen können?
Für ÖGB-Mitglieder besteht die Möglichkeit um Leistung aus dem ÖGB-Katastrophenfonds anzusuchen. Berücksichtigt werden nur Schäden am und im Wohnhaus bzw. an/in der Wohnung. Dabei muss es sich um den Hauptwohnsitz handeln. Schäden an Nebengebäuden, Garagen, landwirtschaftlichen Geräten und Maschinen, an Gärten, Gartenmöbeln, Kraftfahrzeugen u. dgl. werden nicht berücksichtigt. Die Schadenshöhe muss mindestens 700 Euro betragen. Beim Schadenseintritt muss eine mindestens zweijährige ununterbrochene ÖGB-Mitgliedschaft vorliegen. Die Leistung aus dem Katastrophenfonds wird auch ausbezahlt, wenn der Schaden bereits durch eine Versicherung gedeckt ist.
(Quelle ÖGB Salzburg)
Das ausgefüllte Antragsformular “Antrag_auf_Hilfe_aus_dem_ÖGB-Katastrophenfonds” sowie eine Auflistung der verursachten Schäden sind dem ÖGB per Post oder E-Mail: niederoesterreich@oegb.at zu übermitteln.
Sollte dir/Ihnen persönlich ein Schaden durch ein Elementarereignis entstanden sein, welcher nicht von dritter Seite (z.B. Versicherung) gedeckt ist, empfiehlt sich unbedingt eine Rücksprache bei deinem/Ihrem Betriebsrat!
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