Sommer, Sonne – aber keine Hitzeferien!

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Arbeitsrecht, BR-Info veröffentlicht.

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Bei steigenden Temperaturen wird der AK-Arbeitnehmerschutz mit Anfragen konfrontiert, ob man jenseits von 30 Grad „hitzefrei“ bekommt. Aber auch 35 „Krügerl“ im Schatten begründen keine Hitzeferien für ArbeitnehmerInnen.

Mag. Karl Schneeberger muss Hitzegeplagte enttäuschen: „An Tropentagen heißt es trotzdem weiter schwitzen. Ich kann nicht sagen, ich gehe jetzt heim. Wer in Büros mit Klimaanlagen arbeitet, darf darauf hinweisen, dass laut Gesetz die Raumtemperatur von 25 Grad nicht überschritten werden soll. Ansonsten hat der Arbeitnehmer nur Anspruch, gratis Trinkwasser zu bekommen.“

Weiters ist vorgeschrieben, dass der Arbeitsplatz vor direkter Sonneneinstrahlung zu schützen sei, durch Rollos, Markisen oder Jalousien.

Der AK-Experte räumt ein, dass die Arbeitsstättenverordnung aus arbeitsmedizinischer Sicht reformbedürftig sei. Der Gesetzgeber habe bereits vor mehr als 20 Jahren Hitze als Belastung bei der Nachtarbeit anerkannt, es fehlten aber vollziehbare Grenzwerte für den Sommer: „Jeder Mensch weiß, dass bei Temperaturen über 30 Grad die Konzentration sinkt. Auch aus der Sicht der Arbeitsleistung wird es sinnvoll sein, etwas zu tun.“  

 

Hitzetipps:

• Genug trinken: Der Arbeitgeber muss unentgeltlich Trinkwasser zur Verfügung stellen. Am besten, man hat eine Flasche Wasser immer griffbereit am Arbeitsplatz.
• Arme kühlen: Erfrischung bringt auch, die Arme in ein mit kaltem Wasser gefülltes Becken zu tauchen.
• Nachtabkühlung nutzen: Die Räumlichkeiten in der Nacht oder in den Morgenstunden intensiv durchlüften.
• Bereitstellung von Tisch- oder Stehventilatoren, für Duschgelegenheiten sorgen.
• Organisatorische Maßnahmen: Arbeitsbeginn vorverlegen, Mittagshitze meiden und zusätzliche Pausen.
• Ein Firmenchef kann sehr wohl selbst entscheiden und seinen Mitarbeitern freigeben. Einen Urlaubstag muss man dafür aber nicht opfern.

Quelle: AK Steiermark 

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