Im Urlaub krank zu werden ist unangenehm. Aber unter bestimmten Voraussetzungen verlierst du deine Urlaubstage nicht.
– die Erkrankung länger als 3 Kalendertage dauert,
– du als ArbeitnehmerIn nach drei Tagen deinem Dienstgeber die Erkrankung mitteilst und
Krankheit verlängert Urlaub jedoch nicht
Die krankheitsbedingte Unterbrechung verlängert deinen Urlaub allerdings nicht. Sobald der vereinbarte Urlaub zu Ende ist oder du wieder gesund bist, musst du sofort wieder arbeiten gehen. Die Tage, an denen du krank warst, werden zu deinem noch bestehenden Urlaubsguthaben dazugerechnet.
Erkrankung im Ausland
Wenn du im Ausland erkrankst, musst du neben dem ärztlichen Zeugnis eine behördliche Bestätigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass das ärztliche Zeugnis von einem praktizierenden Arzt ausgestellt wurde. Diese Bestätigung brauchst du nicht, wenn du nachweisen kannst, dass du in einem öffentlichen Krankenhaus behandelt wurden.
Für weitere Fragen stehen die die BetriebsrätInnen in deinem Bereich bzw. ich (Kl. 1050) gerne zur Verfügung!