Je nach Reiseziel gelten andere Bestimmungen. Wer seinen Urlaub im Inland verbringt, kann sich mit der e-card bei allen Vertragsärztinnen und Vertragsärzten sowie Vertragsspitälern medizinisch behandeln lassen.
Auch im Ausland, insbesondere in den EU- und EWR-Ländern sowie der Schweiz, erleichtert die e-card vieles: Auf ihrer Rückseite befindet sich nämlich die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK), die bei allen Vertragsärztinnen bzw. Vertragsärzten sowie öffentlichen Spitälern in diesen Ländern verwendet werden kann. Der ausländische Krankenversicherungsträger rechnet direkt mit der Gebietskrankenkasse ab. Sollte in Einzelfällen die EKVK abgelehnt und auf Barzahlung bestanden werden, dann muss man sich unbedingt eine detaillierte Rechnung ausstellen lassen. Dies gilt auch für private Kliniken und Privatärztinnen bzw. Privatärzten. Dort muss – wie in Österreich – die Rechnung vorerst selbst bezahlt werden. Gegen Vorlage der Originalrechnung und Zahlungsbestätigung gibt es bei der GKK eine Kostenerstattung.
Für Reisen nach Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Serbien, Montenegro und in die Türkei gibt es nach wie vor einen Urlaubskrankenschein. Diesen bekommt man beim Dienstgeber oder bei der GKK. Der Urlaubskrankenschein muss vor Beginn der ärztlichen Behandlung beim ausländischen Krankenversicherungsträger in einen ortsüblichen Krankenschein eingetauscht werden. Erst dann können ärztliche Behandlung, Medikamente oder Spital auf Kosten der Krankenkasse in Anspruch genommen werden.
Mit allen anderen Staaten hat Österreich keine Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Wer z. B. nach Ägypten, Tunesien oder in die USA reist und dort ärztliche Behandlung braucht, hat die anfallenden Arzt- und Behandlungskosten selbst zu zahlen. Die Rechnung kann dann bei der Krankenkasse eingereicht werden. Allerdings ist die Kostenerstattung meist geringer als der tatsächliche Betrag, weshalb eine zusätzliche Reisekrankenversicherung zu empfehlen ist.
Generell ist es ratsam, eine private Reise- und Urlaubskrankenversicherung abzuschließen. Diese deckt eventuelle Selbstbehalte bzw. Behandlungskosten, die nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung gedeckt sind. So z. B. den Heimtransport bei Unfällen oder schweren Erkrankungen.
Der Artikel wurde vom UKH Kalwang zur Verfügung gestellt.