Dienstverhinderung bei Schneechaos

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Arbeitsrecht, BR-Info veröffentlicht.

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Die AK informiert:

Wenn Sie auf Grund von Schnee-verwehungen bzw. Schneechaos nicht pünktlich oder gar nicht zur Arbeit kommen können, so liegt ein sogenannter “Dienstverhinderungsgrund” vor, der das zu spät Kommen bzw. Fernbleiben rechtfertigt. Jedoch nur dann, wenn Sie alles Ihnen Zumutbare unternommen haben, um trotz Schneeverwehungen/Schneechaos pünktlich bzw. überhaupt zur Arbeit zu kommen.

Was müssen Sie tun?

Sie sind dazu verpflichtet, alle Ihnen zumutbaren Vorkehrungen zu treffen (zB früher aufbrechen, eigener PKW anstatt öffentlicher Verkehrsmittel,…), um trotz der ungünstigen Schneeverhältnisse (pünktlich) zur Arbeit zu erscheinen!

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